Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-03-15
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt etwas kurz und etwas barsch die Ablehnung der Motion Schwaller. Er zieht eine relativ formalistische Begründung heran, indem er argumentiert, dass er die Vernehmlassung zur "Agrarpolitik 2011" nicht vorwegnehmen wolle. Tatsache ist aber, dass in der Botschaft zur "Agrarpolitik 2011" eine Erhöhung der Untergrenze für den Erhalt von Direktzahlungen gar nicht zur Diskussion gestellt wird. Deshalb hat die Motion Schwaller natürlich eine bestimmte Brisanz. Wir sollten hier jetzt die Weichen stellen, denn wir müssen davon ausgehen, dass wir wegen der Probleme, die Herr Schwaller zu Recht angesprochen hat, logischerweise auch noch eine relativ lange Übergangsfrist einsetzen müssen.
Die Motion Schwaller ist sehr moderat. Es geht hier, wenn man es auf den Punkt bringt, eigentlich um die Abgrenzung zwischen Hobbylandwirtschaft und Nebenerwerbslandwirtschaft. Die momentane Grenze von 0,25 Standardarbeitskräften bedeutet, dass bereits bei einem Arbeitsaufwand von einem Viertel Arbeitskraft Direktzahlungen gesprochen werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auch noch ein Teil der Arbeiten durch Dritte ausgeführt werden kann - das kommt dann noch dazu -, bedeutet diese Untergrenze, dass im heutigen System Hobby- und Freizeitbetriebe Direktzahlungen erhalten können.
Ich meine, dass die Forderung von Herrn Schwaller, eine Untergrenze von 0,5 Standardarbeitskräften anzustreben, richtig ist. Das würde bedeuten, dass künftig eine halbe Arbeitskraft notwendig ist, um den Betrieb zu bewirtschaften. Wir sollten heute entscheiden, und das ist ein berechtigtes Anliegen, weil ich davon ausgehe, dass die Umsetzung einen langen Zeitraum beansprucht, z. B. einen Zeitraum von vier Jahren. Damit könnten wir in der nächsten Periode, 2007 bis 2011, die Sache implementieren. Wenn wir heute im Sinne des Bundesrates entscheiden, ist die Sache vom Tisch, und dann sind auch im Hinblick auf die Periode 2007 bis 2011 die Weichen diesbezüglich falsch gestellt. Wenn Herr Schwaller seinen Vorstoss zurückzieht, ist die Situation eine andere, aber einer barschen Ablehnung der Motion könnte ich natürlich nicht zustimmen.