Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2005-06-01
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-01
Wortprotokoll
Ich bin kein Armeeabschaffer und teile die Meinung von Herrn Zuppiger insofern, als auch in der heutigen Zeit eine gewisse Verteidigungsbereitschaft [PAGE 545] aufrechterhalten werden muss. Ich bin aber ebenfalls kein Abschaffer der Unterstützung und der Förderung des Wohnungswesens durch den Bund. Über 70 Prozent unserer Bevölkerung haben kein Wohneigentum und sind darauf angewiesen, dass sie vernünftigen, guten und preislich zahlbaren Wohnraum finden.
Das Ausspielen von Verteidigung gegen Wohnen geht meines Erachtens nicht, und ich spreche daher eigentlich vor allem zur Minderheit II (Rutschmann). Diese Minderheit will eine Kompensation beim Wohnungswesen, und das wäre eine gefährliche Sache. Ich möchte das begründen: Das Ausspielen von Wohnen gegen Armee ist unfair. Es ist auch im Rahmen dieser Debatte nicht der richtige Ort, um die Fragen des Wohnungswesens und des Engagements des Bundes in diesem Bereich zu behandeln. Dafür haben wir ja andere Instrumente, nämlich beispielsweise das Instrument der parlamentarischen Initiative. Eine parlamentarische Initiative hat ein solches Verfahren auch in Gang gesetzt; ich erinnere an die parlamentarische Initiative Müller Philipp 04.455. In diesem Rahmen sind diese Fragen vertieft zu klären. Über diese Fragen ist nicht in einer Hauruckübung, sozusagen "aus dem Sack", hier bei der Diskussion über die Finanzen der Zukunft zu entscheiden.
Warum ist die Wohnbauförderung des Bundes entscheidend und wichtig, und warum kann sie - zumindest jetzt in dieser Debatte - auf keinen Fall einfach so auf eine kalte Art und Weise liquidiert werden? Wir wissen alle, dass die Wohnkosten in der letzten Zeit sehr stark angezogen haben. In den Agglomerationen sind die Wohnungen wieder rar geworden, und die Preise haben entsprechend angezogen. Kürzlich haben Sie lesen können, dass bis zu einem Drittel des Einkommens für den Mietzins aufgewendet werden muss.
Mit der Förderung des Wohnungsbaus, mit der Unterstützung der gemeinnützigen Wohnbauträger durch den Bund - Wohnbauträger, die Wohnraum zur Verfügung stellen, der nicht noch Rendite abwerfen muss, Wohnbau also zu Selbstkosten -, ist es möglich, dass einem grossen Teil der Bevölkerung Wohnraum zu angemessenen, auch zu tragbaren Preisen angeboten wird. Dadurch - es ist schon gesagt worden - reduzieren sich die Sozialkosten, dadurch steigt die Kaufkraft der betreffenden Menschen, dadurch werden auch sehr viele Bauinvestitionen ausgelöst. Gerade die bürgerlichen Vertreter in diesem Rat können wahrscheinlich auch das eine oder andere davon berichten. Die Wohnbaugenossenschaften sind an und für sich gesuchte Auftraggeber des Gewerbes, der Bauunternehmungen; sie generieren einen Markt, der nicht vernachlässigbar ist.
Alles in allem: Wenn man die eingesparten Sozialkosten, wenn man die generierten Steuern auch wieder dazuzählt, wird sich für den Staat unter dem Strich sogar ein positives Resultat der Wohnbauförderung ergeben - unter dem Strich, das heisst, dass man alle Ebenen des Staates, die Kommunen, die Kantone und den Bund, dazunehmen muss.
Schliesslich noch ein Wort: Die Wohnbauförderung ist wegen der Probleme, die in den Neunzigerjahren bestanden haben, schlecht gemacht worden. In den Neunzigerjahren, mit der Immobilienkrise, haben sehr viele private Investoren und Banken Milliardenverluste gemacht. Diese Probleme sind auch am gemeinnützigen Wohnungsbau nicht spurlos vorbeigegangen, auch da sind Probleme entstanden; diese sind in der Zwischenzeit gelöst worden. Wir haben vor drei Jahren ein neues Gesetz geschaffen; das alte Gesetz, das tatsächlich Mängel hatte, ist nicht mehr in Kraft. Heute kann man feststellen - das hat auch die Finanzkommission selbst bei der Untersuchung und Diskussion der Rechnung gesehen -, dass es mit der Wohnbauförderung sehr gut läuft. Die Darlehen werden zurückbezahlt; es gibt keine Ausstände.
Aus all diesen Gründen und weil wir schliesslich auch eine Verfassung haben, welche die Wohnbauförderung nach wie vor als Bundesaufgabe vorsieht, bitte ich Sie, hier nicht in einem Schnellschuss mit der Minderheit II (Rutschmann) zu stimmen, sondern mit einer anderen Minderheit oder mit der Mehrheit. Unsere Fraktion wird zum Teil mit der Mehrheit stimmen, zum Teil aber auch den Antrag der Minderheit I (Wasserfallen) unterstützen.