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Steiner Rudolf · Nationalrat · 2005-06-02

Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-02

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen die Annahme der Motion "Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion".

Entgegen dem, was Ihnen Kollege Sommaruga eben erzählt hat, wird mit dieser Motion kein Fait accompli geschaffen. Ich bitte Sie doch, den Text zu lesen. Ich nehme an, dass er auf Französisch gleich lautet wie auf Deutsch: "Der Bundesrat wird beauftragt .... zu prüfen"; er wird also nicht beauftragt, etwas zu tun, sondern zu prüfen, ob die Zusammenführung des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL), des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVET) und der Eidgenössischen Forstdirektion Sinn macht.

Der Bundesrat gibt auch die richtige Antwort; er sagt, dass er bereit sei, "im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Verwaltungsreform auch die vorgeschlagene Zusammenlegung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion zu prüfen". Der Bundesrat führt ferner richtigerweise an: "Ob die vorgeschlagene Zusammenführung sinnvoll ist und, wenn ja, inwieweit das angestrebte Kostensenkungsziel realistisch ist, wird sich erst nach einer fundierten Prüfung der Frage feststellen lassen." Das war auch die Ausgangslage in der Kommission, zumindest meinem Verständnis nach, als ich dieser Motion zugestimmt habe.

Das Bundesamt für Veterinärwesen beispielsweise ist eine sehr kleine Verwaltungsabteilung, und bezüglich Eidgenössischer Forstdirektion erinnere ich an die Diskussionen im Rahmen des EP 2003 über Schutzwald bzw. Nichtschutzwald; ich erinnere auch an das Ergebnis im Rahmen des EP 2003 betreffend künftige Einsparungen, wonach die Forstwirtschaft, soweit es nicht um Schutzwald geht, in die Eigenwirtschaftlichkeit zurückgeführt werden soll. Dies nur als Beispiel für die Überlegungen im Rahmen der Kommission, welche auch von der FDP-Fraktion geteilt werden.

Nochmals: Es ist kein bindender Auftrag, kein Fait accompli für die Zukunft, sondern es ist ein Anstoss. Der Bundesrat ist richtigerweise bereit, diesen Anstoss im Rahmen der Arbeiten zur Verwaltungsreform zu übernehmen.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.