Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-03-17
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Dieser Antrag der Kommissionsmehrheit ist deshalb so spät gekommen, weil man, als man die Nothilferegelung machte, nicht an diesen Fall dachte. Es war selbstverständlich, dass ein missbräuchlicher Bezug der Nothilfe nicht möglich ist. Diese Fälle sind erst nachträglich aufgetaucht. Im Kanton Solothurn beispielsweise hat jemand 150 Tage lang Nothilfe bezogen, ohne je Kooperationsbereitschaft bezüglich Namensangabe, Ausweisbeschaffung zu zeigen; er hätte die Ausweise auf der Botschaft holen können, und er hat es nicht getan. Dann hat die Kantonsregierung gesagt: Also, wir können nicht ad libitum Nothilfe geben, das ist nicht der Zweck der Übung; eine minimale Kooperation muss sein. Diese Frage steht nun beim Bundesgericht zur Diskussion.
Die Kommissionsmehrheit hat hier meines Erachtens zu Recht gehandelt. Denn sie hat gesagt: Ja, was passiert, wenn das Bundesgericht sagt, die rechtliche Grundlage für eine solche Ausnahme im Falle, dass jemand hier eben rechtsmissbräuchlich und ohne Kooperationswillen die Nothilfe bezieht, fehle? Man mag einwenden, es handle sich um Einzelfälle. Das ist möglich, aber wenn sie mal sanktioniert sind, sind es nachher keine Einzelfälle mehr. Das gibt eine neue Aufenthaltsregelung. Das ist einfach so in diesen Dingen. Man muss an die Präjudizien denken.
Nun, diesen Antrag der Kommissionsmehrheit hat der Bundesrat nicht geprüft. Es ist in unserem Hause auch die Frage umstritten, ob dieser Beschluss überhaupt völkerrechtswidrig oder bundesverfassungswidrig sei oder nicht. Das ist das, was jetzt eben das Bundesgericht abklärt. Ich bin der Meinung, es solle eine Differenz zum Nationalrat geschaffen werden, um dieses Problem vertieft prüfen zu können. Man wird dann ja vielleicht auch noch das Bundesgerichtsurteil haben. Wenn das Bundesgerichtsurteil sagt, es fehle die gesetzliche Grundlage, dann muss sie geschaffen werden, wie das jetzt beim Antrag Inderkum oder beim Antrag der Mehrheit der Fall wäre. Wenn das Bundesgericht sagt, es verstosse gegen die Verfassung, muss ein verfassungsmässiger Grundsatz eingefügt werden, um es zu regeln. Das sehen wir also.
Ich bin der Meinung, dass der Antrag Inderkum die Fälle, wie sie von Frau Heberlein aufgeführt wurden, abdeckt. Der Antrag Inderkum ist das, was man braucht, auch wenn ich ihn nicht fundiert bis ins letzte Detail überprüfen konnte. Darum würde ich Ihnen empfehlen, dem Antrag Inderkum zuzustimmen, und freue mich, dass auch Frau Brunner dazu Hand bietet und dass auch diese Seite einsieht, dass man nicht unter allen Umständen Nothilfe gewähren kann. Damit bestünde eine Differenz zum Nationalrat.
Natürlich muss zuerst über diesen Antrag abgestimmt werden. Herr Pfisterer ist ja für die nationalrätliche Fassung und den Antrag Inderkum, das wäre ja dann die Lösung. Aber wenn man zuerst über den Beschluss des Nationalrates abstimmt und dann den Antrag Inderkum verwirft, haben wir dann das Ganze nicht.
Darum bitte ich Sie, auf diese Weise vorzugehen. Sollten Sie den Antrag Inderkum ablehnen, sollten Sie für die Mehrheit sein - einfach damit in diesem Verfahren eine Differenz zum Nationalrat besteht.