Lexipedia

Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2000-06-07

Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-06-07

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, dass ich kurz begründe, warum ich neben dem Antrag der Minderheit noch einen eigenen eingereicht habe. Ich möchte aber vorausschicken, dass ich mit jenem der Minderheit sehr gut leben könnte. Es geht mir darum zu versuchen, Ihnen eine Brücke zu bauen, weil ich überzeugt bin, dass der Antrag der Mehrheit ein klarer Schildbürgerstreich ist.

Die Innenraumluft ist jene Luft, in der wir uns im Laufe unseres Lebens weitaus am längsten aufhalten. Also müssen wir ihr, was Schadstoffe angeht, eine wesentlich höhere Aufmerksamkeit schenken als der Aussenluft. Der Aussenluft haben wir in den letzten zwanzig Jahren - mit gewissen Erfolgen - mit dem Umweltschutzgesetz eine beträchtliche und auch teure Kur verordnet. Bei der Innenluft haben wir darüber noch gar nicht richtig nachgedacht, und jetzt, wo uns der Bundesrat vorschlägt, eine sehr breit angelegte und überhaupt noch nicht gezielte und spezifische Vorschrift in einem Gesetz über den Umgang mit Chemikalien zu erlassen, bockt die Kommission.

Ich habe mit einigen Vertretern der Mehrheit gesprochen und habe gespürt, dass sehr viel Vorbehalte auch gegenüber der Verordnungspraxis des Buwal vorhanden sind, etwa im Sinne: Wenn man denen eine Kompetenz gibt, machen sie nachher, was sie wollen. Wir haben da genügend schlechte Erfahrungen gemacht.

Das mag für Einzelne von Ihnen stimmen; ich teile diese Meinung nicht. Aber sicher kann das kein Grund sein, dass Sie nun die Bevölkerung - ich sage es jetzt etwas krass - sozusagen schutzlos Giftstoffen in der Innenraumluft auszusetzen, über deren Präsenz man ja wohl nicht streiten kann. Es gibt genügend belegte Fälle; sie sind sehr häufig, und sie sind auch sehr schlimm, besonders, weil sich eben in Innenräumen auch sehr viele Kinder und alte Leute dauernd aufhalten, die entsprechend empfindlicher sind.

Ich will Ihnen kurz einen Fall schildern, den mir der Kantonschemiker des Kantons Basel-Stadt im Zusammenhang mit dieser Debatte zugeschickt hat. Vor zwei Monaten wurde im Kinderspital Basel die Empfangshalle renoviert. Ich weiss nicht genau, was alles gemacht wurde, sicher wurde frisch gestrichen, vielleicht gab es neue Teppiche, vielleicht gab es neue Möbel, eine neue Réception.

Jedenfalls hat das dazu geführt, dass zehn Personen, die dort gearbeitet haben, allesamt erkrankt sind, teils an Asthmaanfällen, teils an Ekzemen, die noch andauern. Man ging dem Problem sofort nach. Denn im Gegensatz zu dem, was die Kommissionspräsidentin geäussert hat, ist über den Zusammenhang zwischen Chemikalien, insbesondere Konservierungsmitteln, und solchen eher chronischen Erkrankungen schon sehr viel bekannt. Ich könnte Ihnen einige Zeitschriftenartikel zitieren, aber das würde Ihnen wohl nicht viel sagen. Man hat beim Beispiel aus Basel herausgefunden, dass die bekannten Stoffe, Formaldehyd - die Präsidentin hat es erwähnt - und auch andere organische Lösungsmittel, die man kennt, nicht die Verursacher dieser Krankheiten sind.

Es geht also in diesem Fall um einen neuen Stoff, den man noch nicht eruieren konnte, der aber die Leute plagt, so dass sie jetzt eigentlich dort nicht arbeiten können. Man kann natürlich ein Kinderspital nicht einfach schliessen, man muss irgendwelche Auswege finden; es ist mir nicht ganz klar, wie das in Basel gelöst wird. Das Beispiel soll Ihnen nur zeigen: Es geht um Stoffe, an denen heute Leute in Innenräumen erkranken.

Argumente wie jene, dass die EU auch keine zentrale Regelung habe oder dass es für gewisse Fälle schon Gesetze wie das Bauproduktegesetz gebe - das aber keine Bestimmungen über Innenluft enthält -, mit denen man das Problem regeln könne, scheinen mir doch etwas dürftig zu sein. Solche Argumente oder gar die Behauptung, medizinische Erkenntnisse wiesen heute eher darauf hin, dass unsere zu hygienische Lebensweise zu diesen Krankheiten führe und nicht etwa die Präsenz von Chemikalien in der Innenluft, scheinen mir etwas leichtfertig zu sein.

Es ist wahr, dass die EU noch keine zentrale Richtlinie hat. Auch die USA haben keine zentrale Richtlinie. Aber ich kann Ihnen versichern, dass gewisse Länder der EU solche Richtlinien haben und andere daran sind, sie zu entwickeln. Laut dem Papier, das Sie in der Kommission bekommen haben, haben Deutschland, Dänemark und Norwegen jetzt schon solche Vorschriften. Es ist wohl nicht daran zu zweifeln, dass im Laufe der Zeit dann auch die EU als übergeordnete Regulierungsbehörde für den gesamten, 380 Millionen Einwohner umfassenden Raum eine Vorschrift erlassen wird. Es stimmt, dass Washington für die USA keine Richtlinie erlassen hat, was aber gar nicht heisst, dass Bundesstaaten der USA wie Kalifornien und Wisconsin - zwei Bundesstaaten, die ich gut kenne - keine solche Gesetzgebungen hätten. Beide haben zudem wesentlich mehr Einwohner als die Schweiz.

