Pfister Theophil · Nationalrat · 2005-06-08
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte mich hier beim Eintreten mit einigen grundsätzlichen Gedanken befassen. Ich stimme dem neu bearbeiteten Tierschutzgesetz mit Bedenken zu, ich bin für Eintreten, und wie die SVP-Fraktion lehne ich die extreme Volksinitiative ab. [PAGE 710]
Der neuerlichen Verschärfung der Bestimmungen für die Tierhaltung stimme ich nur deshalb zu, weil eine breite Öffentlichkeit heute diese Entwicklung so will und die Zeit für Alternativen noch nicht reif ist. Das neue Tierschutzgesetz trägt in diesem Sinne der Meinung der Mehrheit in unserem Land Rechnung.
Als nicht mehrheitsfähig wird die Initiative wegen ihrer extremen Forderungen erachtet, die sich für unser Land auch in anderen Bereichen - wirtschaftlich und politisch - negativ auswirken können. Verschiedene Redner haben im Detail auf diese Problematik hingewiesen, und ich teile diese Befürchtungen vollumfänglich. Extreme Formulierungen gehören nicht in unsere Bundesverfassung. Alleine schon, dass die Verfassung hier mit solchen Forderungen bestückt werden soll, ist ein klarer Grund, die Initiative abzulehnen.
Nun aber zum neuen Tierschutzgesetz: Es ist richtig und unbestritten, dass die Tiere in unserem Lande des Schutzes des Menschen bedürfen. Aber Gesetze haben auch ihre Grenzen. Wichtiger als eine detaillierte Gesetzgebung ist das Wissen der Verantwortlichen um die Bedürfnisse der Tiere und der Wille, diese Bedürfnisse als Tierhalter auch ernst zu nehmen und ihnen nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Mit einem Gesetz alleine lassen sich die Probleme in der Tierhaltung, die immer wieder einmal vorkommen, nicht beseitigen. Ich plädiere dafür, dass aufgeklärt wird, dass Richtlinien erarbeitet werden, dass das Vertrauen der Menschen in die Tiere von Kindheit an gestärkt wird. Wer Tiere als Heimtiere verkauft, soll z. B. auch dazu angehalten werden, entsprechende Informationen über die Haltung mitzugeben.
Wir sehen heute auch eine bedenkliche Entwicklung: Mit einer zunehmenden Zahl von Vorschriften, Kontrollen, Verzeigungen und Verfahren wird ein neuer Kriegsschauplatz für Juristen eröffnet, eine Auseinandersetzung, die Opfer fordert. Viele Tierhalter sind betroffen und wurden sogar kriminalisiert, ohne dass sie sich eines Straftatbestandes bewusst waren. Die Bevölkerung wird verunsichert. Verunsicherung und Abwehr sind die Folgen, ganz abgesehen von den unsinnigen Kosten. Wir dürfen uns die Frage stellen, ob wir das wirklich so gewollt haben oder ob wir einfach die negativen Seiten einer detaillierten Regelung, die im Einzelfall nicht angemessen ist, zu wenig beachtet haben.
Was ist letztlich wichtiger: genau definierte Masse oder eine gute Betreuung? Beschäftigen wir wirklich lieber Juristen und Gerichte, statt die Tierhaltung als Aufgabe der Information und der Annäherung anzunehmen? Tierschutz ist eine menschliche und eine gesellschaftliche Verpflichtung. Das Tierschutzgesetz hält diese Verpflichtung in Worten fest. Es könnten aber auch - so denke ich - mehr Richtlinien statt Straftatbestände sein. Der Effekt wäre nicht erheblich verschieden, wenn wir an die Macht der Medien, der Öffentlichkeit und auch der Organisationen denken. Wer im guten Glauben immer mehr Details verlangt, der nimmt auch in Kauf, dass immer mehr Personen ohne bösen Willen mit dem Gesetz in Konflikt kommen, dass immer mehr Verzeigungen gemacht und dass immer mehr Verfahren eröffnet werden. Dem Tier ist aber auf diese Art und Weise kaum geholfen; das Tier braucht das Verständnis des Halters, dessen Zuwendung und Kenntnisse. Das Wildtier braucht den Respekt. Das sind persönliche Eigenschaften, die nicht im Gesetz verordnet werden können. Wir sollten den "Tierschutzkrieg" in unserem Land vermeiden und bei realistischen Forderungen verbleiben, die auch ohne Polizeistaat umzusetzen sind. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dieses Gesetz den Juristen mehr nützt als den Tieren.
Abschliessend nochmals meine Empfehlung: Dem neuen Tierschutzgesetz ist trotz der Überregulierung, die auch in der Verordnung enthalten ist, zuzustimmen, weil es zumindest Vertrauen und Transparenz schafft. Die Volksinitiative ist wegen des Verfassungstextes und wegen der extremen Inhalte abzulehnen.