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Briner Peter · Ständerat · 2005-03-15

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-15

Wortprotokoll

Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 beinhaltet neben dem traditionellen Rückblick auf die Tätigkeiten des Bundes im Bereich Aussenwirtschaft neu eine Auslegeordnung der mittelfristigen strategischen Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik. Zudem sind dem Bericht ein Freihandels- und Landwirtschaftsabkommen mit Libanon sowie zwei Rückversicherungsverträge im Bereich der Exportrisikogarantie mit den Niederlanden und mit Polen beigelegt. Der eigentliche Bericht wird dem Parlament zur Kenntnisnahme, die Abkommen werden ihm zur Genehmigung vorgelegt.

Die im Einleitungskapitel des Berichtes zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 vorgelegte strategische Ausrichtung der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik ist Teil des wirtschaftspolitischen Gesamtkonzeptes des Bundesrates. Sie konkretisiert eine der Zielsetzungen des Wachstumspaketes vom 18. Februar 2004, nämlich die weitere Integration in die Weltwirtschaft. Gleichzeitig ist die Aussenwirtschaftspolitik Teil der Aussenpolitik und muss im Sinne der Kohärenz auch deren politischen Zielen dienen. Geleitet wird die Aussenwirtschaftspolitik vom Gedanken, dass der liberalen Wirtschaftsordnung im Inland auch auf internationaler Ebene eine freiheitliche Wirtschaftsordnung entsprechen soll. Um den Wohlstand in der Schweiz zu steigern, müssen die Förderung der Exporte, die Verbesserung des Marktzugangs der Importe und die Integration möglichst vieler Staaten in die Weltwirtschaft angestrebt werden.

Diese umfassende Wachstumszielsetzung widerspiegelt sich in den drei Dimensionen der Strategie:

1. die Schaffung eines internationalen Regelwerkes zur Unterstützung eines diskriminierungsfreien Marktzuganges für Schweizer Anbieter sowie der Schutz ihrer Investitionen im Ausland: diesem Anliegen dient auch der Abschluss von pluri- oder bilateralen Abkommen mit anderen Staaten;

2. die Schaffung von wettbewerbsfreundlichen Regelungen im Binnenmarkt als Voraussetzung für die Nutzung der Vorteile der internationalen Arbeitsteilung und der Importkonkurrenz, was Wachstumsimpulse generiert;

3. der Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Partnerländern und die Förderung der weltwirtschaftlichen Integration, namentlich der ärmeren Länder, über die multilateralen Organisationen, was auch zur Verbesserung der nationalen Rahmenbedingungen beitragen soll.

Angesichts des Ausmasses, das die Globalisierung erreicht hat, wird Aussenwirtschaftspolitik also umfassend verstanden und erstreckt sich auf alle politisch bestimmten Bedingungen, die den internationalen Austausch von Waren, Dienstleistungen, Investitionen, Arbeitskräften und geistigem Eigentum beeinflussen. Aussenwirtschaftspolitik nimmt auch Einfluss auf die nationalen Politiken der Schweiz und ihrer Handelspartner, denn jede wirtschaftspolitische Massnahme wirkt sich auf den Marktzugang für ausländische Anbieter, auf die Qualität als Wirtschaftsstandort und auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aus.

Dabei ist die Entwicklung des internationalen Austausches zu beachten. In den letzten fünfzig Jahren wuchs der weltweite Warenaustausch um durchschnittlich 6 Prozent und damit anderthalbmal so schnell wie das globale Bruttoinlandprodukt. Gewinner in diesem Prozess waren vor allem jene Länder, die ihre Wirtschaft nach aussen geöffnet und so aktiv an der Globalisierung teilgenommen hatten.

Länder, die eine protektionistische Politik verfolgten, verzeichneten tendenziell dagegen eine geringere wirtschaftliche Dynamik. Weltweit hat sich der Kapitalstock, der aus Direktinvestitionen stammt, zwischen 1980 und 2003 verzehnfacht. Die Industrieländer tätigen rund 90 Prozent der weltweiten Direktinvestitionen. Rund 40 Prozent dieses Kapitals fliessen in Entwicklungsländer, was dort die wirtschaftliche Entwicklung wesentlich fördert. Neben den internationalen Investitionsströmen kann auch die Mobilität von Menschen - und damit wirtschaftlich gesehen von Arbeitskräften - dazu beitragen, das wirtschaftliche Gefälle zwischen Staaten zu verringern.

Allerdings wird die Mobilität von Personen heute jedoch wesentlich stärker durch staatliche Bestimmungen eingeschränkt, als dies für den Austausch von Waren, Dienstleistungen oder Investitionen der Fall ist. Für die Schweizer Wirtschaft sind drei Ländergruppen von besonderer Bedeutung: Es sind dies erstens die EU/Efta-Länder wegen ihrer Bedeutung als Handelspartner, aber auch wegen ihrer geografischen Nähe; zweitens sind es die aussereuropäischen OECD-Länder, namentlich die USA und Japan, aber ebenso Kanada, Südkorea, Mexiko, Australien und Neuseeland; drittens sind es die grossen und dynamischen Schwellen- und Transitionsländer, vor allem China, Indien, Brasilien und Russland.

