Lang Josef · Nationalrat · 2005-06-02
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Bekanntlich verpflichtet uns Artikel 8 Absatz 3 der Bundesverfassung zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frau und Mann. Das Parlamentsgesetz verpflichtet den Bundesrat in Artikel 141 Absatz 2, in den Botschaften auf neun Punkte einzugehen. Gemäss einem dieser Punkte, auf die der Bundesrat in den Botschaften insbesondere einzugehen hat, erläutert er im Sinne dieser Verfassungsbestimmung "die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann". Im Zusammenhang mit dem EP 2004 hat der Bundesrat genau das vergessen oder verdrängt.
Die bundesrätliche Unterlassung ist umso unverständlicher, als es zusätzliche parlamentarische Aufträge gibt, eine geschlechterdifferenzierte Berichterstattung mindestens dort zu machen, wo es Sinn macht. In verschiedenen Kantonen gibt es diesbezügliche Erfahrungen, auf die wir bauen können. So veröffentlichte das Gleichstellungsbüro Basel-Stadt vor zwei Jahren die Studie mit dem Titel "Der kleine Unterschied in den Staatsfinanzen. Geschlechterdifferenzierte Rechnungsanalysen im Kanton Basel-Stadt". Auf europäischer Ebene haben die zuständigen Finanzministerien kürzlich eine europaweite Übereinkunft unterzeichnet. In dieser verpflichten sie sich, eine geschlechterdifferenzierte Budgetanalyse bis im Jahre 2015 einzuführen.
Die erwähnte Basler Studie geht unter anderem der Frage nach, welche geschlechterspezifischen Wirkungen Sparübungen beim Personal haben. Übersetzt auf das Bundespersonal und auf die gestrigen Abbaubeschlüsse sind folgende Gefahren zu erwähnen: Wenn Stellen abgebaut werden, wird der Druck auf das Personal grösser, beispielsweise was die Gestaltung der Arbeitszeit oder auch was die Teilzeitbeschäftigung betrifft. In aller Regel sind Frauen gegenüber diesem Druck verletzlicher. So rauben ihnen beispielsweise ihre Betreuungsaufgaben eher jenen zeitlichen Spielraum, den es braucht, um die Stelle zu behaupten.
Ein weiteres Beispiel: Die Entwicklungspolitik, bei der wir ebenfalls gekürzt haben, setzt richtigerweise immer mehr auf die Frauen. In diesem Sinne sind auch die Millenniumsziele formuliert. Sparübungen bei der Entwicklungspolitik haben deshalb erst recht handfeste geschlechterspezifische Folgen.
Zu guter Letzt: Wenn gespart wird, fehlt das Geld für die Frauenförderung erst recht. Frauenförderung lohnt sich zwar mittel- und langfristig auch wirtschaftlich; das hat uns kürzlich ausgerechnet das WEF vor Augen geführt. Aber kurzfristig ist Frauenförderung nicht gratis.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer zu unterstützen.