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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Nachdem Herr Leuenberger unsere Stellungnahme in der Kommission zitiert hat - sie war nicht nur dort angebracht, sondern ist es auch hier -, will ich sie nicht wiederholen. Ganz unproblematisch ist die Sache nicht. Ich würde auch nicht sagen, es handle sich um unabhängige Vertreter. Wir sind in der letzten Zeit auch mit Schriften beglückt worden - das ist nicht nur unabhängig, was hier passiert. Aber viele, auch in der Verwaltung, fragen, ob es richtig sei, dass wir die bezahlen, die uns ununterbrochen kritisieren und sagen, das gehe nicht usw. Ich sage immer: Das können wir doch ertragen; solange wir ihnen Argumente entgegensetzen können, ist es ja vielleicht gut, einen Advocatus Diaboli zu haben. Bis jetzt ist noch nichts gekommen, das die Meinung hier geändert hätte.

Aber etwas würde ich nie dulden: Bei Unwahrheiten über unsere Verfahren, bei Unwahrheiten über das, was geschehen ist, also bei Anwürfen, die nicht stimmen, würde ich sofort sagen: Da müssen wir etwas ändern; wir können diese Leute nicht noch bezahlen. Dafür haben wir jetzt keine Anhaltspunkte.

Der Anspruch, den man hier erhoben hat, ist, dass man sagt: Wenn sie dabei sind, sehen sie ja, wie einwandfrei das Verfahren ist. Sie sind keine Parteivertretung, sie dürfen im Verfahren also nicht Partei nehmen; sie sind nur dabei, um zu schauen, ob das Verfahren einwandfrei funktioniert. Wenn es nicht einwandfrei funktioniert, können sie eben Einspruch erheben. Daran sind wir eigentlich auch interessiert.

Im Ganzen bleibe ich dabei, dass das nicht schlecht funktioniert. Ich habe auch keine Anhaltspunkte, dass auf die eine oder die andere Seite hin übertrieben würde. Aber dass die Hilfswerke in dieser Sache grundsätzlich gegen unsere Auffassung sind, nehmen wir in Kauf - wobei man immer aufpassen muss, wer die Hilfswerke sind. Das ist personell verschieden, je nachdem, um welches Hilfswerk es geht.

Man muss sehen: Einzelne haben auch noch eine Asylantenbetreuungsfunktion. Gewisse Kantone und Gemeinden haben sie angestellt, damit sie das tun. Dafür werden sie auch bezahlt. Die Verflechtung ist also relativ gross. Dafür haben wir dann eben nicht - wie es Herr Marty vorgeschlagen hat - von Anfang an einen Rechtsbeistand, der über den Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsberater gemäss Bundesverfassung hinausgeht.

Darum bin ich der Meinung, Sie sollten der Mehrheit zustimmen. Herr Reimann, ich nehme Ihren Wunsch nach einer Sensibilisierung auf.