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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-03-10

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Ich habe einleitend als Minderheitssprecher gesagt, ich würde dann noch gerne zwei, drei Worte zur Landwirtschaft sagen. Vorgängig möchte ich aber nach dem Votum von Herrn Leuenberger noch eine Bemerkung zum öffentlichen Verkehr machen. Ich erinnere noch einmal daran, dass wir beim regionalen Personenverkehr zwischen 2004 und 2008 ein Wachstum von 3,32 Prozent haben. Nimmt man die beiden Jahre, die ich erwähnt habe, als Eckpunkte, so wird es durch dieses Programm nicht geschmälert. Beim regionalen Personenverkehr haben wir 1354 Millionen Franken im Jahr 2008, und nach dem Finanzplan bleibt es bei diesen 1354 Millionen. Es stellt sich einfach die Frage, ob der öffentliche Verkehr bei dieser Betrachtung weggelassen wird oder nicht.

Nun erlaube ich mir noch zwei, drei Bemerkungen zur Landwirtschaft. Es geht um 72 Millionen Franken. 2 Millionen davon betreffen die Forstwirtschaft; das ist also gemessen an diesen 72 Millionen Franken ein verschwindend geringer Teil. Herr Kollege Stähelin hat die Produktionskosten in der Landwirtschaft angesprochen. Ich kann nicht bestreiten, dass diese hoch sind. Ich habe aber vorhin einen Kollegen aus dem Nationalrat gefragt, als er mir diesen Einwand gebracht hat: Welches Land leistet denn entsprechend hohe Direktzahlungen wie die Schweiz? Da hat er mir eher kleinlaut gesagt: Keines.

Wenn dieses Argument Produktionskosten stimmt, dann müssen wir sofort auch die Bauwirtschaft einbeziehen, denn diese hat auch höhere Produktionskosten, und dort ist auch keine Rückerstattung vorgesehen. Also wenn schon, dann muss das für alle Branchen gelten, die in einem Wettbewerb stehen.

Zur WTO-Konformität: In unserer Kommission wurde diese Frage natürlich auch aufgeworfen. Der Chef des Bundesamtes für Landwirtschaft hat in ganz kurzen Sätzen erklärt: Handelspolitisch spielt es keine Rolle, ob Sie Direktzahlungen leisten oder diese Mineralölsteuern rückerstatten. Die Direktzahlungen sind handelspolitisch gleich einzustufen wie die Mineralölsteuer-Rückerstattung. Aus diesen Worten muss man schliessen, dass gegenüber den Direktzahlungen kein Vorteil besteht.

Zur Transparenz: Die Schweizerische Eidgenossenschaft bezahlt für Landwirtschaft und Ernährung gemäss Finanzplan und Budget in den Jahren 2005 bis 2008 jährlich zwischen 3,8 und 3,9 Milliarden Franken. Die Direktzahlungen haben eine Grössenordnung von etwa 2,5 bis 2,7 Milliarden Franken, das sind die Direktzahlungen und sozialen Massnahmen. Dann hat es im Finanzplan noch einen Posten "Übriges", das sind so locker 200 Millionen.

Ich bin überzeugt, dass das Schweizervolk mehr und mehr Transparenz verlangt: Was fliesst in die Landwirtschaft? Das, was jetzt fliesst, ist in diesen Zahlen nicht inbegriffen. Die Rückerstattung ist in diesen 3,8 bis 3,9 Milliarden Franken nicht enthalten. Ich frage mich, wo was auch noch nicht enthalten ist. Ich glaube, wir werden nicht mehr darum herumkommen, Transparenz zu schaffen und dem Volk zu sagen, wo auch noch Leistungen an die Landwirtschaft gehen. Die Landwirtschaft soll die Direktzahlungen erhalten, das ist eine saubere und klare Regelung. Aber dass daneben x und y auch noch bezahlt werden und x solche Wege auch noch eingeschlagen werden, das halte ich nicht für richtig.

Zum Rückerstattungsbeitrag: Herr Kollege Stähelin hat einen mittleren Rückerstattungsbeitrag ausgerechnet. Da bin ich anderer Meinung. Wenn man schon sagt, dass insbesondere die produzierende Landwirtschaft an der Rückerstattung interessiert ist, dann müsste man auch mit dem Durchschnittseinkommen dieser produzierenden Landwirtschaft rechnen und nicht mit dem allgemeinen Durchschnittseinkommen der Landwirtschaft, denn dort sind eben auch andere Betriebe eingerechnet.

Zur Kompensation: In der Kommission wurde in Aussicht gestellt, dass man noch Kompensationsvorschläge bringen [PAGE 231] würde. Leider sind diese Kompensationsvorschläge ausgeblieben. Vielleicht hätte man eine Lösung gefunden, die leider jetzt nicht auf dem Tisch liegt.

Die letzte Bemerkung: Es geht um sechs Stellen. Das mag in Anbetracht der Gesamtzahl der Beschäftigten in der Bundesverwaltung nicht viel sein. Aber sechs Stellen, an denen man sich mit der Rückerstattung der Mineralölsteuern befasst, sind für mich nicht ganz unbedeutend. Am letzten Montag haben wir mit grossem Pathos eine Motion (03.3311) aus dem Nationalrat angenommen, in der es heisst: ".... fordert den Bundesrat auf .... dem Parlament in der Legislaturperiode 2003-2007 ein 'Effizienzpaket' zu unterbreiten. Dieses soll folgende Elemente umfassen: 1. Eine Aufgaben- und Leistungsüberprüfung, die Kernaufgaben definiert, auf überholte Aufgaben verzichtet ...." Ich frage mich, ob wir hier nicht in einem Bereich sind, wo man sagen müsste, nachdem wir ja jetzt immer wieder von Verzichtplanung gesprochen haben: Im Kleinen muss man beginnen. Hier wäre ein Punkt, bei dem wir uns nun an das halten können, was wir am letzten Montagabend hier in seltener Einigkeit deklariert haben.

Ich bitte Sie also, bei Artikel 17 Absatz 3 der Minderheit zuzustimmen und bei Artikel 18 Absatz 2 der Mehrheit zu folgen.