Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-03-09
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst noch kurz etwas zum Entscheid sagen, den wir soeben betreffend Eintreten gefällt haben. Kollege Fritz Schiesser hat gesagt, wir würden damit nur Löcher stopfen, und wir hätten hier nichts für die Zukunft gemacht. Als eine, die der vielleicht aussterbenden Gattung derjenigen angehört, die immer noch ab und zu Löcher stopfen - nämlich Löcher in den Socken -, muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie es sauber machen und wenn Sie es frühzeitig in Angriff nehmen, dann ist es meistens auch eine Lösung für die Zukunft. Sie können die Socken dann sehr gut und sehr lange wieder tragen.
Das war eine halb seriöse Bemerkung. Nun noch eine seriöse Bemerkung: Unsere Vertreterinnen im Nationalrat haben dort sehr wohl einen Antrag für die Zukunft eingereicht, indem sie nämlich einen Teil dieses Goldes für die Bildung einsetzen wollten. Aber dieser Antrag ist derart massiv abgelehnt worden, dass es uns den Mut genommen hat, in diesem Rat noch einmal einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ich gehe also davon aus, dass wir aufgrund dieses Eintretens durchaus auch eine vorwärts gerichtete Lösung finden können.
Nun zur Mehrheit und zur Minderheit: Die Mehrheit und die Minderheit Ihrer Kommission sind sich immerhin darin einig, dass der Bundesanteil nun dem Ausgleichsfonds der AHV gutgeschrieben werden soll. Sie sind sich auch darin einig, dass die Mittel zur Reduktion des IV-Verlustvortrages in der Bilanz des AHV-Ausgleichsfonds verwendet werden sollen. Die Minderheit ist auch nicht grundsätzlich gegen die Schaffung eines selbstständigen IV-Fonds mit einer eigenen Rechnung; das war nicht der Grund, weshalb wir diesen Minderheitsantrag aufrechterhalten haben. Die Differenz zwischen der Mehrheit und der Minderheit beschränkt sich auf die Frage, ob man die Reduktion des IV-Verlustvortrages an bestimmte Bedingungen knüpfen will oder nicht. Die Minderheit ist der Meinung, dass es keine Vorgaben braucht, im Gegenteil: Der gegenwärtige Verlustvortrag könnte mit den vorhandenen Mitteln aus dem Bundesanteil am Nationalbankgold abgebaut werden. Je länger wir warten, desto mehr wird auch dieses Vorhaben verunmöglicht. Wenn wir, wie es die Mehrheit der WAK vorsieht, diesen Schuldenabbau aber erst ungefähr im Jahr 2010 - man weiss ja nicht genau, wann diese Bedingungen erfüllt sind - oder vielleicht noch später vornehmen, dann startet der neugeschaffene IV-Fonds wahrscheinlich mit einer Schuld von 3 Milliarden Franken oder mehr. Das ist kein guter Start für einen neuen Fonds, im Gegenteil: Das ist dann schon wieder eine zusätzliche Belastung für die Betriebsrechnung der IV, und dann kommen wir nicht mehr aus dieser Spirale heraus.
Wir haben immer wieder gehört, man befürchte, dass der Druck weg sei, mit der 5. IV-Revision harte Massnahmen durchzusetzen, um die zunehmenden Defizite der IV zu bremsen oder gar zu stoppen, wenn jetzt der IV-Verlustvortrag abgebaut werde. Dass die IV-Verschuldung nicht in diesem Ausmass weitergehen kann und darf, ist wohl allen klar. Aber hoffentlich ist auch allen klar, dass eine Richtungsänderung in der IV alles andere als einfach ist. Einfach ist nur, Schuldige zu bezeichnen und mit dem Finger auf ein paar skandalöse Fälle zu zeigen. Ich kenne auch solche. Ich weiss aber auch, wie einfach es sich gewisse Leute auf dem Arbeitsmarkt machen, wenn sie weniger leistungsfähige Personen aus dem Arbeitsmarkt drängen. Und irgendwann landen diese im Arbeitsmarkt nicht mehr gebrauchten Personen bei der IV. Es gibt im Zusammenhang mit der IV eben verschiedene unangenehme Wahrheiten.
Immerhin hat der Bundesrat mit dem Konzept der Früherkennung und der Frühintervention Massnahmen vorgeschlagen, um wenigstens die Zahl von Neurentnern zu vermindern. Doch diese Massnahmen werden gemäss Bundesrat zuerst zu einer Mehrbelastung führen. Die Entlastung der IV-Rechnung wird deshalb keine leichte Sache sein, und sie wird das Bemühen von uns allen erfordern. Wir müssen auch nicht Angst davor haben, dass es nicht wehtut. Es wird auf jeden Fall wehtun, auch dann, wenn wir jetzt die IV-Schulden abbauen.
Dass wir uns jetzt aber mittels Gesetz selber nochmals Vorgaben machen, Vorgaben, die wir ja dann ohnehin selber machen und auch selber erfüllen müssten, dass wir das jetzt noch in einem Gesetz festschreiben wollen, das ist aus Sicht der Minderheit nicht nur nicht nötig, sondern zeugt auch von einem merkwürdigen Misstrauen uns selber gegenüber. Die Entschuldung der IV und die materiellen Vorgaben für die 5. IV-Revision dürfen aus unserer Sicht nicht materiell verknüpft werden. Abgesehen davon sind die Vorgaben im Vorschlag der WAK-Mehrheit sehr vage formuliert und im höchsten Mass interpretationsbedürftig, was nicht zur Glaubwürdigkeit dieser Vorlage beiträgt.
Was wir uns vorstellen könnten, das wäre allenfalls eine zeitliche Verknüpfung, dass dieses Gesetz, das wir hier verabschieden möchten, gleichzeitig mit der 5. IV-Revision in Kraft treten würde. Das wäre vielleicht ein Vorschlag, der auch die Brücke zum Nationalrat bilden könnte und den wir unterstützen würden.
Vorerst bitten wir Sie aber, der Minderheit zu folgen.