Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-03-17
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-17
Wortprotokoll
Es geht hier, wie gesagt, darum, die Örtlichkeiten zu bestimmen, wo die zuständige Behörde berechtigt sein soll, Asylsuchende auf Identitätspapiere und gefährliche Gegenstände hin zu untersuchen. Der Bundesrat und - Sie haben es gehört - eine ganz knappe, fast zufällige Mehrheit - der Entscheid fiel mit 4 zu 3 Stimmen - will dies auf die Empfangsstellen und die Kollektivunterkünfte beschränken. Der Nationalrat und die Kommissionsminderheit wollen dieses Durchsuchungsrecht auch auf Privatunterkünfte erweitern.
Nun müssen Sie wissen, dass viele Asylsuchende bereits Bekannte und Verwandte in der Schweiz haben und dort beherbergt werden - legal oder nicht, das sei dahingestellt. Aber es geht diesen privat Untergebrachten gut, sie müssen nicht mit einer Kollektivunterkunft vorlieb nehmen; sie sind im Vergleich zu den kollektiv Untergebrachten privilegiert. [PAGE 339] Nun sollen sie gleich nochmals privilegiert werden, indem die Leute der zuständigen Behörde sie in ihrer privaten Unterkunft nicht sollen näher untersuchen dürfen wie in einer Kollektivunterkunft. Ist das überhaupt rechtsgleich, wie es die Verfassung verlangt? Ich meine: Nein. Darüber hinaus soll sich die Untersuchung nicht bloss auf Papiere, auf Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände beschränken, sondern auch auf Drogen, Diebesgut usw., wie es der Nationalrat beschlossen hat. Es liegt doch auf der Hand, dass sich unredliche Asylbewerber, die nebst Asyl noch andere Ziele verfolgen - wie Drogenhandel, Vermögensdelikte usw. -, in Privatunterkünften idealere Verstecke zulegen können als in Kollektivunterkünften.
Deshalb möchte ich Sie bitten, hier dem Nationalrat zu folgen. Echte Flüchtlinge haben dadurch überhaupt keine Unannehmlichkeiten zu gewärtigen, aber den unredlichen, kriminell veranlagten Elementen schieben wir damit einen zusätzlichen Riegel vor.