Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01
Wortprotokoll
Lassen Sie mich eingangs die Tätigkeit unseres Bundespersonals würdigen. Man sieht es quer durch die Verwaltung, und ich stelle es vor allem auch im eigenen Departement fest, dass hier gute, seriöse Arbeit geleistet wird. Der Bund muss auch ein guter Arbeitgeber bleiben, sonst riskiert er, dass die Qualität der Arbeit mit der Zeit absinkt oder verloren geht.
Es sind vor allem Sie, die der Verwaltung in letzter Zeit immer mehr Aufgaben überbürdet haben. Es sind Sie, die uns dazu zwingen, immer wieder neue Aufgaben zu erfüllen. Dazu brauchen wir immer mehr gute Leute. Wir brauchen in den verschiedensten Gebieten immer mehr Spezialisten. Denken Sie nur an die Entwicklung der Informatik. Denken Sie an die sehr komplexen Aufsichtsaufgaben, die wir zu erfüllen haben, im Bereiche des Verkehrs, des Luftverkehrs, der Gesundheit, der Überwachung von Versicherungen, Banken usw. Dieses hohe Niveau wollen wir beibehalten.
Trotzdem ist das Bundespersonal aufgerufen, an diesen Spar- und an diesen Kürzungsprogrammen teilzunehmen. Das geschieht in zwei Bereichen. Einerseits wollen wir Stellen abbauen, und zwar im Lauf der Zeit. Wir wollen nicht Kündigungen aussprechen, obschon es in einzelnen Fällen, z. B. im VBS, wo durch Volksabstimmung eine Anpassung der Armee erfolgt, nötig werden kann. Vielmehr wollen wir über die Zeit Wiederbesetzungen aussetzen. Das ist der eine Bereich. Zum zweiten Bereich: Wir verlangen auch im Bereich der Leistungen vom Personal Konzessionen.
Nun stellt sich für uns die Aufgabe, diese beiden Bereiche in einer Linie, in einer Systematik, in einem verstehbaren Programminhalt zu konzentrieren. Wie soll das ablaufen? Wir haben vor einem Jahr im dringlichen Verfahren das Entlastungsprogramm 2003 verabschiedet. Wir sind jetzt dabei, das Entlastungsprogramm 2004 zu gestalten, und dieses beinhaltet als Unterbestandteil die Aufgabenverzichtplanung. Wir haben im April im Bundesrat beschlossen, eine Verwaltungsreform durchzuführen; sie läuft bereits an. In all diesen Bereichen handelt es sich auch um Abbau und Kürzungen im Personalbereich. Das trifft insbesondere auch für die Ziffern 13, 14 und 16 auf der Fahne zu. Das sind nämlich Anträge, die dem Bundesrat nicht vorgelegen haben, sondern teilweise während der Behandlung des Geschäftes im Ständerat und teilweise jetzt aus Ihrer Kommission aufgetaucht sind.
Ich muss am Anfang der Beratung dieser Ziffern jetzt einfach warnen, damit man hier kühlen Kopf bewahrt. Kühlen Kopf bewahren heisst, dass man die Dinge auch im Zusammenhang anschaut. Es geht sowohl bei Ziffer 13 - das sind die Personalausgaben, die zur Debatte stehen - als auch bei Ziffer 14, bei der Verwaltungsreform, die nämlich im Wesentlichen auch in Richtung Personal geht, und selbst bei Ziffer 16, bei den Sachausgaben, um Personalausgaben, denn daraus werden teilweise auch Personalstellen finanziert. Wenn ich die Beträge in diesen drei Bereichen, in diesen drei Ziffern, über die drei Jahre zusammenzähle, komme ich auf eine Grössenordnung von brutto 400 Millionen Franken.
