Leu Josef · Nationalrat · 2005-06-06
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-06
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat sich am vergangenen 22. März mit der Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes auseinander gesetzt. Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll die Fortführung des Einsatzes in der KFOR im bisherigen Rahmen und Umfang bis zum 31. Dezember 2008 genehmigt werden. Auftrag und Umfang der Swisscoy bleiben dabei unverändert. Der Ständerat hat dieses Geschäft als Erstrat in der Frühjahrssession 2005 mit 40 zu 0 Stimmen genehmigt.
Seit Oktober 1999 ist die Swisscoy im Gebiet der multinationalen Brigade Südwest im Grossraum Prizren eingesetzt. Zwischenzeitlich wurde dieser Einsatz von Bundesrat und Parlament mehrmals verlängert, zuletzt im Jahr 2003 bis Ende 2005. Zudem wurden ab Oktober 2002 verschiedene Anpassungen vorgenommen, nämlich Ausrüstung der Swisscoy-Angehörigen mit einer persönlichen Waffe, Verstärkung des Kontingentes mit einem mechanisierten Infanteriezug und mit einem Lufttransportelement sowie Aufstockung des Bestandes von 160 auf 220 Armeeangehörige.
Der KFOR-Einsatz beruht weiterhin auf einem Mandat des Uno-Sicherheitsrates, was die rechtliche Voraussetzung für unsere Teilnahme ist. Die beantragte Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes mit maximal 220 Armeeangehörigen erfolgt, wie bereits erwähnt, bewaffnet und muss demnach gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung genehmigt werden.
Nach wie vor gibt es gute Gründe für eine Verlängerung unseres Engagements. Kosovo liegt in einem Raum, der für die Schweiz sowohl aus aussen- wie auch aus sicherheitspolitischen Gründen hohe Priorität hat. Keine andere Region hat in den letzten Jahren pro Kopf der Bevölkerung so viel schweizerische Hilfe erhalten wie Kosovo. Darum hat die Schweiz ein besonderes Interesse, sich an den Sicherheitsanstrengungen der internationalen Gemeinschaft in Kosovo zu beteiligen. Denn diese Anstrengungen sind u. a. auch ein Garant dafür, dass die geleistete humanitäre Hilfe Nachhaltigkeit zeitigt. Es kommt dazu, dass erneute Spannungen, wie das die Unruhen im März 2004 gezeigt haben, unmittelbare Auswirkungen auf unser Land haben, indem es bei abgelehnten Asylgesuchen von Personen aus diesem Raum zu keinem Vollzug mehr kommen kann. [PAGE 655]
Im Sinne eines wertvollen Nebenproduktes sind die Einsatzerkenntnisse der Swisscoy zu einem wichtigen Motor der Weiterentwicklung der Schweizer Armee geworden. So sind zum Beispiel die für die Swisscoy entwickelten Verfahren der Infanterie von hoher Relevanz für allfällige Raumsicherungsoperationen in der Schweiz. Nach der Rückkehr eines jeden Kontingentes fliesst die Umsetzung des Feedbacks in die Lehrverbände in der Schweiz.
Auch der Einsatz eines Super-Puma-Helikopters im Rahmen der KFOR hat der Luftwaffe einen grossen Entwicklungsschritt erlaubt - dies mit einem direkten Nutzen für die Hilfsaktion in Sumatra. Einmal mehr ist klar geworden, dass sich solche Systeme nur im Verbund einsetzen lassen. Dabei gilt es, in einem solchen Verbund erfolgreich zu sein. Das bedingt, die entsprechenden Verfahren zu kennen und sie für solche Einsätze zu übernehmen und die Erfahrungen in der Folge im eigenen Land umzusetzen.
Ein alleiniger und vorzeitiger Rückzug der Swisscoy aus der KFOR würde auf erhebliches Unverständnis stossen. Insbesondere würde er zu Zweifeln bei unseren deutschen und österreichischen Partnern führen, die zusammen mit unserem Kontingent die Task Force Dulje bilden. Denn ein solch vorzeitiger Rückzug würde bei unseren Partnern, die aufgrund weiterer Verpflichtungen in Friedensmissionen stark auf den schweizerischen Beitrag angewiesen sind, zu Engpässen führen.
Da die Schweizer Armeeangehörigen der KFOR nicht unterstellt, sondern nur zur Zusammenarbeit zugewiesen sind, bestimmt die Schweiz selbst die Grösse des Kontingentes und die Dauer des Einsatzes. Der finanzielle Aufwand bewegt sich in der gleichen Grössenordnung wie im Jahr 2004 und wird mit rund 37,5 Millionen Franken veranschlagt. Das entspricht drei Vierteln der rund 50 Millionen Franken, die das VBS für den verfassungsmässigen Auftrag der Friedensförderung aufwendet. Die 50 Millionen Franken für die militärische Friedensförderung machen aber nicht einmal 2 Prozent des gesamten VBS-Budgets aus.
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat mit 17 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen die bundesrätliche Vorlage unterstützt, den Antrag Lang/Schlüer im gleichen Verhältnis abgelehnt und bittet Sie, das Gleiche zu tun.
Namens der Sicherheitspolitischen Kommission bitte ich Sie um Ihr Einverständnis, auf einen formellen Zwischenbericht des Bundesrates über den Einsatz der Swisscoy für das Jahr 2004 zu verzichten. Wir empfehlen, die ausführliche Botschaft zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes als Zwischenbericht für das Jahr 2004 zu akzeptieren.