Riklin Kathy · Nationalrat · 2005-06-14
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag für die Einsetzung von Tieranwälten nicht. Falls Kantone dies tun wollen, sind sie frei, dies zu tun. Der Vollzug des Tierschutzgesetzes ist und bleibt eine kantonale Aufgabe. Bis heute hat nur der Kanton Zürich diese Einrichtung eingeführt.
Die Tierschützerinnen und Tierschützer, die uns Briefe geschrieben haben, glauben wahrscheinlich, dass ein Anwalt für Tiere die Interessen der Tiere in allen Bereichen wahrnehmen würde. Dies ist nicht der Fall. Es wird damit keine Tierquälerei verhindert und keine tierunwürdige Haltung vermieden. Ein Tieranwalt kann erst aktiv werden, wenn Tiere bereits misshandelt worden sind. Tieranwälte können erst dann aktiv ins Strafverfahren eingreifen. Die Strafverfahren sind bekanntlich Teil der kantonalen Strafprozessordnung.
Die Kantone sind aber frei, diese Institution einzuführen; eigenartigerweise hat aber kein Kanton im Vernehmlassungsverfahren Tieranwälte angeregt, nicht einmal der Kanton Zürich. An der Institution der Tieranwälte würden vor allem die Juristen verdienen; der Nutzen für die Tiere bliebe fraglich. Wir haben es gehört: Kein einziges unserer Nachbarländer hat die Institution eines Tieranwaltes in seiner Gesetzgebung.
Die CVP-Fraktion lehnt diesen Minderheitsantrag daher ab und möchte keine Erweiterung und Komplizierung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes.