Graf Maya · Nationalrat · 2005-06-15
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Mit dem neuen Artikel 34a beantrage ich Ihnen etwas Altes. Ich beantrage Ihnen nämlich, dass wir die Dokumentationsstelle, die bereits im jetzt gültigen Tierschutzgesetz verankert ist, wieder in dieses Tierschutzgesetz, das wir heute beraten, aufnehmen. Es geht also darum, etwas, was schon Bestand hat, in diese Revision mit einzubeziehen.
Die ersatzlose Streichung der bestehenden Informations- und Dokumentationsstelle für Tierversuche und Alternativmethoden durch den Bundesrat ist nämlich im Vergleich zur geltenden Tierschutzgesetzgebung ein unbegründeter Rückschritt. Die Streichung dieser wichtigen Institution läuft der vom Bundesrat selbst postulierten Forderung nach vermehrter Ausbildung und Information diametral zuwider, zumal sowohl Forschende als auch Bewilligungsbehörden auf die entsprechenden Informationen angewiesen sind. Die öffentliche Zugänglichkeit der Datenbank, selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes sowie des Forschungsgeheimnisses, soll aber mehr Transparenz im Bereich der Tierversuche schaffen.
Die Dokumentationsstelle für Tierversuche und Alternativmethoden gewinnt derzeit umso mehr an Aktualität, als die neue EU-Chemikalienverordnung Reach in den nächsten Jahren eine massive Zunahme der Tierversuche mit sich bringen wird. Insgesamt müssen nämlich rund 30 000 in der EU produzierte oder in die EU importierte Chemikalien registriert, beurteilt und zugelassen werden. Die Schweiz ist davon direkt betroffen, weil sie zahlreiche Chemikalien in die EU exportiert und insofern ebenfalls der Reach-Registrierungspflicht untersteht. Es ist deshalb wichtig, dass der Zugang zu allen Daten über Tierversuche mittels entsprechender Dokumentationsstellen gewährleistet ist. Nur so können die Tierversuchsdaten und deren Ergebnisse optimal ausgenützt und Versuchswiederholungen vermieden werden. Wir brauchen diese Dokumentationsstelle für die Transparenz, aber eben auch für die kantonalen Tierversuchskommissionen, die darauf angewiesen sind, nachfragen zu können, ob beispielsweise in einem anderen Kanton ein ähnliches Gesuch eingereicht wurde.
Die Minderheit beantragt Ihnen hier also dringend, die Dokumentationsstelle für Tierversuche wieder in das Tierschutzgesetz aufzunehmen.