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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-01

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-01

Wortprotokoll

Es war mir klar, dass der Bundesrat sich mit diesem Antrag, deutsch und deutlich gesagt, in die Nesseln setzen und dass das eine ausgiebige Debatte zur Folge haben würde. Sie fand in der Kommission statt, und sie hat sich hier verständlicherweise fortgesetzt.

Der Bundesrat beantragt Ihnen, diese Rückerstattungen in beiden Fällen, Landwirtschaft und Verkehr, aufzuheben, und das aus folgenden Gründen:

1. Es handelt sich bei der Rückerstattung in der Tat um eine versteckte Subvention. Es ist deshalb eine versteckte Subvention - das wurde gesagt -, weil es eine klare gesetzliche Grundlage gibt, und die Abgabe ist aufgrund dieser Grundlage geschuldet. Jedes Steuergesetz hat bestimmte Merkmale. Es hat ein Objekt, es hat ein Subjekt, Bemessung, Tarife usw. Ein solches Gesetz liegt hier vor. Wenn nun ein Teil der Steuerpflichtigen von dieser Steuerpflicht ausgenommen wird, dann geht es um eine versteckte Subvention, und das ist gegenüber anderen Branchen ungerecht. Es ist eine ungerechtfertigte Bevorzugung z. B. gegenüber jenen Branchen, die mit Baumaschinen, mit Pistenfahrzeugen, mit Leichtflugzeugen, mit Booten oder mit Rasenmähern arbeiten. Alle diese hätten dann theoretisch auch ein Recht auf [PAGE 592] diese Rückerstattung. Die Massnahme betrifft neben den konzessionierten Transportunternehmungen den ganzen Primärbereich, also nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die Forstwirtschaft und die Fischerei. Somit sind die Auswirkungen auf verschiedene Schultern verteilbar.

2. Wir glauben, dass diese Mineralölsteuer durchaus einen gewissen ökologischen Lenkungseffekt hat, weil mit einer höheren Steuerbelastung der Treibstoff zweifellos in vielen Fällen - Herr Müller Walter hat von Ausnahmen gesprochen, die es selbstverständlich gibt - umweltschonender und effizienter eingesetzt wird. Mit der Abschaffung der Rückerstattung würde deshalb ein Beitrag zur Ökologisierung geleistet.

3. Schliesslich ist dieses Verfahren auch administrativ sehr aufwendig, und zwar deshalb aufwendig, weil es eine schwierige Anknüpfung und eine schwierige Abwicklung hat. Wir haben es in diesem Frühjahr wieder erlebt. Es sind wie alle Jahre wieder über 50 000 Gesuche eingereicht worden, die über aufwendige Verfahren abgewickelt werden müssen.

Die Auswirkungen des Entlastungsprogramms 2004 auf die heute bevorzugten Steuerpflichtigen sind nach unserer Einschätzung mild. Die Einkommenseinbussen, jetzt bezogen auf die Landwirtschaft, belaufen sich bei einem Betrieb von durchschnittlich 20 Hektaren wahrscheinlich auf rund 1000 Franken, vielleicht etwas darüber. Es ist da und dort die Befürchtung geäussert worden, dass diese Kürzungsanträge den Strukturwandel beschleunigen würden. Das hat uns der Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft so nicht bestätigt. Die Entwicklung des Strukturwandels wird sich auch nach dem EP 04 in erster Linie im Rahmen des Generationenwechsels abspielen, und er beträgt derzeit etwa 2,5 Prozent. Dieser Strukturwandel ist zudem - teilweise, aber nicht nur - von der Einkommenssituation abhängig.

Etwas anders ist die Situation in Bezug auf die Entlastungsmassnahmen bei den konzessionierten Transportunternehmungen. Dort schlagen wir eine Aufhebung der teilweisen Befreiung im Betrag von rund 52 Millionen Franken vor. Hier sind in erster Linie die städtischen und kommunalen Verkehrsbetriebe im Umfang von etwa 25 Millionen Franken von dieser Aufhebung betroffen. Ein Teil dieser Mehrbelastung von 25 Millionen Franken kann durch Rationalisierungspotenziale aufgefangen werden. Es lässt sich aber natürlich nicht ausschliessen, dass den Städten zusätzliche Belastungen erwachsen könnten. Da aber die Städte - im Gegensatz zu den Kantonen - von den anderen Massnahmen des EP 04 praktisch nicht betroffen sind, hält der Bundesrat diese geringfügige Lastenüberwälzung für erträglich.

Die anderen rund 25 Millionen Franken fallen beim regionalen Personenverkehr an, und dort verteilen sie sich auf Bahn und Bus mit etwa 20 Millionen und auf die Schifffahrt mit etwa 5 Millionen Franken. Bei 13 Millionen Passagieren im Schifffahrtsbereich macht dies etwa 30 Rappen pro Passagier und Fahrt aus. Von den 20 Millionen Franken entfällt der grösste Teil auf den Bereich Postauto Schweiz. Hier gibt es glücklicherweise einen wachsenden Betriebsertrag; immerhin betrug er letztes Jahr 538 Millionen Franken, und Postauto Schweiz konnte den Betriebsgewinn um 25 Millionen auf 37 Millionen Franken steigern. Vor diesem Hintergrund eines Gewinns von 37 Millionen Franken sollte es möglich sein, rund 20 Millionen Franken mittels Ausnützung von Synergie- und Rationalisierungspotenzialen aufzufangen.

Zusammengefasst und als Fazit beantragt Ihnen der Bundesrat, diese strukturellen Bereinigungen und die entsprechenden Kürzungen bei der Rückerstattung der Mineralölsteuer sowohl im Bereich Landwirtschaft als auch im Bereich der konzessionierten Transportunternehmungen vorzunehmen.