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preparatory:AB 54647

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-01

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 18 Absatz 2 des Mineralölsteuergesetzes.

Das Mineralölsteuergesetz sieht vor, dass der Mineralölsteuerzuschlag zurückerstattet wird, wenn der Treibstoff für die Land- und Forstwirtschaft oder für die Berufsfischerei verwendet worden ist. Der grösste Teil der Mineralölsteuern und der gesamte Mineralölsteuerzuschlag werden zurückerstattet. Der Bundesrat schlägt Ihnen nun vor, diese Rückerstattung inskünftig aufzuheben. Die Kommissionsminderheit, für die ich jetzt hier spreche, folgt dem Entwurf des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hingegen will die Rückerstattung zugunsten der Land- und Forstwirtschaft beibehalten.

Um dies vorweg der semantischen Wortklaubereien klarzustellen: Bei der Mineralölsteuer-Rückerstattung handelt es sich ganz klar um eine verkappte Subvention in Form von Steuervergünstigungen für die Land- und Forstwirtschaft. Wenn wir diese nun streichen, wie das der Bundesrat zu Recht vorschlägt, generieren wir für die Bundeskasse Mehreinnahmen in der Höhe von 72 Millionen Franken. Davon entgehen der Forstwirtschaft 2 Millionen Franken, und 70 Millionen Franken gehen auf Kosten der Landwirtschaft.

Die Gründe, die für die Aufhebung der Rückerstattung sprechen, liegen auf der Hand: Die schweizerische Landwirtschaft kommt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz sehr teuer zu stehen. Wir zahlen direkt und indirekt - via überhöhte Nahrungsmittelpreise - rund 8 Milliarden Franken für die Landwirtschaft. Kein Land in Europa kennt so hohe Direktzahlungen und sonstige Vergütungen an die Landwirtschaft wie die Schweiz. In der Schweiz sind es rund 900 Franken pro Hektare, in Deutschland z. B. 300 Franken pro Hektare. Wenn nun argumentiert wird, wie das in der Kommission der Fall war, dass auch das Ausland die Treibstoffzoll-Rückerstattung an die Landwirtschaft kenne und Österreich diese soeben auf den 1. Januar 2005 eingeführt habe, stimmt das zwar, aber der Vergleich hinkt eklatant, weil wie gesagt kein anderes Land so hohe direkte und indirekte Subventionen für die Landwirtschaft kennt. Vom Zeitpunkt an, in dem wir in der Schweiz dasselbe Unterstützungsniveau wie in Österreich haben, also etwa auf der Hälfte des schweizerischen Niveaus, in dem Moment, in dem wir österreichische Preise haben, können wir wieder über die Rückerstattung diskutieren, vorher nicht!

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Zum Zweiten: Mit dieser Rückerstattung - das möchte ich an die Adresse all jener richten, die sich sonst immer für Lenkungsabgaben stark machen - schaffen wir keinerlei ökologische Anreize. Die Rückerstattung erfolgt nach der bewirtschafteten Fläche und nach der Kulturart. Auf jedem Landwirtschaftsbetrieb besteht das Potenzial, den Dieselverbrauch zu senken - ganz einfach: Man muss weniger herumfahren! Dieses Sparpotenzial wird am ehesten ausgeschöpft, wenn der Preis erhöht wird. Somit spricht auch die Ökologie ganz klar für die Aufhebung dieser Rückerstattung.

Zum Dritten: Die Rückerstattung widerspricht ganz klar dem Grundsatz der Transparenz der Subventionen und auch der Effizienz; sie wird nicht einmal als Agrarsubvention verbucht.

Zum Vierten: Die Rückerstattung widerspricht auch klar dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung, der auch bei indirekten Steuern gelten muss. Mit dem gleichen Grund - nämlich: Wettbewerb mit ausländischen Anbietern - könnten dann andere Sektoren kommen, ich denke zum Beispiel an den Tourismus, an die Hotellerie, und eine Rückerstattung verlangen.

Zum Schluss, als Fünftes: Es war hier verschiedentlich von Opfersymmetrie die Rede. Mit den vorgeschlagenen Einsparungen, inklusive der Aufhebung der Treibstoff-Rückerstattung, spart die Landwirtschaft 130 Millionen Franken. Das ist der Sparbeitrag, den die Landwirtschaft erbringt. Brechen Sie nun die Rückerstattung heraus, dann sind es 70 Millionen weniger, das heisst, die Landwirtschaft würde geschont, während Sie zum Beispiel dem Personal mit Ihren zusätzlichen Sparbeschlüssen riesige zusätzliche Sparopfer abverlangen - das ist unhaltbar!

Verzichten Sie inskünftig auf diese Rückerstattung, sie ist ökologisch und ökonomisch falsch! Diese Subventionen erbringen keinerlei Nutzen für die Allgemeinheit, nein, sie fördern nur unökologisches Verhalten, und dafür möchten wir nicht mehr Hand bieten.