Diese drei Ländergruppen spielen für die strategische Ausrichtung unserer Aussenwirtschaft eine herausragende Rolle. Eine Fortschreibung der trägen wirtschaftlichen Entwicklung des letzten Jahrzehnts - dies als Schlussfolgerung für die Schweiz - liesse einen weiteren Verlust ihrer Position in der Hierarchie der Handelsnationen erwarten.

Der tiefere Grund für diese Entwicklung liegt im Strukturwandel im Inland. Beschäftigungsmässig haben international noch wenig verflochtene, staatsnahe Sektoren zugelegt - Stichworte: Bildung, Gesundheitswesen, Strommarkt. Die der Exportkonkurrenz ausgesetzte Industrie - für unser Land das Zugpferd - hat demgegenüber, wiederum stellenmässig, an Stellenwert eingebüsst, wogegen die grossen Chancen im Prozess der Globalisierung bezüglich der unternehmensbezogenen Dienstleistungen im weiten Sinn in beachtlichem Ausmass wahrgenommen werden konnten.

Als Ergebnis zeigt sich heute folgendes Bild: Als Herkunftsland von Direktinvestitionen geniesst die Schweiz eine Bedeutung, die mit jener der grossen EU-Staaten vergleichbar ist. Setzt man hingegen die Exporte ins Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt, ist z. B. Österreich heute wirtschaftlich stärker international eingebunden als die Schweiz. Damit der Produktionsstandort Schweiz in den innerbetrieblichen Wertschöpfungsketten bleibt, müssen die bestehenden Handelshemmnisse im Warenverkehr noch weit stärker als bisher abgebaut und neue Diskriminierungen verhindert werden.

Dies bedeutet vor allem Zollabbau gegenüber wichtigen Schwellenländern, Nullzölle unter den industrialisierten Ländern für Erzeugnisse, bei denen wir besonders exportstark sind, neue Kumulationsvereinbarungen bei den Ursprungsregeln sowie weitere Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. Ebenso bedarf der Schutz der Direktinvestitionen einer hohen Aufmerksamkeit, zumal die Konkurrenten aus aussereuropäischen [PAGE 252] OECD-Ländern ihre Marktstellung in den wichtigen aufstrebenden Märkten abgesichert haben.

Was sind nun die Schwierigkeiten, die sich der Bewältigung dieser Herausforderungen entgegenstellen? Da sind erstens einmal die innenpolitischen Widerstände gegenüber tiefgreifenden Reformen zu nennen. Sie erschweren die Liberalisierung des Binnenmarktes und verringern den Handlungsspielraum für die Aushandlung eines besseren Marktzugangs im Ausland. Dann ist es zweitens der stockende Verlauf der Verhandlungen im Rahmen der WTO, die den Interessen einer mittelgrossen, offenen und hochentwickelten Volkswirtschaft am meisten entgegenkäme. Zu nennen sind drittens auch widersprüchliche Prioritäten in Verhandlungsallianzen wie z. B. der Efta, die in gewissen Fällen die Verhandlungspositionen erschweren und günstige Resultate verzögern können.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bezüglich der Dimension Marktzugang und internationales Regelwerk fünf Ziele mit fünfzehn Leitlinien formuliert, die Sie ab Seite 1138 im Bericht vorfinden. Die Diskussion in der Kommission zu diesem programmatischen Teil des Berichtes verlief lebhaft. Es war vor allem die Einbindung des Binnenmarktes in die Strategie, die Fragen quasi wachstumsphilosophischer Natur aufwarf: Ist Wettbewerb im Gesundheitswesen, in der Bildung, bei der Stromversorgung ein Wert an sich für Wachstum, der über anderen Werten stehen soll? Gibt es im Wettbewerb nicht auch Verlierer? Was geschieht mit diesen? Verhindern wir mit staatlichen Massnahmen wie z. B. den flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit oder mit Vorschriften und hohen Standards nicht gerade den Wettbewerb? Zementieren wir damit die Hochpreisinsel Schweiz? Was für Folgen hat der Wettbewerb im Gesundheitswesen in Grenzregionen, wenn über die Krankenkassen Kliniken in Vorarlberg und im Schwarzwald begünstigt werden? Kurz, es ging dabei um Preise, Löhne, Kaufkraftparitäten und deren Marktmechanismen und den Wunsch, die Konsequenzen der Liberalisierungspolitik in einer Gesamtschau auch transparent zu kommunizieren, um die Bevölkerung für die notwendigen Reformen zu gewinnen.

