Fünfschilling Hans · Ständerat · 2005-03-09
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Es wurde über Veranstalter diskutiert. - Das Mikrofon scheint defekt zu sein, ich bemühe mich, noch lauter zu sprechen. - Hier ist mit "Veranstalter", so, wie es von Kollege Thomas Pfisterer und auch von Filippo Lombardi interpretiert wurde, der Übertrager eines Ereignisses gemeint. Ich rede aber jetzt vom Veranstalter des Ereignisses selbst.
Angenommen, ich will einen Kulturanlass veranstalten. Ich suche dafür einen Sponsor. Wenn ich einen Sponsor finde, kann ich den Anlass durchführen, wenn ich den Sponsor nicht finde, kann ich ihn nicht durchführen. Wenn der Sponsor aufgrund der neuen Gesetzgebung - nicht der geltenden - verpflichtet ist, nachher auch einen zusätzlichen Berichterstatter zuzulassen, dann findet vielleicht die Veranstaltung - und mit Veranstaltung meine ich das, worüber überhaupt berichtet wird - gar nicht statt. Ob das im Interesse der Kunden ist, möchte ich doch bezweifeln.
Thomas Pfisterer hat gesagt, das Urheberrecht sei gewährleistet. Das ist mir auch bewusst. Aber das hat nichts mit der Kurzberichterstattung zu tun. Ich möchte das Interesse des Kunden vertreten, der gerne eine Veranstaltung hätte, und nicht das Interesse des Übertragers der Veranstaltung. Die Veranstaltung ist nur möglich mit einem Sponsor aus dem Medienbereich. Diese Überlegung muss man doch hier auch anstellen. Hier geht es also nicht um die beiden Verbreiterkategorien SRG oder andere, sondern darum, was das Interesse des Veranstalters eines Anlasses selber ist.