Nun ist ein Teil dieses Programms mit den Personalverbänden in der Tat auch vorbesprochen worden. Es ist nicht so, dass das Personal nicht auch bereit wäre, Opfer für dieses Entlastungsprogramm 2004 zu bringen. Ich erwähne insbesondere den Abbau von 700 Stellen infolge der linearen Kreditkürzung beim Entlastungsprogramm 2003 sowie die Lohnmassnahmen. Dieses und das nächste Jahr geben wir dem Personal zum Beispiel keinen Teuerungsausgleich, sondern eine nichtversicherte Prämie, die der Teuerung Rechnung trägt. Dann haben wir die Hypothekarzinsverbilligungen gestrichen, und damit haben wir im Entlastungsprogramm 2003 Kürzungen von etwa 110 Millionen Franken erzielt.
Im Entlastungsprogramm 2004 ist das Zentrum der Kürzungen die Aufgabenverzichtplanung. Diese Aufgabenverzichtplanung haben wir Ihnen kürzlich ja präsentiert. Es handelt sich um 157 Massnahmen, die zusammen eine Entlastung von etwa 180 Millionen Franken bringen. Der grosse Teil dieser Entlastungen sind eben Personalausgaben, weil sich das Aufgabenverzichtprogramm zuvorderst ja an der Amtsstelle, in den einzelnen Büros, abspielt und im Prinzip davon ausgeht, dort nicht mehr notwendige oder kürzbare Aufgaben zu beseitigen bzw. zu kürzen. Wir haben in diesem Zusammenhang mit den Personalverbänden im letzten Sommer eine Art Paket geschnürt. Wir haben gesagt, wir erwarten, dass wir im Zusammenhang mit der Totalrevision der Bundespensionskasse den Übertritt vom Leistungs- zum Beitragsprimat innert zwei Jahren vollziehen werden. Wir haben in diesem Zusammenhang auch deutlich gemacht, dass sich die Situation der Prämienbeiträge für das Personal nach dem Primatwechsel eher verschlechtern wird - so, wie sich das übrigens, in Klammern gesagt, eigentlich auch in der Privatwirtschaft abspielt.
Wir haben verschiedene Eckwerte mit dem Personal vereinbart, und ich möchte verhindern, dass wir die Vereinbarung brechen müssen, weil ich glaube, dass sie Ausdruck einer guten Sozialpartnerschaft ist, auf deren Basis wir auch künftig gutes, zufriedenes und motiviertes Bundespersonal haben werden. Dies, obschon wir in der Bundesverwaltung insgesamt 4000 Stellen abbauen werden; das sind in etwa 10 Prozent des gesamten Stellenbestandes beim Bund. Erste Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2003 und der Armeereform haben sich im vergangenen Jahr gezeigt. Wenn Sie die Staatsrechnung hervornehmen, werden Sie feststellen, dass der Personalbestand im letzten Jahr zum ersten Mal seit vielen Jahren abgenommen hat - um 460 Einheiten. Das ist eine Trendwende, das verspreche ich Ihnen. Dieser Prozess wird sich jetzt fortsetzen, getreu den Beschlüssen, die Sie gefasst haben.
Ich ersuche Sie nun, bei diesen drei Ziffern Vorsicht walten zu lassen. Wenn Sie der Kürzung von 50 Millionen Franken beim Personal zustimmen sollten, sollte dies auf jeden Fall nicht mit der Verpflichtung verbunden werden, die Kürzungen im sogenannt normativen Bereich vorzunehmen. Denn dort verhält es sich so, dass wir jetzt etwa 60 bis 70 Prozent der Bundesangestellten auf dem Lohnmaximum haben, die übrigen sind noch im Aufstieg. Wenn Sie normativ kürzen, verhindern Sie genau diesen Aufstieg, und das ist nach meiner Auffassung problematisch. Wenn Sie diese Kürzung vornehmen, dann ersuche ich Sie, im Bereich der Sachausgaben entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Denn wenn Sie alle drei Kürzungslinien kumuliert akzeptieren, wird eine Gefahr für dieses Programm entstehen. Denn dann könnten wir dieses Paket mit den Personalverbänden, das wir zur Durchsetzung dieses Entlastungsprogramms brauchen, wahrscheinlich nicht mehr aufrechterhalten.