Meyer Thérèse · Nationalrat · 2005-06-07
Meyer Thérèse · Nationalrat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-07
Wortprotokoll
Nay Giusep, president dal Tribunal federal: Lubi a mai silmain da salidar vus per rumantsch per ch'i na dettia nagins dubis davart mia identitad linguistica e culturala.
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Ich wechsle jetzt notgedrungen sofort in die Ihnen besser verständliche deutsche Sprache.
Das Bundesgericht in Lausanne und das Eidgenössische Versicherungsgericht in Luzern konnten ihre Geschäftslast im vergangen Jahr 2004 mit angemessenen Ressourcen bewältigen und so ihre Entscheide auch mit der gebotenen Speditivität erledigen. Neben der Qualität ist es äusserst wichtig, dass das oberste Gericht auch in einem zeitlich angemessenen Rahmen Recht sprechen kann und spricht, denn nur eine speditive Justiz ist auch eine gute Justiz. Ihre Kommissionssprecher haben es auch erwähnt: In Lausanne und Luzern konnten die Pendenzen 2004 weiter abgebaut werden. Vor allem konnte die mittlere Verfahrensdauer der letzten Jahre dank einem teilweise erheblichen Rückgang der eingehenden Fälle verkürzt werden, in Lausanne sogar in markanter Weise.
Der Rückgang der Geschäftslast erlaubte auch, den Personalbestand zurückzufahren und z. B. von den gemäss Budget bewilligten Gerichtsschreiberstellen in Lausanne zeitweise bis zu sieben Stellen unbesetzt zu lassen. Ich erwähne dies, um für die entgegenkommende Mittelzuteilung durch das Parlament zu danken und auch um aufzuzeigen, dass das Bundesgericht mit den zugeteilten Ressourcen effizient und sparsam umgeht. Die Unabhängigkeit der Justiz bedingt auch eine gewisse Selbstständigkeit in finanzieller Hinsicht. Selbstständigkeit ist allgemein eine unabdingbare Voraussetzung für Unabhängigkeit. Deshalb gebe ich meiner bestimmten Hoffnung Ausdruck, das Parlament werde dem obersten Gericht des Landes auch in Zukunft die Mittel zu Verfügung zu stellen, die es benötigt, um mit der notwendigen Unabhängigkeit und stets auch in der gebotenen Zeitlimite eine qualitativ hochstehende Rechtsprechung zu pflegen, eine Rechtsprechung, die das Ansehen des Rechtsstaates Schweiz weiterhin mehren soll. Eine einwandfrei funktionierende Justiz, ein einwandfrei funktionierender Rechtsstaat sind ein hohes Gut, das nicht nur seinen Preis hat, sondern, wie ich meine, seinen Preis auch haben darf.
Gegenwärtig nimmt die Zahl der bei den beiden Bundesgerichten eingehenden Fälle wieder zu, in Luzern sogar recht stark, aber, wie die Kommissionssprecher ausgeführt haben, nicht in einer beunruhigenden Art und Weise. Es kommt hinzu, dass die Gerichte mit der Umsetzung des in der Bundesversammlung noch definitiv zu verabschiedenden neuen Bundesgerichtsgesetzes zusätzlich belastet sein werden. Zu Beginn, bei der Einführung dieses neuen Gesetzes, wird dies auch noch Mehrarbeit verursachen. Die Entlastung, die anvisiert wird, wird sicher nicht von Beginn weg greifen. Das vor allem für die Rechtsuchenden und damit für die Qualität des Rechtsstaates gute Werk sollte in der Anfangsphase nicht durch zu knappe Ressourcen für das neue Bundesgericht gefährdet werden. Beide heutigen Bundesgerichte sind zuversichtlich, dass sich die Bundesversammlung auch weiterhin der Bedeutung und des Wertes einer unabhängigen Justiz, die letztlich Garantin des Rechtsstaates ist, bewusst bleibt. Dafür spreche ich Ihnen im Namen des Bundesgerichtes in Lausanne und Luzern den verbindlichsten Dank aus.
Beim Bundesstrafgericht in Bellinzona handelt es sich um ein Gericht erster Instanz des Bundes, das heisst, seine Urteile können, mit Ausnahmen, nach Lausanne weitergezogen werden. Eine Aufsicht über dieses Gericht hat das Bundesgericht aber noch nicht; das ist erst mit dem Bundesgerichtsgesetz vorgesehen. Deshalb beschränke ich mich hier darauf, Ihnen zum Geschäftsbericht des Bundesstrafgerichtes in Bellinzona das vorzutragen, worum mich dessen Gerichtspräsident gebeten hat.
Das Bundesstrafgericht ist im Rahmen des Aufbaus auf Kurs. Entsprechend der bisherigen Anzahl von Anklagen der Bundesanwaltschaft wurde weniger Personal angestellt, als ursprünglich vorgesehen war. Sie sehen, dass auch in Bellinzona sparsam mit den Mitteln umgegangen wird und diese nur nach Bedarf eingesetzt werden. In der Beschwerdekammer in Bellinzona lag die Zahl der Beschwerden im Bereich der Erwartungen. Der weitere Ausbau des Bundesstrafgerichtes richtet sich nach den künftigen Bedürfnissen, insbesondere mit der bevorstehenden Übertragung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, wobei in besonders bedeutenden Fällen eine Weiterzugsmöglichkeit nach Lausanne besteht. Bei der notwendigen Grösse des Gerichtes - das führte der Präsident des Bundesstrafgerichtes aus - sei auch der Dreisprachigkeit, das heisst den drei zu berücksichtigenden Hauptamtssprachen, Rechnung zu tragen.
[VS]
La présidente (Meyer Thérèse, présidente): Jau engraziel a signur Nay per sia decleraziun per rumantsch.
[VS]
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes, des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und des Bundesstrafgerichtes im Jahre 2004
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral, du Tribunal fédéral des assurances et du Tribunal pénal fédéral en 2004
[VS]
Detailberatung - Discussion par article
[VS]
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Angenommen - Adopté