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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-06-01

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-01

Wortprotokoll

Wie in keinem anderen Departement wurde das Budget im VBS in den letzten Jahren laufend reduziert. Ursprünglich sprach man von einer minimalen Schwelle von 4,8 Milliarden Franken. Im Rahmen des Armeeleitbildes wurde der Betrag dann auf 4,3 Milliarden Franken reduziert. Mit dem EP 2003 gestand man dem VBS gerade noch 4 Milliarden Franken zu, wobei man damals einmal mehr versprach, das sei nun das absolute Minimum für die Aufrechterhaltung einer glaubwürdigen Armee. Diese Budgetkürzungen waren nicht nur Papierübungen, sie wurden vom Chef VBS auch pflichtgemäss umgesetzt. Das EP 2004 sieht hier allerdings eine nochmalige Kürzung auf 3,85 Milliarden Franken vor. Damit werden auch jene Bereiche vom EP 2004 nicht ausgenommen, welche in den letzten Jahren den Sparauftrag korrekt umgesetzt haben.

Mit unserem Minderheitsantrag beantragen wir Ihnen, die Kürzungen bei der Armee so zu reduzieren, dass der Armee die als Minimum angesehenen 4 Milliarden Franken im Jahr verbleiben. Wir beantragen Ihnen deshalb, im Jahr 2007 das Budget um nur 90 statt um 165 Millionen Franken zu reduzieren und im Jahr 2008 nur um 15 statt um 165 Millionen Franken zu kürzen.

Allerdings wollen wir mit diesem Antrag das Sparziel des Entlastungsprogrammes nicht gefährden; wir beantragen Ihnen deshalb eine Kompensation beim Bundesamt für Wohnungswesen. Über eine Abschaffung des Bundesamtes für Wohnungswesen wird ja schon seit geraumer Zeit vielerorts und ernsthaft diskutiert. Tatsächlich verfügen wir in der Schweiz auch ohne eine staatliche Unterstützung über einen gut funktionierenden Wohnungsmarkt, welcher durchaus in der Lage ist, den Wohnungssuchenden ein genügendes Angebot von Wohnungen - auch von preisgünstigen Wohnungen - anzubieten. Der funktionierende Wohnungsmarkt beweist, dass staatliche Eingriffe in diesem Bereich unnötig sind. Mit der Ausrichtung von Subventionen besteht höchstens die Gefahr, dass falsche Strukturen geschaffen oder dass diese zementiert werden.

Ein Paradebeispiel für eine sinnlose Wohnbauförderung ist das Wohn- und Eigentumsförderungsgesetz, welches bis 2001 galt. Dank staatlicher Unterstützung wurden Wohnbauten erstellt, für welche weder die finanzielle Grundlage für ein Bauvorhaben noch eine genügende Nachfrage vorhanden war. Dies führte zu einem eigentlichen Debakel und hat dem Bund bisher Verluste von 800 Millionen Franken beschert. Eine weitere halbe Milliarde an Verlusten dürfte noch dazukommen.

Ein funktionierender Wohnungsmarkt in der Schweiz hängt weder vom Bundesamt für Wohnungswesen noch von den Subventionen ab. Wichtiger sind da schon gute Rahmenbedingungen, beispielsweise im Steuer- oder Mietrecht, damit private Investoren, aber auch Pensionskassen bereit sind, weiterhin in Immobilien zu investieren.

Mit unserem Antrag auf stufenweise Reduktion der Mittel ab 2007 kann das Bundesamt für Wohnungswesen ordnungsgemäss reduziert und dann aufgelöst werden. Gegenwärtig geht es ja dort vor allem nur noch darum, die laufenden Kredite zu betreuen und zu verwalten. Dazu braucht es aber mittelfristig kein eigenes Bundesamt mehr. Diese vorwiegend buchhalterischen Aufgaben können für eine Übergangszeit auch in einem anderen bestehenden Amt ausgeführt werden.

Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen, dies auch im Namen der Fraktion der SVP.