Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-05-30
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-30
Wortprotokoll
Ich darf einleitend alle diejenigen, die jetzt wegen Kürzungen in diesem Bereich Angst haben, beruhigen. Die bisherigen Bemühungen im Zusammenhang mit multilateraler Zusammenarbeit, aber auch für die humanitäre Hilfe werden nicht infrage gestellt. Im internationalen Vergleich befindet sich die Schweiz mit ihrem Engagement nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt, auch nach diesen Kürzungen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Schweiz bisher eine restriktive Anrechnungspraxis verfolgt hat. Da dies der Fall war, hat der Bundesrat sich - zuletzt vor 14 Tagen - mit diesem Thema befasst, und er hat sich für eine neue Berechnung der Entwicklungshilfequote entschieden. Die wichtigste Neuerung besteht darin, dass künftig auch die Kosten der Asylbewerber aus Entwicklungsländern angerechnet werden, und in diesem Bereich hat die Schweiz in der Vergangenheit mehr gemacht als viele andere Staaten. Damit steigt unsere Quote auf 0,41 Prozent. Das ist kein Trick, wie in den letzten Tagen und auch heute in der Debatte zu vernehmen war. Es ging dem Bundesrat vielmehr um eine objektive Beurteilung des schweizerischen Engagements. Wir machen damit gar nichts anderes, als die Praxis zum Beispiel der skandinavischen Staaten, die zugegebenermassen alle an der Spitze der Entwicklungshilfe stehen, zu übernehmen. Das ist auch kein Abbau in der Entwicklungshilfe, wie ich da und dort gelesen habe. Ich erinnere Sie nochmals daran: Unser Engagement für die ärmsten Länder der Welt nimmt nicht ab, im Gegenteil. Im Jahr 2005 gleichen wir die Teuerung aus, und im nächsten Jahr, 2006, wachsen die Ausgaben in diesem Bereich trotz des Entlastungsprogramms 2004 im Gleichschritt zur Wirtschaft.
Ich äussere mich kurz zu den Anträgen: Der Antrag der Minderheit I (Sommaruga Carlo) will sowohl bei der Entwicklungshilfe wie bei der Osthilfe auf jede Kürzung verzichten. Das ist absolut undenkbar, denn damit würden Sie ein ganzes Aufgabengebiet aus diesem Entlastungsprogramm herausbrechen, dessen Kriterien Ihnen heute geschildert wurden und die unter anderem eben auch auf der Opfersymmetrie beruhen. Wir brauchen diese Kürzungen, um den Haushalt wieder ins Lot zu bringen.
Im Namen des Bundesrates lehne ich aber auch den Antrag der Minderheit II (Zuppiger) ab, wenngleich er aus finanzpolitischer Sicht zu begrüssen wäre. Aber für die internationale Reputation, für den Ruf unseres Landes wäre eine derart weitgehende Kürzung in der Entwicklungshilfe eindeutig schädlich. Ich muss Sie in diesem Zusammenhang auch daran erinnern, dass es unerlässlich sein wird, die Beiträge der Schweiz an die wirtschaftliche und soziale Kohäsion in Europa mindestens teilweise bei der Entwicklungshilfe zu kompensieren. Es bleibt uns angesichts der Entwicklung des Bundeshaushaltes gar kein anderer Weg. Würden Sie dem Antrag der Minderheit II folgen, dann hätte das zur Konsequenz, dass die Mittel für die Entwicklungshilfe nominell auf dem Stand von 2006 eingefroren würden.
Der Antrag des Bundesrates befindet sich in der Mitte zwischen den beiden vorliegenden Minderheitsanträgen. Er trägt sowohl der Finanzlage des Bundes als auch den Erwartungen der internationalen Staatengemeinschaft bezüglich der Beitragsleistung des Bundes zur Armutsbekämpfung in der Welt angemessen Rechnung.
Den Minderheitsanträgen sollte deshalb aus der Sicht des Bundesrates nicht stattgegeben werden.