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Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-03-17

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich bin mit den Ausführungen der Kommissionsreferentin nicht einverstanden. Ich möchte eben gerade, dass die Kinderzulagen für die im Ausland lebenden Kinder von Asylsuchenden unter Berücksichtigung der Kaufkraft des Heimatlandes ausbezahlt werden, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Ohne Berücksichtigung der Kaufkraft besteht die Gefahr oder die Tendenz, dass diese Kinderzulagen natürlich attraktivitätssteigernd wirken. Wir haben das ganze Gesetz darauf ausgelegt, eben nicht attraktiv zu sein, nicht attraktivitätsfördernde Bestimmungen aufzunehmen, sondern genau das Gegenteil zu tun.

2. Wenn wir auf die Berücksichtigung der Kaufkraft eingehen, gibt es Einsparungen. Ich gebe gerne zu, dass diese nicht allzu hoch sind, aber sie sind da. Wenn man bei den Leuten, bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Landes, diese Positionen vertritt, versteht wirklich niemand, dass man bei Kinderzulagen für im Ausland lebende Kinder die Kaufkraft nicht berücksichtigt.

3. Der Unterschied bezüglich der Kaufkraft zwischen der Schweiz und den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden ist in der Regel enorm gross. Ich möchte jetzt keine Beispiele nennen, wie gross die Kinderzulagen umgerechnet in Sri Lanka oder in einem anderen Herkunftsland sind und im Vergleich zu den dortigen Einkommen aussehen. Ohne Berücksichtigung der Kaufkraft wird für im Ausland lebende Kinder unverhältnismässig viel bezahlt, und das ist eine nicht zu rechtfertigende Bevorzugung.

4. In diesem Punkt bin ich mit der Kommissionssprecherin gar nicht einverstanden. Ich bin kein Zentralist, aber da müssen wir doch dafür sorgen, dass wir im Asylbereich eine einheitliche Lösung haben! Es ist ja nicht zu rechtfertigen, dass im selben Land aus einem Kanton kaufkraftbereinigt bezahlt wird und aus einem anderen nicht, dass es also darauf ankommt, in welchem Kanton das Asylgesuch eingereicht worden ist bzw. die Zahlungen anstehen. Herr Bundesrat Blocher hat in der Kommission gesagt, dass acht Kantone bereits heute die Lösung haben, dass die Kinderzulagen gemäss Kaufkraft ausbezahlt werden.

5. Noch ein letzter Punkt: Ich habe die parlamentarische Initiative Fankhauser angeschaut. Es geht um die Bundesregelung der Familienzulagen. Die parlamentarische Initiative sieht vor, dass bei im Ausland lebenden Kindern die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat berücksichtigt werden. Also selbst dort hat man das eingebaut.

Aus all diesen Gründen möchte ich Ihnen beliebt machen, hier eine Lösung zu finden, die bei im Ausland lebenden Kindern für die Kinderzulagen die Kaufkraft in Rechnung stellt - so, wie das acht Kantone in der Praxis bereits tun.