Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-16
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-16
Wortprotokoll
Wir können uns der Kommission anschliessen. Es wird damit einfach klargestellt, dass ein Aufenthalt in der Schweiz während des Gesuchsverfahrens nur dann bewilligt wird, wenn die Bewilligungserteilung tatsächlich nur noch eine reine Formsache ist - es wird natürlich für die Handhabung wesentlich klarer - und wenn eine Wiederausreise als Schikane betrachtet würde. In diesen Fällen ist also ein Aufenthalt in der Schweiz während des Gesuchsverfahrens möglich.