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Widmer Hans · Nationalrat · 2005-06-14

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Es wurde mir verschiedentlich gesagt: Sprich dann kurz! Ich werde mich der Kürze befleissigen, aber es gibt doch einige Punkte, die im Namen der Mehrheit der Kommission korrigiert werden müssen.

Zunächst wurde der Vorwurf erhoben, die Initiative sei wissenschaftsfeindlich; dieses Argument sticht nicht. Die Initiative betrifft in keiner Weise die Wissenschaft, sie äussert sich nicht einmal zu den Freisetzungsversuchen. Man sagt, sie behindere psychologisch die Entwicklung der biotechnischen Forschung, man könne in der Schweiz nicht erforschen, was man in der Schweiz nicht anwenden könne. Solch problematische Äusserungen sind nicht überzeugend. Wir entwickeln in der Schweiz vieles, was nicht in der Schweiz zur Anwendung kommt. Das reicht von Satellitenbestandteilen bis zu Arzneimitteln gegen Tropenkrankheiten. Kann man in der Schweiz kein GVO-Pestizid gegen die Tsetsefliege entwickeln, weil man es in der Schweiz nicht einsetzen kann, da es hier keine solchen Fliegen gibt? Mit einer solchen Argumentation erhöhen Sie nur die Chancen dieser Initiative.

Ein weiterer Punkt betrifft die Koexistenz: Das Gentechnikgesetz, dieses gute Gesetz, braucht bezüglich Koexistenz keine Ergänzung; es braucht eine Umsetzung auf der Verordnungsebene. Da gibt es ja keinen Gegenvorschlag; das ist nicht so vorgesehen, das ist auch gut so. Deswegen sind wir von der Kommissionsmehrheit ganz klar für die Ablehnung des Rückweisungsantrages Randegger. Das Problem der Koexistenz ist das Problem der Verhinderung von unerwünschten Weiterverbreitungen von GVO. Das ist das Problem der Koexistenz; das war auch das Hauptthema bei den Beratungen des Gesetzes. Es wurde sehr gründlich diskutiert.

Ich habe noch etwas Ulkiges aus dem Ständerat gehört; es sei dort nämlich der Fall eines Flugpassagiers diskutiert worden, der im Flugzeug GVO-Mais gegessen habe, erst in Kloten auf die Toilette gegangen sei und wegen einer Verdauungsstörung unzerstörte DNA freigesetzt habe. Mehr ins Detail kann und will ich nicht gehen. Die Koexistenz betrifft die Thematik des Verhinderns der Ausbreitung von GVO.

Jetzt aber zu einem Thema, bei dem ich persönlich sehr engagiert bin: Der Initiative den Vorwurf zu machen, sie sei unehrlich, das geht wirklich zu weit. Haben Sie ruhig noch zwei Minuten Geduld, das muss ich etwas ausführen! Die Initiative ist deswegen als unehrlich bezeichnet worden, weil sie nicht Lebensmittel garantiere, welche im Sinne des Lebensmittelgesetzes gentechfrei seien.

Es ist schon etwas seltsam, dass selbst Juristen davon ausgehen, dass sich die Verfassung nach den Gesetzen zu richten habe. Hier geht es um eine Initiative für eine Bestimmung auf Verfassungsebene. Im vorliegenden Fall müssen die beiden Definitionen nicht einmal miteinander übereinstimmen. Die Initiative macht genau jene Einschränkungen, welche zum Schutz der gentechnikfreien Produktion nötig sind. Kein Bauer kann gentechnikfrei produzieren, wenn GVO vom Feld seines Nachbarn auf sein Feld verfrachtet werden. Das will die Initiative verhindern. Der einzelne Bauer kann das nicht verhindern, weil es nicht auf seinem Feld, sondern auf demjenigen des Nachbarn geschieht. Deshalb wirbt sie zu Recht, ehrlich und ohne Taktik mit dem Titel "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft".

Nach der Annahme der Initiative kann aber nicht jeder Bauer in der Schweiz sagen, er habe gentechnikfreie Produkte. Dafür muss er dann noch auf einige andere GVO-Hilfsstoffe verzichten. Das kann er dann freiwillig tun. Dazu braucht er keine Bestimmung in der Verfassung oder im Gesetz. Der Initiativtext beschränkt sich auf jene Bestimmungen, welche auf der Ebene der Verfassung nötig sind, um Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft zu ermöglichen. Da sehe ich keine Differenz zwischen dem Titel und dem Inhalt und damit auch keine Unehrlichkeit; vergessen Sie das. Das finde ich das Unfairste, was in dieser Debatte gesagt worden ist.