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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-13

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Das Anliegen von Frau Hubmann betreffend den Schutz der Kinder, namentlich in diesen Streitfällen, ist ernst zu nehmen. Ich kann Sie in dem, was Sie in Bezug auf das Kindeswohl sagen, sehr wohl unterstützen. Nicht einig gehe ich mit Ihnen, wenn Sie sagen, die Gerichte würdigten diese Sache überhaupt nicht von der menschlichen Seite her. Mindestens in den Fällen, die ich in meiner Amtszeit erlebt habe und in denen ich der Sache nachgegangen bin, habe ich nicht diesen Eindruck bekommen.

Aber Sie müssen auch sehen: In der Regel kennen Sie bei diesen Dingen immer nur eine Seite; man kennt nämlich den ausländischen Partner nicht. Ich habe auch Fälle untersucht, wo wir Zugang zu den Unterlagen hatten, wo die schweizerische Öffentlichkeit nur von einer Seite orientiert war und wo sich die Sache ganz anders darstellte, auch in Bezug auf das Kindeswohl. Sie werden auch zugestehen müssen, dass [PAGE 782] wir solche internationalen Abmachungen natürlich einzuhalten haben.

Der Bundesrat hat zwar im September 2003 in Ziffer 1 der Antwort die Auffassung geäussert, dass das Schweizer Rückführungsverfahren dem Rechtsschutz der betroffenen Kinder Rechnung trage. In Erfüllung der Motion Vermot-Mangold 03.3214, die wir jetzt dann noch behandeln werden und die der Bundesrat als Postulat entgegenzunehmen bereit wäre, habe ich dennoch - schon vor der Behandlung dieses Vorstosses und unabhängig davon, ob er abgelehnt wird bzw. ob er als Motion oder als Postulat angenommen wird - eine Expertenkommission eingesetzt, welche ihren Bericht bis November 2005 abliefern muss.

Es ist natürlich nicht zu verkennen, dass sich hier unglaubliche Dramen abspielen, welche auch auf dem Buckel der Kinder ausgetragen werden können, was man zu verhindern hätte. Es ist leider so, dass bei solchen Ehestreitigkeiten, besonders wenn die Ehen dann noch international sind und in andere Kulturen hineingehen, fast unlösbare Probleme bestehen. Es ist schwierig, eine Lösung zu finden, die das Kindeswohl hundertprozentig berücksichtigt, aber es ist danach zu suchen, dass man hier die beste - oder vielleicht muss man sagen: die am wenigsten schlechte - Lösung erreichen kann. Darum habe ich diese Expertenkommission eingesetzt.

Die Expertenkommission hat den Auftrag zu klären, wie der Kinderschutz, insbesondere auch bei der Kindesentführung durch einen Elternteil, verbessert werden könnte, um eben die Mängel, die Sie hier dargelegt haben, zu beseitigen. Zudem ist die aus Vertretern der Lehre, von Gerichten und auch von Praktikern des Kinderschutzes, zusammengesetzte Kommission interdisziplinär. Es ist also nicht so, dass zu einseitig ein Entscheid präjudiziert würde.

Es sind - die Kommission hat auch diesen Auftrag -, falls dies möglich ist, nicht nur praktische, sondern falls nötig auch gesetzgeberische Vorschläge auszuarbeiten. Eine inhaltliche Diskussion über eine Abweichung von der heutigen Praxis möchte ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorwegnehmen. Das hat wenig Sinn. Man sollte vielmehr erst einmal diesen Bericht abwarten.

Ganz konfus wird es natürlich, wenn Urteile, die gefällt wurden - und sehr oft mehrfach gefällt wurden -, nicht vollstreckt oder die Kinder versteckt werden. Das heisst natürlich, dass die Situation für die Kinder jeden Tag ungewisser wird. Das ist zu verhindern.

Ich bitte Sie, das für Ihre Interpellation zur Kenntnis zu nehmen. Wir werden dann bei der Motion Vermot Mangold noch einmal Stellung nehmen.