Aus diesem Grund zu sagen, wir lassen jetzt unsere Bevölkerung einmal diesem Gesundheitsrisiko ausgesetzt und geben dem Bund keine Möglichkeiten einzugreifen, finde ich leichtfertig. Auch die Argumentation betreffend andere Gesetze - das jetzt neu eingeführte Bauproduktegesetz oder die in der Presseerklärung erwähnte Lebensmittelgesetzgebung und die Stoffverordnung - hat Frau Brunner eigentlich schon zerpflückt. Ich habe eben noch einmal mit Verwaltungsvertretern darüber gesprochen; alle diese Gesetze existieren und geben eine gewisse Handhabe, um für gewisse Stoffe in gewissen Anwendungen Regulierungen zu erlassen. Aber das Problem ist die Innenraumluft, und diese Gesetze sind nicht dafür gemacht, die Wirkungen in Bezug auf die Innenraumluft in den Griff zu bekommen, sondern sie streifen dieses Problem jeweils nur am Rande. Diese Gesetze sind also dafür ein denkbar ungeeignetes Mittel. Es wäre eine schlechte Gesetzgebung, wenn man sagen müsste, man schütze die Innenraumluft über das Lebensmittelgesetz, über die Stoffverordnung oder über das Bauproduktegesetz. Daher ist es nötig, dass man für die Innenluft - noch einmal: in der man sich den grössten Teil seines Lebens aufhält - eben eine zentrale Bestimmung hat. Die gehört jetzt hier ins Chemikaliengesetz.

Noch eine Bemerkung zum Argument, die Medizin sage heute, chronische Erkrankungen rührten von unserer zu hygienischen Lebensweise her: Ich unterstütze das bis zu einem gewissen Grad. In der Tat: Nur wenn man sich auch ansteckt, können in der Jugend Immunitäten entwickelt werden. Ich war immer dafür, dass meine Kinder auch mal im Dreck spielten, denn ich war sicher, dass sie das zu gesünderen Menschen machen würde. Nur glaube ich, Frau Beerli, dass Sie dieses Argument für Formaldehyd nicht anführen können. Ich glaube nicht, dass man in früher Jugend Immunitäten entwickelt, wenn man sich regelmässig Stoffen wie Formaldehyd oder Isothiazolinon aussetzt. Mir scheint, die Art und Weise, wie Sie dieses Problem hier dargestellt haben, ist nicht sehr wissenschaftlich. Verzeihen Sie mir diese scharfe Formulierung.

Was bezweckt mein Antrag? Ich versuche, Ihnen so weit entgegenzukommen, als ich ein gewisses Verständnis dafür habe, dass es erschreckt, wenn in einem Gesetz steht, der Bundesrat könne über Gegenstände Vorschriften erlassen, soweit diese Schadstoffe in Innenräumen abgeben können. Da kommt dann die auf einer Ferienreise gekaufte Tasche oder Vase ins Spiel, die man darauf hin untersuchen müsste, ob sie vielleicht Giftstoffe abgibt, wenn man sie in die [PAGE 299] Stube stellt. Damit tangiert man die Intimsphäre der Bürgerin und des Bürgers, und da geht das Gesetz, so meine ich, etwas zu weit.

Ich meine deshalb, dass man - auch nach Rücksprache mit dem Kantonslabor Basel-Stadt - auf die Erwähnung von Gegenständen verzichten kann, denn nicht hier liegt das Problem.

Das Problem liegt bei den Stoffen und Zubereitungen, die in Innenräumen angewendet werden, sei es schon beim Bau - dann sind sie vielleicht zum Teil im Bauproduktegesetz zu erfassen -, aber auch bei Renovationen und Arbeiten, die der Besitzer oder Mieter selber machen kann, und bei entsprechenden Produkten, die man in Drogerien für bestimmte Anwendungen in Innenräumen kaufen kann.

Diesbezüglich komme ich Ihnen also entgegen. Streichen wir die Gegenstände! Im Übrigen schliesse ich mich dem Minderheitsantrag an, wonach keine Kompetenz des Bundesrates geschaffen werden soll, Grenzwerte für die Innenluft zu erlassen; das scheint mir auch etwas weit zu gehen. Was tut man, wenn ein solcher Grenzwert überschritten wird, und wer misst ihn? Man müsste ja Messequipen bilden, die in der ganzen Schweiz die Innenräume durchmessen; das ist sowieso unmöglich. Also soll man auf solche Vorschriften verzichten. Aber es scheint mir sehr vernünftig zu sein, einmal Richtwerte dafür festzulegen, was z. B. die Architekten oder die Hersteller von Innenmöblierungen bedenken müssen. Das gibt auch der Bevölkerung eine Möglichkeit, sich bei Bedarf eine Vorstellung davon zu machen, ob in ihrer Wohnung die Richtwerte eingehalten werden oder nicht, und dann entsprechende Massnahmen zu treffen.

Ich bitte Sie deshalb, entweder dem Antrag der Minderheit oder wenigstens meinem Antrag zuzustimmen. Auf jeden Fall bitte ich Sie, nicht einfach die Innenraumproblematik aus dieser Vorlage zu streichen; das wäre ein grosser Fehler, von dem man dann nur hoffen könnte, dass der Nationalrat ihn energisch korrigiert.