So trivial diese wenigen Beispiele erscheinen mögen, so anspruchsvoll gestaltet sich die gesamtwirtschaftliche Herausforderung bzw. deren Lösung. Andererseits wurde aber auch die Notwendigkeit dieser Reformen, des Wettbewerbs und der Öffnung unterstrichen, namentlich um das Preisniveau in der Schweiz zu senken und die Konkurrenzfähigkeit inländischer Unternehmen zu stärken. Entscheidend wird auch sein, dass der Bundesrat aufzeigen kann, wie und mit welchen Massnahmen er seine Ziele konkret umsetzen wird.

Gesamthaft gesehen hat die Kommission die strategische Ausrichtung unserer Aussenwirtschaftspolitik als gut, als informativ und in ihrer Folgerung als richtig anerkannt. Die Kapitel 2 bis 7 - der eher statische Teil des Berichtes - gaben wenig zu reden. Die Beziehungen zur Efta und zur EU wie auch die multilaterale Wirtschaftszusammenarbeit im Rahmen der OECD, der WTO und der Uno sind gut dargestellt und die bilateralen Beziehungen nach Märkten ausführlich beschrieben.

Ein interessantes Kapitel betrifft die internationalen Finanzsysteme. Hier wird erstmals, und dies auf Empfehlung der GPK, das schweizerische Engagement beim IWF und bei der Weltbank aufgeführt. Auch der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit und den Exportkontroll- und Embargomassnahmen wird der entsprechende Raum gewidmet. Der Bericht zeigt auch Ansätze, wie die verschiedenen Instrumente der Exportförderung aufeinander abzustimmen sein werden. Alles in allem bietet er also eine hochinteressante Übersicht.

Der Aussenhandel erreichte im Jahre 2004 Rekordwerte. Im Umfeld der verbesserten Konjunkturlage im In- und Ausland erlangte der schweizerische Aussenhandel im Jahre 2004 das beste Ergebnis seit vier Jahren. Dabei wuchsen die Exporte nominal und real etwas stärker als die Importe. Bei den Ausfuhren - sie betrugen plus 8,5 Prozent und durchbrachen dabei die 140-Milliarden-Franken-Marke - glänzte die Mehrheit der Branchen mit guten Ergebnissen. Die grösste Dynamik zeigte sich ausserhalb der Industrieländer. Da die Preise der Importgüter leicht stärker stiegen als jene der Exportwaren, verschlechterten sich die Terms of Trade geringfügig. Dennoch schloss die Handelsbilanz mit dem höchsten je registrierten Überschuss von 9,3 Milliarden Franken.

Das Freihandelsabkommen mit Libanon entspricht weitgehend den bisher von den Efta-Staaten mit mittel- und osteuropäischen Partnern sowie mit anderen Mittelmeeranrainern abgeschlossenen Freihandelsabkommen. Parallel zu diesem Freihandelsabkommen hat jeder Efta-Staat mit Libanon je eine bilaterale Vereinbarung über den Handel mit landwirtschaftlichen Basisprodukten abgeschlossen. Diese Vereinbarungen sind rechtlich mit dem Freihandelsabkommen gekoppelt und haben keine eigenständige Geltung. Die von der Schweiz eingeräumten Zugeständnisse bestehen in der Senkung oder der Beseitigung von Einfuhrzöllen für ausgewählte landwirtschaftliche Produkte, für welche Libanon ein besonderes Interesse geltend macht. Die Schweiz hat keine Konzessionen gewährt, die nicht schon anderen Freihandelspartnern eingeräumt wurden. Somit bleibt der Zollschutz für sämtliche Produkte erhalten, die für die schweizerische Landwirtschaft sensibel wären. Im Gegenzug gewährt Libanon den schweizerischen Produkten denselben Marktzutritt wie jenen aus der EU.

Zum Schluss geht es noch um den Bundesbeschluss betreffend Rückversicherungsverträge auf dem Gebiet der Exportrisikogarantie zwischen der Schweiz und den Niederlanden sowie zwischen der Schweiz und Polen: Um die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern, arbeiten die nationalen Exportkreditversicherer heute mit dem Instrument der Rückversicherung. Der Erstversicherer nimmt gegenüber dem Exporteur das ganze Exportgeschäft samt ausländischen Zulieferungen in Deckung. Hernach beschafft sich der Erstversicherer bei der Exportkreditversicherung des Landes, aus dem die Zulieferung erfolgt, gegen Zahlung des entsprechenden Prämienanteils eine Rückversicherung im Umfang der ausländischen Zulieferung. Solche Rückversicherungsverträge bestehen bereits mit Deutschland, Frankreich, Österreich, Italien und Spanien, vor einem Jahr haben wir dies auch mit Schweden und Tschechien abgeschlossen.

Zu den Beschlüssen:

1. Die APK beantragt Ihnen einstimmig, den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2004 zur Kenntnis zu nehmen und dem Bundesrat und den Redaktoren zu verdanken.

2. Die APK beantragt Ihnen - bei 1 Enthaltung - Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss über das Freihandelsabkommen mit Libanon.

3. Die Botschaft über die Rückversicherungsabkommen mit den Niederlanden und mit Polen war in der Kommission unbestritten. Die APK beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.

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