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Wicki Franz · Ständerat · 2000-06-13

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Im Auftrag der GPK Ihres Rates orientiere ich Sie über einige Aktivitäten der Geschäftsprüfungsdelegation in den Jahren 1999/2000.

Artikel 47quinquies des Geschäftsverkehrsgesetzes regelt die Aufgaben der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Delegation ist einerseits Kontrollbeauftragte des Parlamentes und andererseits Treuhänderin für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die Zielbereiche betreffen die innere Sicherheit, die äussere Sicherheit und ebenfalls bzw. allenfalls damit verbundene Verwaltungsbereiche. Das GVG verpflichtet die Geschäftsprüfungsdelegation zur besonderen Geheimhaltungspflicht. Da wir vorab mit Dienststellen konfrontiert sind, die im Geheimbereich tätig sind, sind wir in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet. Das macht die Information nicht einfach. Geheimhaltungspflicht und Information sind zwei Begriffe, die einander an sich diametral gegenüberstehen. Doch in Bezug auf die Information ist unser Prinzip Folgendes: möglichst grosse Transparenz, soweit dem nicht tatsächlich Geheimhaltung entgegensteht. Persönlich bin ich der Auffassung, dass wir den Begriff der Geheimhaltung nicht ängstlich auslegen dürfen. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich im letzten Jahr nebst den regelmässigen Kontrollgeschäften vor allem mit folgenden Angelegenheiten befasst:

Sie hat sich mit der strategischen elektronischen Aufklärung beschäftigt. Anfang 1999 orientierten die Vertreter des VBS die Delegation über die Planung und den Stand des Projektes "strategische elektronische Aufklärung". Die elektronische Aufklärung der Schweiz beschafft sicherheitspolitisch bedeutsame Informationen zugunsten der politischen und militärischen Führung unseres Landes sowie für andere Stellen des Bundes durch Erfassen und Auswerten von elektromagnetischen Ausstrahlungen ausländischer Telekommunikationssysteme. Sie haben, Herr Bundespräsident, im Nationalrat inzwischen Erklärungen dazu abgegeben. Unsere Delegation wird sich im Laufe dieses Jahres über den Stand dieses Projektes orientieren lassen. Ich bin mir bewusst, dass die Geschäftsprüfungsdelegation gerade hier in der Funktion als Treuhänderin für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Funktion, eine wichtige Aufgabe wahrzunehmen hat.

Im Nachgang zur Angelegenheit Oberst im Generalstab Nyffenegger und zu den damals festgestellten gravierenden Mängeln, welche die GPK bei der Erarbeitung des elektronischen Generalstabsbehelfs festgestellt hatte, wurden in der Bundesverwaltung verschiedene Elemente der Sicherheit verstärkt. Sie wurden dann in der Abteilung Informations- und Objektsicherheit zusammengefasst. Die Abteilung Informations- und Objektsicherheit ist seit Sommer 1998 operativ tätig. Die Delegation besuchte diese neue Abteilung im letzten Jahr. Die Tätigkeit dieser Abteilung ist vor allem auf die präventive Vorgabe und Koordination von Sicherheitsmassnahmen in den Bereichen Sicherheit im Umgang mit Munition und Explosivstoffen sowie Sicherheitsschutz vor kriminellen und subversiven Handlungen ausgerichtet.

Im Zusammenhang mit der Angelegenheit Bellasi zeigte sich erneut, dass dieser Abteilung grosse Bedeutung zukommen muss.

Im Übrigen interessierte sich die Geschäftsprüfungsdelegation für die Anwendung des am 1. Juli 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS). So nahmen wir unter anderem auch Kenntnis von der so genannten Beobachtungsliste des Bundesrates. Diese Liste enthält gemäss Artikel 11 Absatz 2 Litera b BWIS die Namen von Organisationen und Gruppierungen, über deren Tätigkeit und deren Exponenten alle Wahrnehmungen zu melden sind, weil der konkrete Verdacht besteht, dass sie die innere oder äussere Sicherheit gefährden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement unterbreitet dem Bundesrat diese Liste jährlich zur Genehmigung und anschliessend der Delegation zur Kenntnisnahme.

Zwei Angelegenheiten im VBS beschäftigten die Geschäftsprüfungsdelegation 1999 vor allem: erstens die Beziehungen zu Südafrika und die Rolle des Nachrichtendienstes. Darüber wurde am 30. November 1999 ein separater Bericht abgegeben. Ich verzichte hier darauf, weiter darauf einzugehen. Der Bundesrat muss im Übrigen bis Ende dieses Jahres Stellung nehmen.

Die zweite zeitraubende Angelegenheit für die Delegation war die Angelegenheit Bellasi, d. h. die Vorkommnisse in der Untergruppe Nachrichtendienst des Generalstabs. Auch hierzu liegt ein detaillierter schriftlicher Bericht vom 30. November 1999 vor; er ist der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Im Nachgang zu diesem Bericht sind insbesondere folgende Stichworte wichtig: die Rolle der Politik, d. h. das Primat der Politik im Bereich des Nachrichtendienstes, und dann die Funktion der politischen Kontrolle, die Aufgaben der verwaltungsinternen Kontrollen und die Bedeutung der Eidgenössischen Finanzkontrolle in diesem Bereich.

Wir haben zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat auf den verschiedenen Ebenen die Arbeiten aufgenommen hat. Die Vorfälle selbst und die verschiedenen Berichte haben im VBS ganze Schübe von Programmen für Verbesserungen und Qualitätssteigerungen ausgelöst; ich möchte hier nicht auf die einzelnen Vorhaben und Projekte eingehen. Wir haben sicher später Gelegenheit, uns damit auseinander zu setzen. Im Übrigen muss der Bundesrat zum Bericht, [PAGE 320] welchen die GPK abgegeben hat - dort sind Empfehlungen enthalten -, auf Ende des Jahres Stellung nehmen.

Eine Frage, Herr Bundespräsident, scheint mir aber heute wichtig: Wir wissen, der Nachrichtendienst ist im Umbau. Wie weit ist das Umbauprojekt Nachrichtendienst heute? Kann im Nachrichtendienst trotz des Umbaus weitergearbeitet werden, oder steht vor dem Nachrichtendienst heute die Tafel "Wegen Umbau geschlossen"? - Dies sind meine Fragen.