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Bigger Elmar · Nationalrat · 2005-06-13

Bigger Elmar · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-13

Wortprotokoll

In unserem Strafgesetzbuch gibt es bekanntlich keinen Tatbestand mit dem Titel Terrorismus, sondern es gibt mehrere Artikel, die auf Terrorismusakte anzuwenden sind. Mit diesen Bestimmungen ist es sehr gut möglich, den Terrorismus in der Schweiz streng zu bestrafen. Dies ist unbedingt so zu belassen. Mit meinem Vorstoss will ich keine Erhöhung des Strafmasses oder eine Einführung eines neuen Straftatbestandes erreichen. Am heutigen Zustand stört mich nur, dass Straftaten, die unter den Titel Terrorismus fallen, nicht generell unverjährbar sind.

Heute sind gemäss Artikel 75bis Absatz 1 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches nur qualifizierte Akte des Terrorismus unverjährbar, also Taten, bei denen die Täter mit Massenvernichtungsmitteln vorgehen, Katastrophen auslösen, oder Geiselnahmen. Ich finde dies störend. Zur Antwort des Bundesrates muss gesagt werden, dass das Strafmass mit der Verjährung einer Straftat nichts zu tun hat. Eine Strafe kann nur angeordnet werden, wenn die Tat noch nicht verjährt ist. Ist eine Strafe verbüsst, hat die Verjährung keine Bedeutung mehr. Bei der Behandlung des Uno-Übereinkommens gegen Terrorismusfinanzierung und Bombenterrorismus haben wir die Einführung einer allgemeinen Terrorismusstrafnorm abgelehnt. Das heisst aber nicht, dass wir auch die Unverjährbarkeit für terroristische Akte ablehnen.

Der Bundesrat schreibt in seiner Begründung, dass eine Verjährung bei gewissen Delikten nicht zu einem weiteren schweren Unrecht an der Bevölkerung führe. Es mache deshalb nichts, wenn sie verjähren würden. Darum geht es aber nicht. Es geht darum, dass der Terrorismus generell eine Stufe erreicht hat, die auf keinen Fall toleriert werden darf. Terrorismus ist eine Geissel unserer Zeit; dieser muss man mit aller Härte entgegentreten. Dazu braucht es keine neuen Straftatbestände und keine härteren Strafen. Es ist aber wichtig, dass der terroristische Akt auf jeden Fall bestraft wird. Nur so kann dem Terrorismus mit aller Härte begegnet werden. Deshalb müssen terroristische Taten unverjährbar bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.