Kleiner Marianne · Nationalrat · 2005-06-15
Kleiner Marianne · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Man könnte sagen: Wer heiratet, ist selber schuld. Schon das Hochzeitsfest ist mit Ausgaben verbunden. Das böse Erwachen kommt später so richtig beim Eintreffen der ersten Steuerrechnung. Dies wiederholt sich dann Jahr für Jahr. Wurden Mann und Frau bis zur Heirat unabhängig voneinander, eben individuell, besteuert, werden nachher Einkommen und Vermögen beider Partner zusammengezählt, was bei der hohen Progression der direkten Bundessteuer dazu führt, dass verheiratete Paare ab sofort bis zum Doppelten bezahlen, und dies bei gleicher Einkommenssituation. Man sagt nicht von ungefähr, dass Liebe blind mache. Spätestens beim Eintreffen der Steuerrechnung macht Verheiratetsein dann schlagartig wieder sehend.
Die heutige Situation ist verfassungswidrig; wir wissen es alle. 1984 hat das Bundesgericht den Grundsatz der Gleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren postuliert und Korrekturen gefordert, die nun - sage und schreibe 21 Jahre später - umgehend erfüllt werden müssen. Zusätzlich zu dieser stossenden Ungerechtigkeit setzt das heutige Steuerrecht völlig falsche Anreize. Der Staat bildet die Frauen immer besser aus, und gleichzeitig bestraft der Staat erwerbstätige Ehefrauen bzw. die Erwerbstätigkeit beider Partner. Wenn noch Kinder zu betreuen sind, fressen Steuern, Kinderbetreuungskosten und höhere Lebenshaltungskosten das Einkommen häufig gleich wieder weg. Der Staat und die Wirtschaft müssten ein Interesse daran haben, dass Paare, auch wenn sie verheiratet sind, weiterhin berufstätig bleiben, erwerbstätig bleiben.
Mit dem Steuerpaket, Teil Familienbesteuerung, wurde dieser Forderung Rechnung getragen. Wir wissen es: Das Steuerpaket wurde letztes Jahr leider abgelehnt. Das heisst, wir sind wieder am Ausgangspunkt angelangt. Diese an und für sich unerfreuliche Situation wollen wir nun nutzen und fordern die Individualbesteuerung: Jede Person hat ihre eigene Steuererklärung. Das ist ausgeführt worden; ich möchte es nicht wiederholen. Von der FDK, der Finanzdirektorenkonferenz, weiss ich, dass man sich einer Prüfung der Individualbesteuerung nicht verschliessen möchte. Es ist aber relativ viel Skepsis wegen des administrativen Aufwandes vorhanden.
Die Einführung der Individualbesteuerung - sollten wir denn heute hier durchkommen - wird aber dauern, und das Jahre. Deshalb ist ein Zwischenschritt nötig. Die FDP möchte nun nicht einfach den Familienteil des Steuerpaketes neu auflegen. Das Volk hat das Steuerpaket klar abgelehnt, obwohl wir uns sehr dafür eingesetzt haben. Dies gilt es heute zu akzeptieren. Wir können darum auch der Motion der CVP-Fraktion so, wie sie vorliegt, leider nicht zustimmen. Zustimmen können wir aber dem Punkt 1 der CVP-Motion. Wir erinnern uns, dass die Kantone und linke Kreise nicht nur gegen den Wohneigentumsteil opponiert haben, sondern gegen beide Teile des Paketes - das haben wir auch heute wieder mehrfach gehört -; dies unter anderem wegen der als zu gross beurteilten Steuerausfälle.
Die FDP möchte nicht das Splittingmodell als einzige Ehepaar- und Familienbesteuerungsform. Wir wollen die Wahlmöglichkeit zwischen Individualbesteuerung und Splitting, wie das übrigens auch unsere Nachbarn in Deutschland und Frankreich haben. Aus finanziellen Gründen lehnt die FDP-Fraktion daher die bezeichneten Abzüge ab. Nach Aussage des Bundesrates wird die Abschaffung der "Heiratssteuer" ungefähr 1 Milliarde Franken kosten, die CVP-Motion mit allen geforderten Abzügen aber ungefähr 2 Milliarden, also glatt das Doppelte. In der finanziell angespannten Situation des Bundes wird auch rasch klar, wer allenfalls notwendige Steuererhöhungen zu tragen hätte. Das wären dieselben Kreise, die zuvor grosszügig entlastet würden.
Die heutige finanzielle Situation des Bundes ist immer noch angespannt. Wir möchten daher eine schlanke, rasch realisierbare, finanziell tragbare Lösung, die sich darauf konzentriert, die heutige "Heiratsstrafe" endlich abzuschaffen und dem seit 21 Jahren auf den Vollzug wartenden Bundesgerichtsurteil Nachachtung zu verschaffen - nicht mehr und nicht weniger. [PAGE 859]
Die FDP-Fraktion wird deshalb heute eine neue Motion einreichen, eine "Motion Schnellzug", welche den Bundesrat auffordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen, welche die verfassungswidrige ungleiche Besteuerung von Ehegatten und Konkubinatspaaren eliminieren und gleichwohl - das ist wichtig - den Systementscheid hin zur Individualbesteuerung mit Wahlmöglichkeit nicht behindern oder verunmöglichen. Diese Korrektur kann sowohl als Teilsplitting als auch mit tarifarischen Massnahmen erfolgen. Diese "Motion Schnellzug" hat den grossen Vorteil, dass sie die raschestmögliche Umsetzung des Bundesgerichtsurteils von 1984 fordert, den Systementscheid zwischen Individualbesteuerung, Individualbesteuerung mit Wahlmöglichkeit und Splittingmodell offen lässt und daher eigentlich für Sie alle, die Sie sich dem Bundesgerichtsurteil verpflichtet fühlen, mehrheitsfähig sein sollte.
Zu den weiteren Motionen: Die FDP-Fraktion lehnt die Motion der SP-Fraktion als in einigen Punkten zu radikalen Ansatz ab, sowohl bei der Familienbesteuerung als auch beim Wohneigentum. Abzüge vom Steuerbetrag sind für uns nicht die richtige Massnahme. Hingegen unterstützt die FDP-Fraktion alle Anstrengungen zur Einführung der Individualbesteuerung.
Die FDP-Fraktion stimmt der Motion Meier-Schatz zu, die über die Ergänzung des Steuerharmonisierungsgesetzes eine Wiederaufnahme des vor wenigen Jahren gestrichenen Ausbildungsabzuges erreichen will. Dies ermöglicht den Kantonen, die Höhe des Abzuges sowie die Höhe der Kinderabzüge selber festzulegen. Diese Änderung hat für den Bund keine finanziellen Konsequenzen.
Fazit: Ich habe jetzt vielen Rednern aller Parteien lange zugehört. Wir haben alle einen gemeinsamen Nenner: Wir wollen die "Heiratsstrafe" unverzüglich abschaffen und dem Urteil des Bundesgerichtes Nachachtung verschaffen. Wir verlangen also als Sofortmassnahme - mit der "Motion Schnellzug" - Folgendes: Bei den Personensteuern sind rasch Massnahmen einzuleiten, welche dem Bundesgerichtsurteil bezüglich der "Heiratsstrafe" Rechnung tragen und den Übergang zur Individualbesteuerung nicht behindern.
Zusätzlich bitten wir Sie, die Motion betreffend Individualbesteuerung anzunehmen.