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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-06-01

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Die Mehrheit der FDP-Fraktion trägt die drei Elemente der Entlastungsvorschläge des Bundesrates mit, nämlich die Anpassung der Planzahlen an die Gegebenheiten, den Verzicht auf die Aufnahme sogenannter Kontingentsflüchtlinge und die Senkung der Verwaltungskostenpauschalen an die Kantone. Wir sind überzeugt, dass diese Vorschläge sowohl in der Sache als auch in quantitativer Hinsicht begründet sind. Deshalb beantragen wir Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten I und II, also eine Reduktion bzw. eine Aufstockung der Entlastungen, abzulehnen.

Zum Grundsätzlichen: Wie bereits ausgeführt wurde und wie Sie nachlesen können, sind die Asylgesuchszahlen von 2003 auf 2004 um ein Drittel zurückgegangen. Auch die Zahl der im Asylwesen tätigen Personen ist im letzten Jahr um 15 Prozent gesunken. Entsprechend haben wir bereits beim Budget 2005 die nötigen Anpassungen vorgenommen. Es scheint uns richtig, dass der Bundesrat nun im Rahmen des Entlastungsprogramms diese tieferen Parameter auch in die Finanzplanjahre hineinprojiziert. Wir sind aber der Meinung, dass die vorgegebenen Reduktionen den heute sichtbaren Trends gerecht werden. Es wäre unseres Erachtens falsch, das Reduktionsziel zu senken, weil die Trends, wie sie aufgezeigt werden, gesichert sind. Auf der anderen Seite sprechen wir uns aber auch gegen eine Erhöhung des Einsparungspotenzials aus, denn wir haben Angst, dass ein Mehr an Entlastungen letztlich die Gefahr in sich bergen würde, dass es nur eine kurzfristige Kosmetik wäre und bliebe.

Vielleicht noch etwas zu zwei oder drei Votanten: Frau Hutter, ich bin der Meinung, dass die Kürzungen, wie sie vom Bundesrat beantragt und von der Mehrheit der FDP-Fraktion mitgetragen werden, auch den nötigen Druck im Hinblick auf Anpassungen bei untergeordneten Strukturen enthalten. Herrn Sommaruga und Herrn Vischer muss ich sagen, dass diese Kürzungen in keiner Weise irgendeine Gefährdung unserer humanitären Traditionen beinhalten. Sie sind auch kein Eingriff in unsere rechtsstaatlichen Verfahren.

Ich möchte noch kurz zur Frage der Kontingentsflüchtlinge Stellung nehmen: Warum sind wir der Meinung, dass wir darauf nicht zurückkommen sollten? Von den mittlerweile 25 EU-Staaten haben letztes Jahr gerade deren sechs sogenannte Kontingentsflüchtlinge aufgenommen, und zwar die geringe Anzahl von total 4700 Personen. Unser grosses Nachbarland Deutschland hat gerade mal 500 Personen als Kontingentsflüchtlinge aufgenommen. Warum? Sowohl die EU-Staaten - auch Deutschland, von dem ich gesprochen habe - als auch die Schweiz bewegen sich im Rahmen ihrer Verpflichtungen gemäss der Genfer Konvention. Diesen leben wir nach, auch wenn wir auf die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen nicht zurückkommen. Es besteht nachgewiesenermassen - das wurde in der Kommission dargelegt - keine über diese Genfer Konvention hinausgehende völkerrechtliche Verpflichtung, nach der wir die Aufnahme von Kontingentsflüchtlingen wieder vorsehen müssten.

Noch kurz zum Bereich der Verwaltungskostenpauschale an die Kantone: Auch das bedeutet keinen Eingriff in humanitäre Rechte oder in die Rechtsstaatlichkeit. Ich darf daran erinnern - Sie können das selber in den Unterlagen nachlesen -: Anfang der Neunzigerjahre erfolgten nur 5 bis 10 Prozent der Befragungen durch Bundesbehörden. Der Rest wurde durch die Kantone erledigt, darum diese Verwaltungskostenpauschale. Mittlerweile werden über 50 Prozent der fraglichen Personen durch den Bund befragt. Das ist eine klare Entlastung der Kantone, die dann auch nicht mehr auf diese Verwaltungskostenpauschale angewiesen sind. Die Kantone tragen im Übrigen mehrheitlich die Vorschläge des Bundesrates mit.

Aus all diesen Überlegungen bitten wir Sie, den Anträgen des Bundesrates, die den zahlenmässig ausgewiesenen Veränderungen im Asylbereich gerecht werden, zuzustimmen und die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.