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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Das Partnerschaftsgesetz wurde ja am Sonntag vor einer Woche gutgeheissen. Die Inkraftsetzung dieses Partnerschaftsgesetzes setzt, weil es ja einen neuen Zivilstand einführt, Vorbereitungsarbeiten voraus, und zwar in erster Linie im Bereich des Zivilstandswesens. Als Erstes ist die Beurkundung der Partnerschaft auf den Zivilstandsämtern vorzubereiten, damit die Partnerschaft überhaupt eingetragen werden kann. Das heisst, die Zivilstandsordnung ist zu revidieren. Die elektronische Datenbank für das Zivilstandswesen und die neuen Dokumente sind entsprechend zu programmieren. Wir haben die Vorarbeiten bereits vor der Abstimmung geleistet, aber natürlich nicht den Auftrag gegeben, die Projekte zu realisieren.

Die Realisierung des Informatikprojektes und die anschliessende Schulung der Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten werden einige Monate in Anspruch nehmen. Im Übrigen ist in den Kantonen eine grössere Zahl von Gesetzen zu revidieren. Auch das braucht natürlich eine gewisse Zeit. Auf Bundesebene sind zudem Verordnungen, insbesondere im Sozialversicherungsbereich, zu bereinigen, weil es ja auch dort Änderungen gibt.

Angesichts dieser notwendigen Vorbereitungsarbeiten scheint der 1. Januar 2007 ein realistisches Datum für die Inkraftsetzung des Gesetzes zu sein. Die Vorbereitungsarbeiten werden auf jeden Fall zügig an die Hand genommen. Sollte sich, insbesondere nach Konsultation der Kantone, ein früherer Termin als realistisch erweisen, wird der Bundesrat dem Rechnung tragen.

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