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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2005-03-10

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-10

Wortprotokoll

Im Bereich Nationalstrassenunterhalt hat uns der Bundesrat Minderausgaben von 25 Millionen Franken für das Jahr 2006 und von 35 Millionen Franken für das Jahr 2007 beantragt. Das ergibt dann total ein Volumen von 60 Millionen Franken. Die Spezialkommission beantragt Ihnen, über die Anträge des Bundesrates hinauszugehen; sie beantragt nämlich Minderausgaben von 65 Millionen Franken für 2006 und von 75 Millionen Franken für das Jahr 2007. Dies ergibt dann ein Gesamtvolumen von 140 Millionen Franken oder eine Differenz gegenüber dem Antrag des Bundesrates von je 40 Millionen Franken für die beiden Jahre oder von insgesamt 80 Millionen Franken.

Lassen Sie mich ganz kurz einige grundsätzliche Ausführungen zum Unterhalt im Bereich der Nationalstrassen machen. Es ist offensichtlich, dass der Bedarf an finanziellen Mitteln für den Unterhalt der Nationalstrassen aus drei Gründen zunehmend steigend ist:

1. Das Nationalstrassennetz vergrössert sich zunehmend oder hat sich zunehmend vergrössert.

2. Das durchschnittliche Alter der Strassen nimmt zu.

3. Die Netzbelastung steigt durch das zusätzliche Verkehrsaufkommen.

Der Unterhalt soll zum einen nicht luxuriös sein, die Mittel sollen effizient im Sinne eines optimalen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag eingesetzt werden. Aber zum anderen darf es auch nicht der Fall sein, dass der Unterhalt vernachlässigt wird. Denn das rächt sich, indem später die erforderlichen Kosten gleichermassen in potenziertem Ausmass zurückkehren. Eine Grundregel besagt, dass jährlich etwa 1,2 bis 1,5 Prozent des investierten Wertes erforderlich sind, um den Unterhalt für die Werterhaltung zu finanzieren. Wenn wir nach Fertigstellung des Nationalstrassennetzes von einem Wert von zirka 80 Milliarden Franken ausgehen, so würde dies aufgrund der genannten Zahlen etwa einen Unterhaltsbeitrag von jährlich 1 Milliarde Franken erfordern. Wenn man dann noch die Planungskosten und die Kosten für den Landerwerb ausklammert, macht dies ein Volumen von 800 Millionen Franken pro Jahr aus, wobei sich diese Grössenordnung aber, wie bereits erwähnt, auf die Fertigstellung bezieht.

Welche Zahlen heute für den Unterhalt zwingend erforderlich sind, lässt sich - das ist ein Gebot der Logik - nicht bis auf den letzten Franken festlegen. Ein Ermessensspielraum ist vorhanden. In Ausübung dieses Ermessens vertritt die Kommission aufgrund einer eingehenden Diskussion mit den Fachleuten die Auffassung, dass die zusätzlich von der Kommission beantragten Ausgabenkürzungen noch knapp verkraftbar sind. Trotzdem ist darauf hinzuweisen, dass mit diesen Zahlen etwas weniger Mittel zur Verfügung stehen werden als in diesem Jahr. Auch im Bereich des Unterhaltes ist die Sache ausgereizt.

Ich beantrage Ihnen hiermit, der Kommission zu folgen. Ein Minderheitsantrag wurde nicht gestellt.