Schenker Silvia · Nationalrat · 2005-06-08
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Meine Ausführungen fügen sich nahtlos an die Ausführungen von Herrn Lang an. Initiativen sind ein wichtiges Instrument zur Mitsprache und Mitwirkung in unserer Demokratie. Initiativen können und dürfen uns gewählte Volksvertreterinnen und -vertreter in unserer Arbeit unterstützen und leiten. Wir müssen Anliegen, die auf diesem Weg an uns herangetragen werden, ernst nehmen. Das gilt für die Tierschutz-Initiative in sehr hohem Masse.
Die Forderungen der Initiative haben wesentlich dazu beigetragen, dass der Ständerat Verbesserungen ins Tierschutzgesetz aufgenommen hat. Die WBK des Nationalrates hat sich ihrerseits nochmals intensiv mit den Anliegen der Tierschützerinnen und Tierschützer auseinander gesetzt. Das Resultat dieser Auseinandersetzungen liegt nun vor. Wir werden uns einige Stunden mit den Details beschäftigen und hoffentlich weise Entscheide treffen. Die Initiative war wichtig und hilfreich. Ohne die Initiative wären wohl keine substanziellen Verbesserungen möglich geworden. In diesem Sinne ist den Initiantinnen und Initianten zu danken.
Dennoch muss die Initiative abgelehnt werden, und wir müssen bei der kommenden Beratung alles daransetzen, dass sie zurückgezogen werden kann. Sollte die Initiative dem Volk vorgelegt und angenommen werden, würde dies bedeuten - Herr Lang hat es soeben ausgeführt -, dass Jüdinnen und Juden sowie Musliminnen und Muslime in der Schweiz kein Fleisch mehr essen könnten. Ich bitte Sie, heute Nachmittag auf Ihren Fraktionsausflügen vielleicht daran zu denken, wenn Sie das Mittagsmenu vor sich haben, wie es bei Ihnen ankommen würde, wenn man Sie einfach per Gesetz zwingen würde, Vegetarier zu werden.
Die Initiative verlangt, dass tierische Erzeugnisse nicht mehr eingeführt werden dürfen, wenn sie gegen Grundsätze der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung verstossen. Diese Bestimmung würde übrigens auch für Eierteigwaren gelten. Da gleichzeitig das Töten von Tieren ohne Betäubung vor dem Blutentzug nicht erlaubt ist, hat das zur Folge, dass kein Halal- oder Koscherfleisch mehr eingeführt werden darf. Damit zwingen Sie, wie ich eben ausgeführt habe, die betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger, entweder Vegetarier zu werden oder ihre religiösen Grundsätze zu verletzen.
Heute ist zwar das Töten ohne Betäubung vor dem Blutentzug verboten; aber die Einfuhr von Halal- und Koscherfleisch ist gestattet. Diese momentan gültige Regelung ist ein Kompromiss zwischen dem eigentlichen Wunsch und Anliegen der Betroffenen und der Maximalforderung der Tierschützerinnen und Tierschützer. Dieser Kompromiss darf auf keinen Fall infrage gestellt werden.
Wenn es uns gelingt, in den nächsten Stunden insgesamt eine kompromissfähige Vorlage zu verabschieden, tun wir viel für den Tierschutz. Ich hoffe, dass das Initiativkomitee dann ebenso vernünftig entscheiden wird und die Initiative zurückzieht.
Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung anbringen. Ich bin beeindruckt vom grossen Engagement vieler Menschen zum Schutze der Tiere. Das Engagement zeugt von [PAGE 713] Respekt und Achtung vor lebenden Mitgeschöpfen. Ich wünsche mir, dass mindestens so viel Energie und Aufmerksamkeit dem Schutz von Mitmenschen gilt.