Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-06-06
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-06-06
Wortprotokoll
Seit der Einreichung dieser Interpellation betreffend die politische Integration von Ausländern und Ausländerinnen sind ja einige Fragen bereits geklärt worden. Frau Brunner hat sich von der Antwort teilweise befriedigt erklärt, insbesondere z. B. damit, dass das Vizepräsidium Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) von einem Ausländer oder einer Ausländerin besetzt werden soll. Das haben wir in der Verordnung vorgesehen. Der Entwurf der Verordnung entspricht eigentlich einer teilweisen Antwort auf die aufgeworfenen Fragen.
Ein offener Punkt sind immer noch die Finanzen; diese haben Sie jetzt nicht mehr angesprochen. Es sind gemäss Finanzplanung 5 Millionen Franken für das nächste Jahr und jeweils 2,5 Millionen Franken zusätzlich für die kommenden Jahre eingestellt. Wir prüfen aber zurzeit - ich will da aber nichts vorwegnehmen -, ob der Betrag von 5 Millionen Franken bereits für das nächste Jahr erhöht werden könnte. Aber dazu kann ich im Moment nicht mehr sagen.
Für den Bundesrat ist klar, dass in der EKA alle hauptsächlich betroffenen Kreise, insbesondere natürlich die Ausländerinnen und Ausländer, vertreten sein sollen. Die neue Präsidentin der EKA, Frau alt Ständerätin Rosemarie Simmen, hat auch mit den nicht mehr vertretenen Organisationen Kontakt aufgenommen, um die zukünftige Zusammenarbeit und die Möglichkeit einer erneuten Beteiligung zu besprechen.
Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung der Integration und der wichtigen neuen Aufgaben der EKA sind wir zuversichtlich, dass die heute nicht mehr vertretenen Organisationen ihre Mitarbeit im Interesse aller Betroffenen wieder aufnehmen werden.
Ich habe bereits mehrmals festgehalten, dass die Integration der Ausländerinnen und Ausländer ein zweiseitiger Prozess ist und die Ausländerinnen und Ausländer auch ihren Beitrag dazu leisten müssen.
Ich verhehle Ihnen nicht, dass mir die zahlreichen Rücktritte anlässlich des Bundesratsentscheides zur Ansiedlung des Sekretariates im Bundesamt für Ausländerfragen als eine Überreaktion erscheinen, auch im Wissen darum, dass genau das in den vergangenen Jahren von bestimmten Kreisen nicht gewollt wurde. Aber das kann ja nicht bedeuten, dass der Bundesrat letztlich in seinem Entscheid nicht doch frei ist.
Ich denke, dass nun die Betroffenen auch einen Schritt machen müssen, damit im Sinne der Sache - es geht nämlich um die Integration der Ausländerinnen und Ausländer - weiter gearbeitet werden kann. Hier bitte ich Sie, Frau Brunner, auch Ihren Einfluss geltend zu machen, damit wir zu einer guten Zusammenarbeit finden, insbesondere zu einer guten Zusammenarbeit unter dem neuen Präsidium der EKA.
Die neue Führung der EKA ist dazu bereit und bietet auch Gewähr für eine unabhängige Kommissionsarbeit. Auch wenn das Sekretariat administrativ dem Bundesamt für Ausländerfragen angegliedert ist: Das Sekretariat bleibt unabhängig, der Sekretär oder die Sekretärin wird der Präsidentin unterstellt und die Kommission bleibt unabhängig. An der ganzen Diskussion hat mich gestört, dass von gewisser Seite glaubhaft gemacht werden wollte, dass nun die Kommission nicht mehr unabhängig sei, dass die Kommission ins Bundesamt für Ausländerfragen integriert werde. Das ist nicht so: Die EKA ist und bleibt unabhängig. Das ist das Ziel, und das sagen wir ja auch in der Integrationsverordnung. Die EKA erhält sogar neue Aufgaben im Vergleich zur bisherigen Tätigkeit. Deshalb bin ich überzeugt, dass wir hier wieder zu einer Zusammenarbeit finden können, wenn alle Beteiligten dies im Sinne der Sache auch wollen.
Es ist falsch, wenn gesagt wird, das Bundesamt für Ausländerfragen sei ein Polizeiamt oder eine Fremdenpolizei. Wir haben sehr viele andere Aufgaben im Bundesamt für Ausländerfragen - Visa, Aufenthaltsbewilligungen, Arbeitsbewilligungen, Stagiairebewilligungen. Dazu gehört auch die Einbürgerung, die ja eigentlich den letzten Schritt einer guten Integration darstellt, und auch die internationale Zusammenarbeit ist in diesem Bundesamt angesiedelt.
Dass diese Kommission bzw. das Sekretariat direkt mir unterstellt wird, lehne ich ab. Ich halte an meinem Entscheid fest, dass das Sekretariat administrativ im Bundesamt für Ausländerfragen eingegliedert wird, weil dort die rechtliche Integrationsarbeit geleistet wird. Genau das will ich nutzen. Deshalb sehe ich - mit Ausnahme der psychologischen Vorbehalte, die ja in den letzten Monaten immer wieder angeführt worden sind - organisatorisch und arbeitsmässig keinen Grund, dieses Sekretariat in meinem Generalsekretariat anzusiedeln. Der Entscheid, das Sekretariat administrativ im Bundesamt für Ausländerfragen anzugliedern, ist definitiv.