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Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · 2005-06-14

Häberli-Koller Brigitte · Nationalrat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Zum Antrag Jutzet möchte ich noch einmal den Hinweis auf die Grundsätze dieses Tierschutzgesetzes in den Artikeln 1, 3 und 4 machen; das ist wichtig. Das Gesetz schützt das Leben des Tieres nicht explizit. Es regelt jedoch mit strengen Bestimmungen das Töten und schreibt vor, dass das Tier nicht darunter leiden darf. Dieser Antrag ist deshalb abzulehnen.

Beim Antrag Walter Hansjörg kann ich gleich wie bei Artikel 13 argumentieren: Es ist selbstverständlich, dass der Bundesrat zusammen mit der Branche die Anforderungen der Aus- und Weiterbildung regelt. Deshalb müssen wir dies, wie bereits besprochen, nicht nochmals explizit im Gesetz erwähnen.

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