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Ineichen Otto · Nationalrat · 2005-06-14

Ineichen Otto · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion stimmt mit der Mehrheit und lehnt die Einführung eines Tierschutzanwaltes ab. Weshalb? Kein Land, weltweit, kennt einen Tierschutzanwalt. Der Tierschutzanwalt wäre ein einzigartiger Eingriff des Bundes in die kantonale Strafgerichtshoheit. Auf keinem anderen Gebiet der Strafgerichtsbarkeit, wo sich das verletzte Gut nicht selber vertreten kann, ist ein solcher spezialisierter Anwalt vorgesehen. Die Einführung des Tierschutzanwaltes ist letztlich nichts anderes als ein Misstrauensvotum gegenüber den kantonalen Gerichten. Mit gleichem Recht könnte man in anderen Spezialgebieten und in wichtigeren Belangen solche Spezialanwälte verlangen. Zudem widerspricht ein Tierschutzanwalt unserem landläufigen Rechtsempfinden. Es gibt genügend Möglichkeiten, sich gestützt auf das neue Tierschutzgesetz für die Rechte der Tiere einzusetzen. Nicht einmal der Kanton Zürich hat in der Vernehmlassung einen Tierschutzanwalt im eidgenössischen Tierschutzgesetz verlangt.

Die FDP-Fraktion lehnt deshalb einen Tierschutzanwalt ab und bittet Sie, den Mehrheitsantrag zu unterstützen.