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preparatory:AB 54684

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-02

Wortprotokoll

Ich habe Ihnen zu Beginn, beim Eintreten, dieses Entlastungsprogramm in seinen Facetten vorgestellt und gesagt, dass es einzelne Elemente darin gibt, die finanzpolitisch keinen Schönheitspreis verdienen. Das ist in diesem Arbeitslosenversicherungsbereich der Fall. Es handelt sich hier - das sei zugegeben - nicht um eine echte Einsparung. Für den Bundesrat war, als er diesen Antrag stellte, jedoch entscheidend, dass die Finanzrechnung in den nächsten drei Jahren wesentlich entlastet wird, und die Finanzrechnung ist ja für die Berechnung der Schuldenbremse massgebend.

Für die Versicherten - das ist der ganz zentrale Punkt - hat die Kürzung dieses Beitrages an die Arbeitslosenversicherung keine Auswirkungen. Die Leistungen werden nicht verändert, und auch die arbeitsmarktrechtlichen Massnahmen werden wie bisher weitergeführt. Die Massnahme wirkt also nicht an der Front der Arbeitslosenversicherung, sondern sie wirkt im Hintergrund. Die vorsichtigere Konjunkturprognose vom Januar 2005 führt dazu, dass sich die Entwicklung der Schulden im Bereich der Arbeitslosenversicherung derzeit schlechter darstellt als ursprünglich angenommen. Das berechtigt uns zur Annahme, dass man diese Beiträge vorübergehend zurückfahren kann.

Der Ständerat und die vorberatende Kommission Ihres Rates haben dieser Entwicklung Rechnung getragen: Sie haben den neuen Artikel 120a des Gesetzes mit einem Absatz 2 ergänzt. Dieser sieht vor, dass die Kürzung der Bundesbeteiligung nicht weitergeführt wird, wenn der Schuldenstand des Fonds Ende 2006 oder Ende 2007 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme erreicht. Damit kann ausgeschlossen werden, dass die Arbeitgeber- oder die Arbeitnehmerbeiträge wegen der Kürzung des Bundesbeitrages angehoben werden müssen.

Wir haben hier jetzt also gewissermassen ein Ventil, einen Deckel, der garantiert, dass die Arbeitslosenversicherung infolge dieser Massnahme nicht aus dem Ruder läuft. Die Massnahme trägt aber zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes bei. Wenn dem Antrag Wäfler auf Streichung stattgegeben würde - das sage ich auch in Richtung des Antragstellers -, dann müssten wir an einem anderen Ort, möglicherweise im gleichen Gebiet oder im gleichen Departement, eine Kompensation finden, und die zeichnet sich nicht ab. Diese Kürzung ist sozialpolitisch also vertretbar. Sie ist für den Fonds auch verkraftbar. Die Fondsmittel bewegen sich immer noch in einer Höhe von weit über 5 Milliarden Franken, und ich glaube, es gibt derzeit Grund zur Annahme, dass wir diese - nicht sehr überzeugende - Massnahme im Entlastungsprogramm 2004 beibehalten können.

Ich empfehle Ihnen deshalb, den Antrag Wäfler abzulehnen.

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