David Eugen · Ständerat · 2005-03-09
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-09
Wortprotokoll
Das zentrale Anliegen meines Antrages geht dahin, dass wir die Inhaltskontrolle von einer unabhängigen Instanz vornehmen lassen. Das ist mein Hauptanliegen. Das heisst, es soll nicht eine der Verwaltung angehörende Instanz sein, die über politische, religiöse, Jugendschutz- und andere Inhalte, die wir ja in diesem Gesetz geregelt haben, entscheidet. Hier ist Unabhängigkeit gefordert. Dass hier eine unabhängige Instanz eingesetzt werden muss, ist eine Forderung, die nicht nur nach meiner Meinung klar aus Artikel 93 der Verfassung hervorgeht, sondern es geht auch aus den europarechtlichen Bestimmungen hervor, denen wir zum Teil auch angeschlossen sind. Es geht also um Grundsätze, die im gesamten europäischen Raum gelten, nämlich um den Grundsatz, dass hier eine unabhängige Behörde über Inhalte zu befinden hat und nicht eine Verwaltungsbehörde des Staates.
Nun geht es um die Frage, worauf sich diese Inhalte beziehen. Die Kommission möchte hier unterscheiden zwischen Programminhalten - dort ist die Unabhängigkeit anerkannt [PAGE 195] und unbestritten - und Werbeinhalten. Für Letztere könne, sagt man, die Verwaltung zuständig sein, das brauche keine Unabhängigkeit. Dieser Trennung kann ich nicht zustimmen.
Erstens handelt es sich bei Werbung grundsätzlich auch um Programme: Es sind einfach Programme mit einem bestimmten Inhalt. In den Werbeprogrammen stellt sich genauso das Problem der Tangierung von politischen Fragen, von Jugendschutzfragen, von Religionsfragen und all den Randbedingungen, die wir für Inhalte gesetzt haben. Diese Fragen können sich dort genauso stellen wie in einer Programmsendung.
Zweitens stellen Sie, wenn Sie heute den Fernsehapparat einschalten, fest, dass sich die Inhalte, die man als Werbung bezeichnet, und die Inhalte, die man als Programm bezeichnet, immer mehr vermischen. In unzähligen Programmen kommt auch Werbung vor; eine Unterscheidung der Inhalte nach Werbung und Programm ist nach meiner Überzeugung auch aus diesem Grund nicht sachgerecht.
Alle Inhalte, seien es Werbeinhalte oder Programminhalte, müssen von einer unabhängigen Instanz überprüft werden. Daher kann es nicht sein, dass man das der Verwaltung zuweist, wie es die Kommission tut. Das Bundesgericht hat das wiederholt beurteilt und hat für die politische Werbung und den Jugendschutz ganz klar die Zuständigkeit der UBI zugewiesen und nicht etwa dem Bakom. Hier würden wir zurückgehen und nicht den Status quo weiterführen, sondern wir würden die Unabhängigkeit, die das Bundesgericht aufgrund der Verfassung hier als notwendig erklärt hat, per Gesetz als nicht mehr notwendig erklären.
Zur zweiten Frage: Wie kann man diese Kontrolle über die Inhalte ausüben? Es gibt zwei Möglichkeiten: durch direkte Intervention als eine Art Aufsichtsbehörde oder durch Reaktion auf Beschwerden als Beschwerdebehörde. Ich sage ganz klar, dass ich den Weg über die Beschwerdebehörde bevorzuge. Es soll eine Beschwerdebehörde sein, die auf Beschwerden reagiert, auch bei den Werbesendungen. Meine Meinung war, dass diese Aufsicht gemäss dem Artikel, den uns der Nationalrat präsentierte, über die Aufsichtsbeschwerde wahrzunehmen sei, dass also die UBI aufgrund von Aufsichtsbeschwerden einschreiten sollte, wenn es um Werbeinhalte gehe. Ich bin nicht der Meinung - das ist meine Interpretation dieses Antrages -, dass die UBI als Behörde hier von Amtes wegen selbst eintreten soll. Das möchte ich nicht; ich möchte keine zweite Verwaltungsbehörde generieren, auch wenn sie unabhängig wäre, sondern ich möchte bei der Beschwerdebehörde bleiben. Für mich war das aber eigentlich mit dem Beschluss des Nationalrates möglich.
Nun hat Herr Schiesser einen Antrag gestellt, der das an sich deutlicher zum Ausdruck bringt, indem er sagt, diese Behörde sei eine Beschwerdebehörde, wie sie es bisher war. Ich kann mit diesem Antrag leben. Entscheidend ist, dass auch beim Antrag Schiesser das Unabhängigkeitselement im Vordergrund steht, also die Inhaltskontrolle auch bei Werbung durch eine unabhängige Behörde.
Kurzum: Ich bin bereit, meinen Antrag zugunsten des Antrages Schiesser zurückzuziehen.