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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2005-06-15

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Das schweizerische Steuersystem ist ungerecht, insbesondere mit der heutigen Wohneigentumsbesteuerung. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, Ziffer 2 der Motion der sozialdemokratischen Fraktion zu überweisen. Ich äussere mich zu diesem Thema, d. h. zum echten oder vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung.

Die Ungleichbehandlung der Mieterinnen und Mieter sowie der Hauseigentümerinnen und -eigentümer im schweizerischen Steuersystem beginnt bei an sich kleinen Dingen. Ein Hauseigentümer zieht die Reparaturkosten für den Duschschlauch und die Duschbrause bei der Steuererklärung als Unterhaltskosten ab. Eine Mieterin, ein Mieter bezahlt solche kleinen Reparaturen bis zu 200 bzw. 500 Franken selbst, ohne einen steuerlichen Abzug geltend machen zu können. Das ist Ausdruck unseres einzigartigen Systems, welches den Eigenmietwert nicht zu einem vollen Markt- oder Verkehrswert anrechnet und welches auf der Gegenseite Unterhaltskostenabzüge unbegrenzt und Schuldzinsabzüge in hohem Ausmass zulässt. Die Schuldzinsabzüge ihrerseits ergeben einen steuerlichen Anreiz, der in der Schweiz zu einer weltweit einzigartig hohen Verschuldung führt, [PAGE 856] insbesondere weil Hauseigentümer durch Hypothekardarlehen grosse Darlehenssummen aufnehmen können, um sie dann mittels der bekannten Instrumente der indirekten Amortisation in steuerfreie Kapitalanlagen - sprich Lebensversicherungen - investieren zu können. Das ist die erste grosse Ungerechtigkeit.

Das System ist zweitens ungerecht gegenüber Hauseigentümern mit amortisierten Hypotheken. Dazu gehören insbesondere die Rentnerinnen und Rentner mit schuldenfreien Häusern. Sie dürsten nach dem echten Systemwechsel, und sie sind es auch - neben den Mieterinnen und Mietern in diesem Land -, welche vor einem Jahr zur wuchtigen Ablehnung des Steuerpaketes beigetragen haben.

Weiter ist das heutige System sehr ungleich, weil in den verschiedenen Kantonen die Festlegung des Eigenmietwertes sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Zum Glück ist das Bundesgericht vor einem Monat gegen den grössten Missbrauch eingeschritten und hat den Kanton Basel-Landschaft angewiesen, seine Eigenmietwertbesteuerung anzuheben.

Schon 1998 empfahl die Expertenkommission Behnisch, das System zu verändern. Sie empfahl, den Schuldzinsenabzug zu begrenzen und den Unterhaltsabzug in Form einer Fixpauschale festzusetzen. Insbesondere brandmarkte sie die Abzugskumulation als eine klare Steuerlücke. 1999 doppelte der OECD-Bericht über die Schweiz zur "réforme fiscale" nach, er kritisierte bereits die zu milde Begrenzung des Schuldzinsabzuges aus dem Stabilisierungsprogramm 98 und sagte: "Cette mesure va certes dans la bonne direction, mais elle est encore trop timide." Der OECD-Bericht kritisierte insbesondere die Tatsache, dass über Darlehensaufnahmen auf dem Grundeigentum eben Mittel aufgenommen und in Aktiven investiert werden können, deren Ertrag nicht steuerbar ist. Das ist im internationalen Vergleich sonderbar und muss korrigiert werden. Bundesrat Villiger setzte dann nach der deutlichen Ablehnung der Hauseigentümer-Initiative am 7. Februar 1999 eine Kommission Eigenmietwert/Systemwechsel ein. Diese Kommission sprach sich im März 2000 für den vollständigen Systemwechsel aus. Im Vernehmlassungsverfahren stimmten eine Mehrheit der Kantone und alle Bundesratsparteien im Grundsatz für den Systemwechsel. Heute hat dieses Parlament nun die Gelegenheit, die notwendige Korrektur vorzunehmen.

Folgen Sie dem Volksmehr gegen das Steuerpaket, und stimmen Sie heute der Motion der SP-Fraktion für den echten Systemwechsel beim Wohneigentum zu.