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Müller Geri · Nationalrat · 2005-06-09

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Ich habe gestern ausgeführt, dass sich die Tiere nicht selber schützen können, dass sie einen Schutz brauchen. Damit dieser Schutz nicht willkürlich ist, soll er auf ganz bestimmten Grundlagen beruhen. Diese Grundlagen sind die der Ethologie, des Verhaltens, und der Physiologie. Wenn diese beiden Parameter, die messbar sind, nicht eingehalten werden können, muss man die Gelegenheit haben einzugreifen.

In Artikel 6 werden die Grundlagen festgelegt, wie es gemacht werden sollte, damit hier keine Probleme bestehen. Es wurde vorhin ausführlich ausgeführt, dass es sich hier nicht um die landwirtschaftlich genutzten Tiere handelt, sondern vor allem und vorwiegend um die Haltung der Tiere zu Hause, um die Haltung im Zoo und die Haltung im Zirkus. Dass dort Regelungsbedarf besteht, ist auch ausgeführt worden. Wir wissen, dass Tiere schlecht gehalten werden; ich setze nicht bei allen betreffenden Tierhaltern schlechte Absicht voraus. Es ist aber so, dass es stattfindet.

Wie soll man mit dieser Geschichte umgehen? In Artikel 6 ist eine Aufteilung vorgenommen worden. Im ersten Teil steht, wie die Ernährung, wie die Pflege sein soll, was für das soziale Verhalten und die Bewegungsfreiheit der Tiere gemacht werden muss. Das ist sehr allgemein ausgeführt, und es sind darin, wie gesagt, Kann-Formulierungen enthalten. Wir empfehlen, hier dem Bundesrat zu folgen und die Minderheit abzulehnen.

Bei den Absätzen 2 und 3 spreche ich für die Minderheitsanträge. Beim ersten Punkt geht es um die artspezifische Haltung. Die artspezifische Haltung muss definiert werden. Das hat wiederum damit zu tun: Die Haltung muss so sein, dass sie für das Tier keine negativen physiologischen Konsequenzen hat, wie beispielsweise Gelenkveränderungen. Ethologisch kann man die Tiere so halten, dass sie kein auffälliges Verhalten haben. Dafür gibt es ganz klare Kriterien, die wissenschaftlich umgesetzt werden müssen. Deshalb habe ich gestern auch gesagt: Die vorgesehene Kommission muss nach den neusten Erkenntnissen arbeiten können, sie muss unabhängig sein; wenn etwas nicht so gemacht wird, wie es dem Kenntnisstand entspricht, muss sie es durchsetzen können.

Bei Absatz 3 kommt dann die Frage des Handels ins Spiel. Der Tierhändler und die Tierhändlerin haben die optimale und fast letzte Chance, die Käuferin und den Käufer darauf hinzuweisen, was für die Haltung dieses Tier wichtig ist. Wenn sie sehen, dass das Tier in diesem Haushalt diese Möglichkeit nicht hat, müssen sie gegebenenfalls sagen können: Unter dieser Voraussetzung ist die Haltung dieses Tieres nicht gut. Sie als Kundin oder Sie als Kunde möchten ja, dass es dem Tier gut geht. Aber offensichtlich haben Sie die Grundlagen dazu nicht. Schaffen Sie zuerst die Grundlagen, dann können Sie das Tier kaufen. Ich würde sagen, ein grosser Teil der Verkäufe oder der Spontangeschenke - beispielsweise von einem Götti, von einem Onkel usw. - könnte auf diese Art und Weise allenfalls verhindert werden. Die Zahl der Spontankäufe, die zum Teil auch nicht mit der Familie abgesprochen worden sind, könnte auf diese Art verringert werden. Das ist eigentlich nichts anderes, als was wir auch bei anderem Handel verlangen: Wir verlangen, dass der Händler eine gute Ausbildung hat, dass er die Leute überzeugen kann, den Gegenstand, den er verkauft, richtig einzusetzen. Hier geht es nicht um irgendeine Ware - um einen Stuhl oder so etwas -, hier geht es um ein Tier, also auch um ein Interesse des Zoohändlers, dem ich jetzt unterstelle, dass er eigentlich tierliebend ist, und für den es auch sehr wichtig sein müsste, dass er das machen kann.

Ich blende hier nicht etwa die Wirtschaftlichkeit aus, wie das im Zusammenhang mit den Mehrheitsanträgen und Minderheitsanträgen gesagt worden ist. Wir können überall sagen, Wirtschaftlichkeit kann man erhöhen und sie zum Schaden des Menschen machen. Wir verlangen, dass hier die Wirtschaftlichkeit auch so berechnet wird, dass es eine langfristige Sache ist. Wenn die Menschen Freude an der Tierhaltung haben, wenn es den Tieren gut geht, ist allen gedient, es ist damit sicherlich auch der Wirtschaftlichkeit gedient. Es kann also nicht sein, einen möglichst grossen Umsatz machen zu müssen: Hauptsache man verkauft Tiere und kann damit einen Gewinn erzielen.

Ich bitte Sie im Namen der grünen Fraktion also sehr, bei Absatz 1 dem Bundesrat zu folgen und bei den Absätzen 2 und 3 dann den Minderheitsanträgen zuzustimmen.

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