Lombardi Filippo · Ständerat · 2005-03-09
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Bevor ich mit dem zivilen Bauprogramm 2005 beginne, erlauben Sie mir eine Randbemerkung namens der Kommission für öffentliche Bauten (KöB): Die Zukunft der Kommission ist vom Ratsbüro infrage gestellt worden, weil die Zahl der zu behandelnden Geschäfte sich reduziert hat, nachdem die ETH-Sparte direkt der Finanzkommission übergeben worden ist und die KöB dazu lediglich Mitberichte verfassen kann, so wie sie dies eigentlich auch bei Militärbauten, die von der SiK behandelt werden, tun könnte. Die Idee des Büros war es, die restlichen Geschäfte der UREK zu übergeben. Die KöB selbst bringt gegenüber diesem Vorschlag aber Zweifel an: Einerseits ist und bleibt es unseres Erachtens wichtig, dass jemand die zivilen Bauprogramme des Bundes spezifisch und detaillierter anschaut, andererseits - je nach den Entscheiden, die wir in Sachen ETH-Bauten noch treffen müssen - mögen auch diese Bauten für den Bund wichtig bleiben.
Dazu kommen weitere Fragen, die diese kleine Kommission namens des Parlamentes behandelt, auch wenn diese Fragen nicht Gegenstand einer Plenardebatte sind und lediglich als Information in der Kommission traktandiert werden. Zum Beispiel haben wir an unserer letzten Sitzung das Unterbringungskonzept 2012 des Bundes behandelt, also die Strategie zur Kosten-Nutzen-Optimierung der Bauten für die Bundesbehörden und die Bundesverwaltung sowie die Weisungen über die Raumbewirtschaftung in den Verwaltungsbauten der zivilen Bundesverwaltung. Beide Vorlagen des Bundesrates haben die Kommission überzeugt. Ähnliche Geschäfte sowie parlamentarische Vorstösse in diesem Bereich wird es immer geben, und es ist gut, eine Kommission zu haben, die sie behandeln kann. Last, but not least: Bevor man die KöB des Ständerates allenfalls auflöst, ist ohnehin zu prüfen, ob der Nationalrat gleich befinden würde, da eine Asymmetrie der Kommissionen zwischen den Räten keinen Sinn machen würde. In Erwartung dieser Erklärung sind wir aber selbstverständlich bereit, uns dem Willen des Büros zu beugen.
Zum eigentlichen Bauprogramm 2005: Der Bundesrat beantragt mit dem zivilen Bauprogramm 2005 einen Verpflichtungskredit von insgesamt 171,5 Millionen Franken. Das Programm ist betragsmässig deutlich tiefer als in den Vorjahren; ohne Sammelkredite wäre es gar eine Rumpfbotschaft. Dieses Jahr haben wir lediglich drei Bauvorhaben, der Rest betrifft die Sammelkredite. Es ist eine klare Reduktion hinsichtlich baulicher Neuinvestitionen vorgesehen.
Der Ständerat ist turnusgemäss Zweitrat. Wir behandeln dieses Geschäft ein Quartal später als üblich und als ursprünglich vorgesehen, da die Verabschiedung der zivilen Baubotschaft durch den Bundesrat wiederholt verschoben worden war und erst am 1. September 2004 erfolgte. Wie gesagt, enthält das zivile Bauprogramm 2005 drei grössere Projekte: die Schaffung von Arbeitsplätzen für die Bundesverwaltung an den Standorten Fellerstrasse 15 und 21 in Bern sowie ein Projekt der Meteo Schweiz. Diese drei Projekte belaufen sich insgesamt auf 51,5 Millionen Franken. Die restlichen 120 Millionen Franken des zivilen Bauprogramms 2005 bestehen aus Projekten von unter 10 Millionen Franken in der allgemeinen Bundesverwaltung sowie in schweizerischen Vertretungen im Ausland und aus einem Sammelkredit für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe.
Ihre für dieses Geschäft zuständige KöB hat den Bundesbeschluss an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2005 behandelt und dabei zu den bereits erwähnten Projekten weitere Detailinformationen erhalten und diskutiert.
Zum ersten Projekt: Bei der Erneuerung der Bodenmessnetze - Swissmetnet - von Meteo Schweiz geht es darum, die Stationen von Meteo Schweiz auf der Erdoberfläche zu erneuern. Das Netz umfasst über die ganze Schweiz verteilt rund siebzig Stationen. Diese Netzdichte lässt sich durch die spezielle Topografie unseres Landes erklären. Bezüglich der politischen Verantwortung wurde darauf hingewiesen, dass die ganze Angelegenheit der Eidgenössischen Meteorologischen Kommission untersteht und dass damit auch eine politische Verantwortung besteht. Für dieses Netz werden 12 Millionen Franken beantragt.
Zum zweiten Objekt, zur Sanierung und Nutzungsänderung des Gebäudes Fellerstrasse 21 in Bern: Hier wurde darauf hingewiesen, dass die beiden Projekte Fellerstrasse 15 und 21 in einem engen Zusammenhang stehen und insbesondere auch im Rahmen des Unterbringungskonzeptes 2012 der Verwaltung zu sehen sind, welches unter anderem die Schaffung von grösseren und damit ökonomischeren Einheiten und den Verzicht auf teure Mietobjekte vorsieht. Das Gebäude Fellerstrasse 21 wurde 1966 als Büro- und Lagergebäude gebaut. Das Gebäude wird einer kompletten Aussen- und Innensanierung und Optimierung unterzogen und bietet anschliessend total 460 moderne und kostengünstige Arbeitsplätze. Die Ausführung ist für die Jahre 2007/08 geplant. Der Bezug wird 2008 stattfinden. Die Gesamtkosten dieses Gebäudes belaufen sich auf 24 Millionen Franken, das Ganze ist für das Bundesamt für Bauten und Logistik vorgesehen.
Zum dritten Objekt, zum Umbau und zur Sanierung des Gebäudes Fellerstrasse 15 in Bern: Dieses Gebäude wurde vom Bund 2001 für 2,5 Millionen Franken von der Valora Holding gekauft, und zwar unter Berücksichtigung der bekannten Tatsache, dass es im Gebäude Asbestprobleme gab. Nachdem das bisherige Mietverhältnis mit einem Dritten gekündigt worden ist, wird das Gebäude einer kompletten Aussen- und Innensanierung unterzogen und bietet anschliessend 250 Arbeitsplätze. Die Ausführung ist für die Jahre 2005 bis 2007 vorgesehen, der Bezug ist für das Jahr 2007 geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich hier auf 15,5 Millionen Franken ohne Teuerung. Sie unterliegen nicht der Ausgabenbremse.
Wie gesagt, sind die weiteren 120 Millionen Franken für Objekte von weniger als 10 Millionen Franken vorgesehen. Diese sind in der Botschaft ersichtlich.
Im Namen der einstimmigen vorberatenden Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, den Bundesbeschluss zu genehmigen und insbesondere bei Artikel 1 Absatz 2 die Ausgabenbremse zu lösen.