Stump Doris · Nationalrat · 2005-06-08
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Die grosse Zahl von Postkarten, Mails, Faxmitteilungen und Briefen von Tierschützerinnen und Tierschützern, die wir im Vorfeld der Beratung in der Kommission und auch jetzt im Plenum regelmässig erhalten haben, zeichnete sich durch eine gewisse Penetranz aus. Sie erinnerten uns daran, dass die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" von breiten Kreisen unserer Bevölkerung getragen wird.
Obwohl der Tierschutz mit dem 1973 eingeführten Artikel 25bis in unserer Verfassung gut verankert ist, genügen die bisherigen gesetzlichen Grundlagen und ihr Vollzug den Anforderungen eines zeitgemässen Tierschutzes in keiner Weise. Das ist dem Parlament spätestens seit 1993 bekannt, als der Bericht der GPK des Ständerates mit einer langen Liste von Empfehlungen zur Kenntnis genommen wurde. Leider haben aber alle weiteren Bemühungen auf der Ebene der Verordnung nicht genügend Verbesserungen bewirkt. Der bundesrätliche Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes genügte den Erwartungen der Tierschutzorganisationen in keiner Weise, sodass sie mangels anderer Möglichkeiten - wir kennen ja keine Gesetzesinitiative - die nun vorliegende Volksinitiative lancierten und im Juli 2003 einreichten.
Die Volksinitiative hat zu grossen Teilen die Empfehlungen des GPK-Berichtes für tiergerechtere Regelungen für Wild-, Nutz- und Heimtiere sowie für Tiertransporte und den Handel übernommen. Das ist auch vor dem Hintergrund der Tatsache zu sehen, dass das schweizerische Tierschutzgesetz heute gegenüber Tierschutzgesetzen in anderen Ländern, sowohl als Ganzes als auch in Detailvorschriften, zurückgefallen ist. Der Tierschutz ist in anderen Ländern tatsächlich bedeutend strenger geregelt.
Weil ich aber die Meinung des Bundesrates teile, dass die Anliegen der Volksinitiative auf Gesetzes- und Verordnungsstufe geregelt werden müssen, habe ich mich in der Kommission vor allem für die Übernahme der Forderungen der Initiative ins Gesetz eingesetzt. Teilweise ist uns das auch gelungen, und wir können sagen, dass das nun vorliegende Gesetz tatsächliche Verbesserungen enthält. Leider sind wesentliche Forderungen wie jene nach einem Tierschutzanwalt, nach einer Eidgenössischen Kommission für Tierversuche und Tierschutz und nach einer Dokumentationsstelle für Tierversuche nach wie vor nur Minderheitsanträge. Wir haben in der Beratung nun die Chance, mit der Annahme dieser Minderheitsanträge das Gesetz noch so weit zu verbessern, dass schliesslich ein vertretbarer indirekter Gegenvorschlag vorliegt und die Initiative zurückgezogen werden kann.