Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2005-06-02
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-02
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie mit dem Antrag der Kommissionsminderheit, das Entlastungsprogramm einem Gender Controlling zu unterziehen. Der Bundesrat wird beauftragt, die geschlechterspezifischen Auswirkungen nicht nur des EP 2004, sondern auch des EP 2003 und der Aufgabenverzichtplanung zu analysieren.
Wenn wir die Gleichstellung tatsächlich ernst nehmen, so muss auch der Finanzhaushalt des Bundes danach ausgerichtet werden. Die Bundesverfassung verpflichtet den Gesetzgeber in Artikel 8, für die formelle und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu sorgen. Es ist nun bekannt, dass der Staatshaushalt in Bezug auf die Geschlechter sehr unterschiedliche Auswirkungen hat. Es ist ebenfalls bekannt, dass die Frauen zwar mehr gesamtgesellschaftliche Arbeit leisten als die Männer, dass sie aber über wesentlich weniger Ressourcen wie Geld, Vermögen und Einkommen und über weniger Macht verfügen. Um dies zu korrigieren, haben wir uns ja auch selber ein Kontrollinstrument auferlegt. Im Parlamentsgesetz haben wir verankert - ich verweise auf Artikel 141 Absatz 2 Litera i -, dass bei allen Vorlagen deren Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann zu untersuchen seien.
Leider wird dies vonseiten des Bundesrates immer häufiger unterlassen. Nur bei ganz wenigen Gesetzen wird auch untersucht, wie sie die Gleichstellung der Geschlechter beeinflussen. Das wurde auch beim EP 2004 nicht getan, Herr Bundesrat Merz. [PAGE 600]
Ich beantragte deshalb in der Kommission, dass man das nachholen soll. Bundesrat Merz und die Verwaltung wiesen dann zu Recht darauf hin, dass man das in Kürze nicht mehr nachholen könne, da dies eine komplexe Analyse erfordere. Ich konnte mich dieser Argumentation anschliessen. Auch deshalb müssen wir nachträglich ein Gender Controlling machen, wenn wir Verfassung und Gesetz ernst nehmen. Wir begeben uns damit auch nicht auf Neuland. Ich möchte darauf hinweisen, dass derartige Untersuchungen bereits auf kantonaler Ebene durchgeführt worden sind. Ich erinnere dabei an die Genderanalyse des Finanzhaushaltes des Kantons Basel-Stadt. Ich erinnere auch an eine Untersuchung zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Sparens, die vom Büro Bass im Auftrag des Föderativverbandes, des VPOD und der Gleichstellungsbüros der Schweiz durchgeführt wurde. Sie zeigt, dass die Analyse zwar komplex, aber sehr wohl machbar ist.
Gestatten Sie mir einen Hinweis auf mögliche Diskriminierungen von Frauen. Bereits die Verteilung der öffentlichen Mittel ist zum Ersten vielfach ein Spiegel bestehender Ungleichheiten. Zum Zweiten ist der Entscheid, ob Sie einen Haushalt via Mehreinnahmen oder eben via Einsparungen ins Lot bringen wollen, nicht geschlechterneutral, sondern hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Geschlechter. Zum Dritten wirken sich die Sparmassnahmen als solche unterschiedlich auf Frauen und Männer aus. Nachdem Sie beschlossen haben, dass das Personal über Gebühr zur Kasse gebeten werden soll - Sie haben hier zusätzliche Sparmassnahmen beschlossen -, drängt es sich umso mehr auf, eine Genderanalyse zu machen. Es ist bekannt, dass Einsparungen beim Personal, wenn es nicht das VBS betrifft, in allen anderen Sektoren sich vor allem für die Frauen negativ auswirken.
Ich bitte Sie deshalb: Nehmen Sie die Gleichstellung der Geschlechter ernst, untersuchen Sie die beschlossenen Massnahmen im EP 2004, aber auch im EP 2003 und in der Aufgabenverzichtplanung im Hinblick auf diese Auswirkungen auf die Gleichstellung. Wir haben diesen Auftrag nicht nur in der Verfassung, sondern auch im Parlamentsgesetz.