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Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-06-14

Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Ich unterstütze den Antrag der Minderheit Rutschmann, diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Das Parlament hat in der letzten Legislaturperiode ein Gentechnikgesetz, eine Gen-Lex, ausgearbeitet, das ein ausgesprochen strenges Gesetz ist. Wie sagte doch ein früherer Kollege von uns einmal? Wenn sich Gott bei der Erschaffung der Welt an die Gen-Lex hätte halten müssen, gäbe es heute noch keine Welt, denn er hätte wahrscheinlich keine Bewilligung dafür bekommen.

Aber im Ernst: Selbstverständlich muss dieses Gesetz jetzt noch auf der Verordnungsebene umgesetzt werden. Diese Arbeiten sind im Gange. In den nächsten fünf Jahren werden vermutlich ohnehin keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von GVO in jenen Bereichen erteilt, die von der Initiative betroffen sind. Warum also haben die Initianten die Mühe auf sich genommen, Unterschriften für ein Moratorium zu sammeln, das nur fünf Jahre gilt, in denen es mit grösster Wahrscheinlichkeit nichts bewirkt? Ich werde den Verdacht nicht los, dass es in erster Linie um den Eindruck geht, der erweckt werden soll, hier müsse man vor der modernen Biotechnologie geschützt werden. Wenn aber ein Schutz davor nötig ist, liegt der Umkehrschluss nahe, dass diese Biotechnologie eben gefährlich ist. Mit einem Moratorium wird also gewissermassen ein umfassendes und nicht beherrschbares Risiko suggeriert. Das Rezept ist einfach: Es wird mit der allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung argumentiert; man braucht in der Sache keine Argumente vorzubringen; man muss keine Gefährdung beweisen. Mit einem Moratoriumsbeschluss wird dann diese Angst indirekt bestätigt. Dann wird die Stimmung in der Bevölkerung noch negativer. Man kann noch strengere Auflagen fordern, worauf man dann sagen kann, die Gentechnik sei "überaus gefährlich", sonst würde es ja nicht so strenge Auflagen brauchen.

So einfach geht das doch nicht. Eine dumpfe Angst vor der Wissenschaft kann sich die Schweiz doch einfach nicht leisten. Die Folgen wären klar: In fünf Jahren würde ein strengeres Gesetz oder eine Verlängerung des Moratoriums gefordert. Ein noch strengeres Gesetz können wir aber nicht schaffen, wenn wir die Gentechnologie in der Landwirtschaft nicht ganz verbieten wollen. Dann hätten wir nämlich die paradoxe Situation, dass in der Schweiz biotechnische Produkte entwickelt und produziert werden dürften, die in der Schweiz nicht eingesetzt werden könnten. Wir würden uns auf den Standpunkt stellen, den sensiblen Schweizern sei die Gentechnologie doch nicht zumutbar. Aber den Menschen im Ausland würden wir diese Ware selbstverständlich gerne liefern. Deshalb betrifft die Initiative eben nicht nur die schweizerische Landwirtschaft, sondern auch die schweizerische Forschung und die schweizerische Industrie.

Der Schutz der gentechnikfreien Produktion ist im Gentechnikgesetz vorgeschrieben, und ihre Vermarktung ist durch die Trennung der Warenflüsse gewährleistet. Diese Probleme wurden berücksichtigt. Man ist damals den Leuten - die die heutige Initiative lanciert haben - sehr weit entgegengekommen.

Ein Moratorium ist dann sinnvoll, wenn wir auf eine plötzliche Entwicklung noch nicht mit einem Gesetz reagieren können. Hier aber haben wir ein Gesetz, gegen das die Initianten mit einem Referendum hätten antreten können. Sie haben das aber nicht getan. Die Moratoriums-Initiative ist kein tauglicher Ersatz für ein Referendum. Sie schadet dem Forschungs- und Wirtschaftsplatz Schweiz. Sie ist unehrlich, weil sie letztlich das Moratorium nur als Trojanisches Pferd für ein späteres Verbot einsetzt, und sie ist überflüssig, weil die Argumente der Initianten bei der Schaffung der Gen-Lex in grosszügiger Weise berücksichtigt wurden.