Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-03-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09

Wortprotokoll

Weshalb komme ich dazu, Ihnen vorzuschlagen, auf das Bundesgesetz nicht einzutreten? Die erste und alles entscheidende Frage lautet, ob wir die Kosa-Initiative dem Volk ohne Gegenvorschlag, sei es ein direkter oder ein indirekter, vorlegen können. Die Mehrheit der WAK, Sie haben es soeben vom Präsidenten der WAK gehört, verneint diese Frage und ist der Überzeugung, dass die Initiative mit einem Gegenvorschlag besser bekämpft werden kann. Grundsätzlich bin ich Schachzügen gegenüber nicht abgeneigt, aber es fragt sich nur, ob damit spürbar etwas gewonnen wird. Ich meine nein.

Gestatten Sie mir kurz einige Worte zur Kosa-Initiative. Der Haken der Kosa-Initiative liegt darin, dass stillschweigend vorausgesetzt wird, dass bei der Schweizerischen Nationalbank Reingewinne in Milliardenhöhe entstehen. Was aber, wenn in ein paar Jahren die früheren Mehrerträge verteilt sind und der Courant normal Platz greift? Um die Gewinnsituation der Nationalbank abzuschätzen, muss man erstens den Auftrag der Nationalbank kennen, zweitens die Zusammensetzung der Aktiven ansehen und drittens die voraussichtliche Ertragsentwicklung der Aktiven beurteilen. Es gibt wohl kaum ein Unternehmen - wir wissen das -, dessen Erträge so volatil sind wie die unserer Nationalbank. Denn ihr Auftrag besteht ja nicht darin, Gewinne zu erzielen, sondern darin, eine für unser Land stabile Geldpolitik zu betreiben. Entsprechend mischt sich auch in keinem anderen Land die Politik einschränkend in die Geld- und Währungspolitik ein. Wer die Kosa-Initiative befürwortet, hat meines Erachtens den Auftrag der Schweizerischen Nationalbank nicht verstanden oder ist zumindest bereit, die Unabhängigkeit der Nationalbank aufs Spiel zu setzen.

Wie ich Ihnen dargelegt habe, gibt es viele einleuchtende Gründe, die Initiative abzulehnen. Persönlich bin ich auch der Meinung, dass die Vorbehalte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sehr wohl erklärt werden können und [PAGE 159] dass es nicht zwingend ist, gewissermassen aus taktischen Gründen der Kosa-Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mehr noch: Wenn die Lösung der Mehrheit der WAK in den Räten obsiegt, sehen sich die Bürgerinnen und Bürger an der Urne indirekt vor die Frage gestellt: Künftige Gewinne in die AHV weisen oder Zuweisung des überschüssigen Goldes an den AHV-Fonds? Ich wage keine Prognose, welche der beiden Lösungen letztlich obsiegen wird.

Der grosse Makel, der sowohl dem Vorschlag der Mehrheit als auch demjenigen der Minderheit des Nationalrates anhaftet, ist die für mich nach wie vor fragwürdige Verknüpfung von Geld- und Sozialpolitik. Der Vorschlag der Mehrheit sieht die Übertragung des Bundesdrittels an den AHV-Fonds zwecks Reduktion des IV-Verlustvortrages vor. In Kraft treten soll das Gesetz aber erst, wenn die IV-Rechnung ein positives Betriebsergebnis ausweist und sich eine nachhaltige Konsolidierung der IV abzeichnet. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die Gelder gewissermassen in einer Tresorerie parkiert werden, um dann zu gegebener Zeit dem AHV-Fonds gutgeschrieben zu werden.

Ich gebe gerne zu, der Vorschlag hat auf den ersten Blick etwas Bestechendes. Unter anderem könnte damit gewissermassen als Beigabe die schon lange geforderte Trennung von AHV- und IV-Fonds verwirklicht werden. Kein Wunder, wird der Vorschlag auch von Teilen der Wirtschaft als in die richtige Richtung gehend gewürdigt. Ich frage mich aber, wann die Bedingungen, die als Voraussetzung für die Auszahlung der Gelder an den AHV/IV-Fonds formuliert worden sind, erreicht werden. In der Kommission ist man davon ausgegangen, dass eine Vermögensübertragung zu Beginn des Jahres 2010 ins Auge gefasst werden könnte. Da habe ich meine Zweifel. Es könnte sehr wohl möglich sein, dass wir die Bedingungen erst in späteren Jahren erreichen.

Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zudem darauf hinweisen, dass die Wirkung der ausgabenseitigen Sanierungsmassnahmen nach der 5. IV-Revision ohne eine zusätzliche Einnahmenerhöhung eine Illusion ist. Um eine befristetet Zusatzfinanzierung werden wir selbst mit der Entschuldung der IV im Sinne der Mehrheit nicht herumkommen, es sei denn, wir verschieben die Auszahlung der Gelder auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.

Eines ist klar: Die langfristige finanzielle Sicherung der AHV/IV ist mit Nachdruck anzugehen. Wir müssen bei beiden Sozialwerken darauf pochen, dass die Strukturen den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Es ist zudem unbestritten, dass die zukünftige Finanzierung der IV gesichert werden muss. Es ist ebenso nötig, die Schulden der IV beim AHV-Fonds zu tilgen. Dies hat aber - da habe ich eben eine andere Meinung als die Mehrheit - unabhängig vom Bundesanteil am überschüssigen Goldvermögen zu geschehen.

Ein Letztes: Wenn der Bundesanteil zur Schuldentilgung eingesetzt wird, hätte dies mittelfristig eine Entlastung bei den Schuldzinsen in der Höhe von 200 bis 250 Millionen Franken pro Jahr zur Folge. Damit könnten auch spätere Generationen von einer nachhaltigen Verwendung des Golderlöses profitieren. Deshalb: Lassen wir die Hände von einer suboptimalen Lösung, und stimmen wir der einzig gradlinigen Lösung zu, nämlich der Verwendung des Bundesanteils am überschüssigen Goldvermögen für den Abbau der Bundesschulden!

Das sind die Gründe, weshalb ich Ihnen beliebt machen möchte, auf die Gesetzesvorlage nicht einzutreten.