Leu Josef · Nationalrat · 2005-06-14
Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebes mit ökologischem Leistungsnachweis. Ich bin zudem ehrenamtliches Mitglied des Stiftungsrates von Gen Suisse, einer Organisation, die sich im Bereich der Life Sciences für den Forschungsplatz Schweiz einsetzt. Schon 1998, als es um die Genschutz-Initiative ging, habe ich mich für strenge Kontrollen, aber gegen Verbote engagiert. Volk und Stände haben damals mit einer Zweidrittelmehrheit Verbote in der Gentechnik abgelehnt. Konsequenterweise engagiere ich mich auch hier und heute gegen den erneuten Versuch, dem Forschungs- und Wirtschaftsplatz zu schaden, unsere Landwirtschaft zu bevormunden und die Innovation zu behindern.
Mittlerweile haben wir eines der strengsten Gentechnikgesetze der Welt, ein Gentechnikgesetz, das die Befürchtungen der Bevölkerung ernst nimmt, das die sichere und verantwortungsvolle Anwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz sowie die Wahlfreiheit für den Konsumenten und den Produzenten gewährleistet. In unserem Gentechnikgesetz haben wir die im Zusammenhang mit der vorliegenden Initiative entscheidende Regel, wonach gentechnisch veränderte Organismen mit ihren Stoffwechsel- und Abfallprodukten die gentechnikfreie Produktion nicht beeinträchtigen dürfen, bereits verankert. Damit ist das Anliegen der Initianten erfüllt.
Trotzdem soll nun über das restriktiv ausgelegte und von grosser Vorsicht geprägte Gentechnikgesetz noch ein fünf Jahre dauerndes Moratorium gestülpt werden. Was soll das? Die Forschung sei ja erlaubt, sagen die Befürworter. Wieso wurde dann so militant gegen die Freisetzungsversuche der ETH vorgegangen? Oder wieso musste das Institut von Professor Jean-Pierre Métraux in Freiburg mit einem Freilandversuch mit schorf- und fäuleresistenten Kartoffelsorten nach Frankreich ausweichen? Golden Rice, der an der ETH Zürich notabene ohne Pharma- oder Agromultis entwickelt wurde und einen erhöhten Anteil von Provitamin A in den Körnern enthält, ist ein Beispiel für die qualitative Verbesserung einer Nutzpflanze. Diese Entwicklung und erfolgreiche Umsetzung von Golden Rice war speziell für die arme Bevölkerung in den Entwicklungsländern gedacht. Diese ETH-Entwicklung ist weltweit das meistbeachtete und führende Beispiel für Schweizer Spitzengentechnologie, die sich die Verbesserung von Nahrungs- und Futterpflanzen zum Ziel gesetzt hat. Mit diesem hohen Ansehen hat die Schweizer Pflanzenforschung neben nationalen Finanzen zu einem guten Teil finanzielle Forschungsmittel aus der EU zurückgewonnen, an welche die Schweiz Beiträge leistet. Mit oder ohne Moratorium wird die moderne Biotechnologie in der Landwirtschaft weiterentwickelt, allenfalls eben nicht in der Schweiz. Denn wer investiert schon Geld und Mühe in Forschungen, deren Anwendungen verboten sind?
Die Initiative verspricht den Konsumenten Lebensmittel aus einer gentechnikfreien Landwirtschaft. Tatsache ist aber, dass die Einfuhr von Produkten aus gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweiz nach wie vor erlaubt, aber auch notwendig ist, und zwar sowohl als Nahrungs- wie auch als Futtermittel. Die Initiative propagiert die gentechfreie Landwirtschaft als wirtschaftliche Chance für die Schweiz. Ich frage Sie: Hat es etwas mit Chance zu tun, wenn man neue Erkenntnisse, neue Technologien nicht nutzen darf? Hat es etwas mit Chance oder gar Fortschritt zu tun, wenn man mit der Gleichung "Gen-Food gleich Gift" die Wissenschaft aushebelt und sich einem pseudoreligiösen Fundamentalismus unterordnen sollte? Ich wehre mich dagegen, dass bei uns, im Unterschied zum Ausland, der Anbau von gentechnisch veränderten Nutzpflanzen, zum Beispiel neuer schädlings- und krankheitsresistenter Sorten, verboten wird. Mit der modernen Biotechnologie erhalten die Landwirte Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz.
Die moderne Biotechnologie ermöglicht und beschleunigt die Züchtung neuer und besser geeigneter Pflanzen. Wir sind weltweit im Interesse einer ökologischen und ressourcenschonenden Produktion, besonders auch mit Blick auf die ständig wachsende Erdbevölkerung, darauf angewiesen. Offenbar wächst das Bewusstsein dafür. Wie sonst wäre es zu erklären, dass weltweit die Anwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen zunimmt? Bereits über acht Millionen Landwirte in 17 Ländern nutzen diese neue Technologie und profitieren von ihren wirtschaftlichen Vorteilen. Ein Drittel des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen erfolgt zurzeit in den Entwicklungsländern, mit steigender Tendenz.
Abschliessend noch eine Bemerkung zur Frage der Koexistenz: Ich halte es diesbezüglich mit dem Immunologen Professor Beda Stadler von der Universität Bern. Er sagte kürzlich in einem Interview: "Manchmal habe ich das Gefühl, die Pollen hätten erst dank der Gentechnik fliegen gelernt." Es ist eine Tatsache, dass bei Selbstbestäubern wie etwa bei Weizen der Pollenflug kaum ein Problem ist. Jeder Bauer weiss, dass die Breite einer Pflugschar reicht, um dem Auskreuzen vorzubeugen. Bei anderen importierten Pflanzen wie dem Mais sind die Pollen derart gross, dass der Pollenflug fast zu vernachlässigen ist. Dies hat auch eine noch unveröffentlichte Studie der ETH bestätigt. Schon ab 20 Metern Abstand gab es beim Mais kaum noch Auskreuzungen. In einem 400 Meter entfernten Feld gab es lediglich noch eine Auskreuzungsrate von 0,006 Prozent.
Auch für den Botaniker Professor Klaus Ammann von der Universität Bern steht fest, dass Koexistenz in der Schweiz möglich ist, wenn man das will und die Grenzwerte nicht zu tief ansetzt. Nulltoleranz sei unrealistisch, da der Trend der Gentechpflanzen nach oben zeige. Erst im September 2004 gab die EU 17 Gentech-Maissorten zum Ausbau frei. Somit ist für Ammann klar, dass die Schweiz langfristig nicht auf Gentechnik in der Landwirtschaft wird verzichten können. Persönlich schliesse ich mich dieser Ansicht an. Wir haben bezüglich Koexistenz wissenschaftlich erhärtete und international abgestützte Erkenntnisse. Das Gentechnikgesetz legt zudem die Grundlage für wissenschaftlich definierte Schranken fest.
Darum bin ich persönlich gegen diese Initiative und aus Gründen der Konsequenz und der Klarheit auch gegen den Rückweisungsantrag Randegger.