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Büttiker Rolf · Ständerat · 2000-06-07

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07

Wortprotokoll

Die Liberalisierung des Strommarktes ist bereits heute europaweit in Gang und hat eine Dynamik ausgelöst, die nicht mehr gebremst werden kann. Tatsache ist: Die Strommarktliberalisierung findet statt, heute schon, mit oder ohne uns. Daran ändert auch der Ordnungsantrag der Minderheit Epiney auf Verschiebung nichts.

Die schweizerische Stromwirtschaft befindet sich als europäische Drehscheibe mitten in diesem Prozess und hat ein doppeltes volkswirtschaftliches Interesse: erstens nicht abgekoppelt und zweitens nicht überrumpelt zu werden. Deshalb ist jetzt ein doppeltes Ja zu einem politisch weitsichtigen Vorgehen angesagt, also ein Ja zu einer klugen Marktöffnung und ein Ja zu einer klaren Marktordnung. Der Entwurf des Bundesrates für eine schweizerische Strommarktordnung setzt in etwa die richtigen Akzente:

1. Das Stromnetz wird zum nicht diskriminierenden, transparenten Marktplatz.

2. Die Marktöffnung soll in vernünftigen Etappen erfolgen, mit Priorität für die Grossverbraucher und einem klaren Zeitpunkt für den freien Marktzutritt für alle Stromkonsumenten.

3. Die schweizerische Stromproduktion, insbesondere die Wasserkraft, soll mit Darlehen eine Überbrückungsfinanzierung für die nichtamortisierbaren Investitionen erhalten.

Damit sind die wichtigsten Ecksteine des EMG gesetzt. In der Konsequenz macht es nun wirklich keinen Sinn, die Gesetzgebung zu verzögern. Die taktischen Manöver sind nicht nur falsch, sie können sich auch als Bumerang für die schweizerischen Wasserkraftwerke erweisen. Der Ordnungsantrag der Minderheit Epiney ist durch eine defensive, opportunistische Verknüpfungsmentalität in Bezug auf EMG und FAG geprägt.

Dieser Link ist sowohl fachlich wie namentlich staatspolitisch problematisch und bedeutet im Grunde eine Bevormundung bzw. Nötigung des Stimmvolkes. Was machen Sie mit den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die wie ich das EMG befürworten, aber den FAG ablehnen? Diese werden am 24. September klar erpresst.

Hinsichtlich des Ausgangs der Volksabstimmung vom 24. September über die Energievorlagen wird durch eine Annahme des Ordnungsantrages der Minderheit Epiney nichts gewonnen. Im Falle einer Ablehnung der Rechtsgrundlage für das Förderabgabegesetz am 24. September wird durch den Antrag der Minderheit Spoerry zu Artikel 25bis und Artikel 30 Absatz 3 genau gleich Gewähr für eine befriedigende Finanzierung der Übergangskosten der NAI geboten, und zwar ohne Zeitverzug.

Auch die Gebirgskantone können letztlich kein Interesse an einer Aussetzung der Verhandlungen gemäss Ordnungsantrag der Minderheit Epiney haben. Weder die Wahrscheinlichkeit einer Annahme der Energievorlagen in der Volksabstimmung noch die Zustimmung zu zusätzlichen Mitteln, namentlich zur Förderung der Wasserkraft, wird dadurch vergrössert. Energiewirtschaftlich wie politisch liegt der beste Weg in der ordnungsgemässen Behandlung des EMG durch den Ständerat in der Sommersession und der Aufnahme des Differenzbereinigungsverfahrens in der Herbstsession 2000. Eine gleichzeitige Annahme des Antrages der Minderheit Spoerry zu Artikel 25bis und Artikel 30 Absatz 3 bietet auch im Falle einer Ablehnung der Rechtsgrundlage für den FAG bzw. einer teilweisen Finanzierung durch die Energieabgabe Gewähr für eine befriedigende NAI-Finanzierung.

Der Ständerat hat sich in unsicheren politischen Stimmungslagen immer wieder durch kluge Entscheidungen ausgezeichnet. Angesichts der irreversiblen und sich weiter beschleunigenden Liberalisierungstendenzen würde eine unnötige Verzögerung des politischen Entscheidungsprozesses zu zusätzlichen Verunsicherungen führen und auf wenig Verständnis in der Öffentlichkeit stossen. Soll sich der Ständerat in dieser Situation ausgerechnet als Bremser der Nation profilieren? Selbst wenn das EMG durch den Ständerat in der Sommersession behandelt wird, was zu wünschen ist, wird der noch bevorstehende politische Entscheidungsprozess bis zum Abschluss der Differenzbereinigung und bis zum Inkrafttreten des Gesetzes im besten Fall noch ein Jahr dauern. Jede zusätzliche Verzögerung würde somit die Zeitdauer bis zur Inkraftsetzung der gesetzlichen Spielregeln für den Strommarkt unnötig verlängern.

Ich appelliere an Sie, sich durch die Überlegungen der Minderheit Epiney nicht verunsichern zu lassen.

Zeigen wir Mut, machen wir mit der Marktöffnung in der Stromversorgung Ernst!

Es ist eine Tatsache, dass die Produzenten durch den Kostendruck im Zusammenhang mit dem Wettbewerb arg in Bedrängnis kommen können. Verzögerungstaktik oder Schalmeienklänge an die Adresse der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger führen nicht weiter. Die Produktionswerke müssen eigenständig werden.

Mit den geplanten Steuern machen wir die Kraftwerke zu Subventionssüchtigen. Wohin das führt, wissen wir zur Genüge. Dagegen sind eine massvolle, schrittweise Marktöffnung und im Notfall Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen wegen Preiseinbrüchen und zur Stützung der Bilanz die richtigen Lösungen.

Eine schnelle Marktöffnung mit den zu erwartenden Preiseinbrüchen und dem dadurch bedingten Wertberichtigungsbedarf wird eine ganze Anzahl Wasserkraftwerke in den Ruin treiben. Davon werden letztlich nur die grossen ausländischen Stromunternehmer, allen voran die Electricité de France, die bereits auf diese Chance wartet, profitieren.

Wir benötigen jetzt die Spielregeln für die Marktöffnung. Darum bitte ich Sie, den Ordnungsantrag der Minderheit Epiney klar abzulehnen und noch in dieser Session auf das EMG einzutreten, gemäss der ausgewogenen Linie des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit.