Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06
Wortprotokoll
Bei der Regelung des Instanzenzuges in der Rechtshilfe besteht noch eine letzte Differenz. In dieser Frage stehen sich zwei Dinge gegenüber:
Auf der einen Seite muss man beachten, dass man bei zu langen Instanzenzügen eine unglaubliche Verzögerung in den Verfahren bekommt, vor allem wenn jede Zwischenverfügung und jedes Detail in mehreren Verfahren weitergezogen werden können. Das will man ausschalten; das ist auch bei der - neuen - Lösung des Bundesrates und des Ständerates und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission der Fall. Wir rechnen damit, dass in Zukunft nur noch ungefähr 20 Prozent der Fälle, die heute ans Bundesgericht kommen, vor dem Bundesgericht entschieden werden können und müssen.
Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch in der Rechtshilfe ein Rechtsschutzinteresse besteht; ein Rechtsstaat hat dieses Rechtsschutzinteresse ernst zu nehmen. Es ist vor allem auch deshalb so, weil wir mit sehr unterschiedlichen Staaten solche Verträge abgeschlossen haben und es auch bei ungenügendem Rechtsschutzinteresse Ungerechtigkeiten geben kann. Vor allem achten wir auf den Grundsatz der zwei Instanzen. Wenn wir das Bundesstrafgericht als einzige Instanz einsetzen, dann gibt es namentlich im Bundesgerichtszug Fälle, in denen nur eine Instanz entscheiden kann.
Darum ist eine Lösung gesucht worden, mit der man die Notwendigkeit einer Beschleunigung, aber auch das Rechtsschutzinteresse ernst nimmt. Ich glaube, mit der vorliegenden Lösung ist beides berücksichtigt worden.
Sie haben als Zweitrat diese Kritik aufgenommen. Sie haben dann eine Regelung beschlossen, nämlich die, dass es für alle Auslieferungsentscheide eine zweite Instanz gibt. Das wäre aber auch nicht recht, weil dort wieder alle Verzögerungen möglich wären. Ich habe Ihnen damals versprochen, dass wir das bis zur Beratung des Ständerates in der Differenzbereinigung nochmals untersuchen wollen. Diese Prüfung hat dann auch stattgefunden: Mit Vertretern des Bundesgerichtes, des Bundesstrafgerichtes, des Bundesamtes für Justiz und den Vertretern der kantonalen Strafverfolgungsorgane haben wir eine Lösung erarbeitet, die in besonders bedeutenden Fällen einen Weiterzug ans Bundesgericht zulässt, sodass wir auch dort eine zweite Instanz haben.
Der Bundesrat hat diese Lösung seiner ursprünglichen Lösung vorgezogen, und das ist heute auch sein Vorschlag. Im Frühling dieses Jahres hat der Ständerat diese Lösung übernommen, und die Mehrheit Ihrer Kommission hat sich dem jetzt angeschlossen.
Sie müssen alle Bestimmungen sehen, nicht nur Artikel 78. Sie müssen auch die Regelung nehmen, nach der das Bundesgericht verpflichtet wird, in kurzer Zeit zu entscheiden, ob ein Verfahren angenommen wird, ob es sich um einen bedeutenden Fall handelt. Wir glauben, dass mit diesem [PAGE 645] ganzen Konzept rasch entschieden wird, dass Trödelei und Prozessverschleppungen auch in der Rechtshilfe ausgeschlossen werden, dass die ausländischen Strafverfahren mit der notwendigen Konsequenz vorangetrieben werden können. Lange Justizverfahren in der Rechtshilfe können sonst den Eindruck erwecken, das Land sei in dieser Beziehung zu wenig aktiv.
Auf der anderen Seite ist nach all diesen Beschleunigungen Gewähr geboten, dass in wirklich wichtigen Beschwerdefällen eben auch ein Entscheid in zweiter Instanz möglich ist. Das ist nur noch möglich bei der Auslieferung, der Beschlagnahme, der Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder der Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich. In anderen Fällen, etwa bei Einvernahmen für ausländische Behörden usw., gilt der Eininstanzenzug. Dann setzt die Beschwerde an das Bundesgericht voraus, dass es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt. Also auch das wird geprüft werden.
Ebenfalls nicht sachgerecht wäre es, den doppelten Instanzenzug bei sämtlichen Auslieferungsfällen zuzulassen. Das habe ich erwähnt; das ist damit auch ausgeschlossen.
Ich glaube, mit der jetzigen Lösung, wie sie der Bundesrat, der Ständerat und die Mehrheit Ihnen vorschlagen, haben wir das Optimum erreicht: einen guten, genügenden Rechtsschutz für die wichtigen Fälle. Und die Bagatellfälle, wo es Trödeleien und Verzögerungen gibt, haben wir ausgeschlossen.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.