Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-13
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13
Wortprotokoll
Diese Motion ist im Jahre 2003 eingereicht worden. Der Bundesrat hat 2003 entschieden, und diesen Standpunkt habe ich hier zu vertreten.
Das Thema, das hier aufgeworfen wird, ist ein Problem, und der Bundesrat ist mit den Anliegen der Motion einverstanden. Er beantragt aber die Ablehnung der Motion. Er ist der Meinung, sie sei nicht notwendig, weil das Strafgesetzbuch genügend Tatbestände vorsehe, die zu einer schärferen Bestrafung führten: Überall, wo Waffen mit im Spiel sind - Raub usw. -, werden relativ hohe Strafen angedroht. Andererseits bezeichnet der Bundesrat die Motion als unverhältnismässig, weil natürlich auch leichtere Vergehen allein wegen des Waffenbesitzes mit dieser hohen Strafe belegt werden müssten.
Die Regelung betreffend die Landesverweisung haben Sie bei der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches geprüft und abgeschafft. Er ist zwar noch nicht in Kraft, beinhaltet jedoch in Bezug auf die Landesverweisung ein [PAGE 779] ganz anderes Konzept. Sie können nun nicht an einem Ort eine Ausnahme machen. Diese Frage müsste man generell regeln.
Aus den erwähnten Gründen ist der Bundesrat der Meinung, dass die Motion kein zweckmässiges Mittel gegen die missbräuchliche Verwendung von Waffen beinhaltet.