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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-03-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-16

Wortprotokoll

Ich bin für Eintreten auf die Vorlage, denn es besteht Handlungsbedarf, weil praktisch jedes europäische Land als Daueraufgabe die rechtliche Stellung der Ausländerinnen und Ausländer überprüfen und laufend den aktuellen Gegebenheiten anpassen muss.

Gerade aus den Entwicklungen und Erfahrungen der letzten Jahre sollten wir gelernt haben, dass es richtig ist, die Zulassung auf erwerbstätige Drittstaatenangehörige zu beschränken, deren nachhaltige berufliche und soziale Integration als gesichert erscheint. Für die Zulassung dieses Personenkreises erwarte ich erstens einfache Verfahren, verkürzte Verfahren zugunsten dieser Menschen, der Wirtschaft und der Behörden; das soll also möglich sein, und zwar nicht nur für Eishockeyspieler mit Über-Nacht-Transfers. Weiter erwarte ich administrative Vereinfachungen und Kosteneinsparungen im Formular- und Paragrafen-Dschungel, ferner eine einheitliche Anwendung des Ausländergesetzes im ganzen Land, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Vor allem aber bin ich ganz klar der Meinung, dass es sowohl bei der Zulassung von Arbeitskräften aus Drittstaaten als auch beim entsprechenden Familiennachzug im jetzigen Zeitpunkt keine Lockerung, keine neuen Ansprüche - also keine neuen Ansprüche auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, keine neuen Ansprüche auf Erweiterung der Niederlassungsbewilligung, keine neuen Ansprüche auf Familiennachzug der Aufenthalter -, geben darf, und zwar aus folgender Überlegung: Wir dürfen hier und heute mit dieser Vorlage die Annahme des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU bei der Abstimmung im Herbst 2005 nicht gefährden. Das ist für mich der primäre Grund, bei diesem Gesetz restriktiv zu sein. Solange nämlich die Auswirkungen des Personenfreizügigkeitsabkommens mit den EU- und den Efta-Staaten nicht im Massstab eins zu eins bekannt sind und solange die Chancen der Rekrutierung von beruflich weniger qualifizierten Arbeitskräften innerhalb von EU- und Efta-Staaten nicht vollumfänglich genutzt und ausgeschöpft sind, wird das Schweizervolk nicht bereit sein, im Voraus gegenüber Angehörigen von Drittstaaten zusätzliche Konzessionen einzugehen.

Keine Regel ohne Ausnahme: Bei der Integration der Kinder müssen wir im Hinblick auf die Zukunft neue Überlegungen anstellen. Wir haben dies bei der erleichterten Einbürgerung und beim Berufsbildungsgesetz bereits getan; ich komme später darauf zurück. Um den Anreiz für die Integration zu erhöhen, müssen wir das Alter der Kinder, die Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung haben, unbedingt auf 12 Jahre senken. Eigentlich könnte man es noch weiter senken, denn es gilt: je rascher, desto besser; je jünger, desto integrativer.

Fazit: Ich bin für administrative Vereinfachungen, Missbrauchsbekämpfung und verbesserte Integration, vor allem bei den Kindern, aber gegen neue Ansprüche.